04.11.2013 Aufrufe

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

enötigt. Sofern die Allokation fehlerhaft ist und angepasst werden muss, wird keine Zustimmung<br />

des TK benötigt. In beiden Fällen muss der NB zustimmen. Wenn mehrere TK<br />

und/oder BKV betroffen sind, müssen immer die betroffenen TK bzw. BKV zustimmen. Der<br />

Teilnahme am Clearingprozess kann nur in begründeten Fällen widersprochen werden.<br />

Erst nach erfolgter Abstimmung und den notwendigen Zustimmungen der vom Clearing betroffenen<br />

Marktpartner übermittelt der NB dem MGV eine „Clearing-ALOCAT“, in der die vom<br />

BKV ihm mitgeteilte Clearingnummer eingebaut ist. Allokationen von RLM-<br />

Ausspeisepunkten, die bis M+12 WT versendet werden, dürfen keine Clearingnummer enthalten,<br />

da diese vom MGV abgelehnt werden. Allokationen mit Clearingnummern, die vor<br />

dem M+14. WT beim MGV eingehen, werden abgelehnt.<br />

Durch den Eingang der Clearing-ALOCAT weiß der MGV, dass das Clearing zwischen allen<br />

Marktpartner einvernehmlich abgeschlossen ist. Der MGV ermittelt daraus einen neuen Allokationslastgang<br />

und übermittelt diesen dem BKV unter Angabe der Clearingnummer bis spätestens<br />

24 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit der Clearingnummer.<br />

Sofern der BK/SBK zuvor noch nicht deklariert wurde, erfolgt dies spätestens 2 WT vor Versand<br />

der Clearingallokation.<br />

Der MGV ist nicht verpflichtet, weitere Prüfschritte mit Hilfe der Clearingnummer durchzuführen.<br />

Sowohl BKV, TK als auch der beteiligte NB sind dazu angehalten, die Regeln und<br />

Grenzwerte zu prüfen und einzuhalten. BKV und TK müssen in direktem Kontakt miteinander<br />

stehen, um die evtl. aufgetretenen Differenzen festzustellen. Zudem muss der Prozess sehr<br />

schnell nach Erhalt der Daten angestoßen werden, um innerhalb des Clearingfensters abgewickelt<br />

werden zu können. Das Clearingfenster beginnt am M+14. WT und endet vor M+2<br />

Monate minus 10 WT.<br />

Sollte der MGV im Nachgang feststellen, dass ein Clearing unter Missachtung der Grenzwerte<br />

eingeleitet wurde, hat er das Recht, dieses wieder rückgängig zu machen, auch wenn die<br />

Bilanzkreisabrechnung bereits gelegt worden ist.<br />

Alle notwendigen Informationen werden unter der Clearingnummer abgelegt und nach dem<br />

Versand der Daten an den MGV gilt der Vorgang als abgeschlossen.<br />

Die Clearingzeitreihe wird innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit der Clearingnummer<br />

dem NB und dem BKV im Portal des MGV angezeigt.<br />

97

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!