Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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4.7 Technische Mengenmeldung für einzelne Ein- oder Ausspeisepunkte<br />
Sofern für die Belieferung eines RLM-Ausspeisepunktes eine Ausspeisemeldung gemäß<br />
§°8°Abs.°5°GasNZV zum sicheren und zuverlässigen Betrieb des Ausspeisenetzes notwendig<br />
ist, informiert der NB den Transportkunden rechtzeitig in Textform über die Notwendigkeit<br />
der Abgabe technischer Ausspeisemeldungen.<br />
An Einspeisepunkten für z.B. Biogasanlagen können die beteiligten Parteien eine technische<br />
Einspeisemeldung analog zur technischen Ausspeisemeldung vereinbaren.<br />
Der TK übersendet dem NB am Tag D-1 bis 14:00 Uhr für den zuvor benannten Ausspeisepunkt<br />
eine Meldung auf Stundenbasis. Diese Meldung ist nicht allokationsrelevant für den<br />
Bilanzkreis, sondern dient ausschließlich der sicheren Netzsteuerung. Sofern sich eine relevante<br />
Änderung der Ausspeisemengen ergibt, übermittelt der TK eine aktualisierte Meldung<br />
am Tag D-1 oder am Tag D. Als Format wird das Datenformat NOMINT vorgeschlagen.<br />
4.8 Netzrelevantes Nominierungsmanagement zwischen einzelnen<br />
Netzbetreibern (Mengenanmeldung)<br />
Wenn der vorgelagerte NB wegen einer Überlappung der Marktgebiete oder aufgrund anderer<br />
transporttechnischer Erfordernisse gemäß § 39 Abs. 2 der KoV eine Mengenanmeldung<br />
verlangt, so hat der nachgelagerte NB bezogen auf das Marktgebiet und jeden Netzkopplungspunkt<br />
bzw. jede Ausspeisezone dem verlangenden NB eine stundenscharfe Mengenanmeldung<br />
zur Steuerung des Netzes für den nächsten Gastag abzugeben. Sofern sich die<br />
Umstände für die Erstellung der Mengenanmeldung nachträglich wesentlich ändern, teilt der<br />
nachgelagerte NB die entsprechende angepasste Mengenanmeldung dem verlangenden NB<br />
mit.<br />
Die Mengenanmeldung erfolgt bis 17:00 Uhr im Datenformat SCHEDL. Sind mehrere NB in<br />
einer Kaskade einem FNB nachgelagert, der eine entsprechende Mengenanmeldung verlangt,<br />
so stimmen sich diese NB untereinander ab, um die vorgenannte Frist sicherzustellen.<br />
Die Mengenanmeldungen sind unverbindlich, aber mit der angemessenen gaswirtschaftlichen<br />
Sorgfalt zu erstellen.