Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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enötigt. Sofern die Allokation fehlerhaft ist und angepasst werden muss, wird keine Zustimmung<br />
des TK benötigt. In beiden Fällen muss der NB zustimmen. Wenn mehrere TK<br />
und/oder BKV betroffen sind, müssen immer die betroffenen TK bzw. BKV zustimmen. Der<br />
Teilnahme am Clearingprozess kann nur in begründeten Fällen widersprochen werden.<br />
Erst nach erfolgter Abstimmung und den notwendigen Zustimmungen der vom Clearing betroffenen<br />
Marktpartner übermittelt der NB dem MGV eine „Clearing-ALOCAT“, in der die vom<br />
BKV ihm mitgeteilte Clearingnummer eingebaut ist. Allokationen von RLM-<br />
Ausspeisepunkten, die bis M+12 WT versendet werden, dürfen keine Clearingnummer enthalten,<br />
da diese vom MGV abgelehnt werden. Allokationen mit Clearingnummern, die vor<br />
dem M+14. WT beim MGV eingehen, werden abgelehnt.<br />
Durch den Eingang der Clearing-ALOCAT weiß der MGV, dass das Clearing zwischen allen<br />
Marktpartner einvernehmlich abgeschlossen ist. Der MGV ermittelt daraus einen neuen Allokationslastgang<br />
und übermittelt diesen dem BKV unter Angabe der Clearingnummer bis spätestens<br />
24 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit der Clearingnummer.<br />
Sofern der BK/SBK zuvor noch nicht deklariert wurde, erfolgt dies spätestens 2 WT vor Versand<br />
der Clearingallokation.<br />
Der MGV ist nicht verpflichtet, weitere Prüfschritte mit Hilfe der Clearingnummer durchzuführen.<br />
Sowohl BKV, TK als auch der beteiligte NB sind dazu angehalten, die Regeln und<br />
Grenzwerte zu prüfen und einzuhalten. BKV und TK müssen in direktem Kontakt miteinander<br />
stehen, um die evtl. aufgetretenen Differenzen festzustellen. Zudem muss der Prozess sehr<br />
schnell nach Erhalt der Daten angestoßen werden, um innerhalb des Clearingfensters abgewickelt<br />
werden zu können. Das Clearingfenster beginnt am M+14. WT und endet vor M+2<br />
Monate minus 10 WT.<br />
Sollte der MGV im Nachgang feststellen, dass ein Clearing unter Missachtung der Grenzwerte<br />
eingeleitet wurde, hat er das Recht, dieses wieder rückgängig zu machen, auch wenn die<br />
Bilanzkreisabrechnung bereits gelegt worden ist.<br />
Alle notwendigen Informationen werden unter der Clearingnummer abgelegt und nach dem<br />
Versand der Daten an den MGV gilt der Vorgang als abgeschlossen.<br />
Die Clearingzeitreihe wird innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit der Clearingnummer<br />
dem NB und dem BKV im Portal des MGV angezeigt.<br />
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