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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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3.2.3 Fallgruppenwechsel zu RLMNEV<br />

Die FNB bieten Nominierungsersatzverfahren an, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich<br />

zumutbar ist. Hierzu ist der Abschluss eines gesonderten Vertrages zwischen FNB<br />

und TK erforderlich. Die Voraussetzungen für das Nominierungsersatzverfahren sind auf der<br />

Internetseite des FNB zu veröffentlichen.<br />

Der Fallgruppenwechsel zu RLMNEV kann jeweils zum 1. eines Monats vereinbart oder beendet<br />

werden. Für die Vereinbarung und Kündigung ist jeweils eine Implementierungsfrist<br />

von 10 WT einzuhalten. Im Falle einer erstmaligen Anwendung hat der TK neben dem Abschluss<br />

der Vereinbarung mit einer Frist von insgesamt 20 WT, bevor das mit dem ENB abgestimmte<br />

Nominierungsersatzverfahren angewendet wird, dem ENB- oder ANB die Einoder<br />

Ausspeisepunkte per UTILMD anzumelden, deren Messwerte innerhalb des Nominierungsersatzverfahrens<br />

berücksichtigt werden.<br />

3.3 Erstellung und Versand von Deklarationslisten und Deklarationsmitteilungen<br />

Als Deklaration bezeichnet man die verbindliche Mitteilung des NB an den MGV, eine Zeitreihe<br />

(Zeitreihentyp je BK/SBK) im täglichen Allokationsprozess zu übermitteln. Die Deklarationen<br />

sind notwendig, damit der MGV sein IT-System auf den Empfang der Allokationsdaten<br />

von Bilanzkreisen einrichten kann.<br />

Als Datenformat für die Versendung der Deklarationsliste vom NB an den MGV und für die<br />

Deklarationsmitteilung vom MGV an den BKV wird das Datenformat „TSIMSG“ verwendet.<br />

MGV können zusätzlich als Alternative die Eingabe über ein Portal anbieten.<br />

Der NB übermittelt seine Deklaration in Form einer Deklarationsliste. Auf ihr wird jeder BK<br />

bzw. SBK für den Liefermonat aufgeführt, inkl. aller zugehörigen Zeitreihentypen. Man unterscheidet<br />

zwischen der Deklarationsliste, die vom NB an den MGV gesendet wird, und der<br />

Deklarationsmitteilung, die vom MGV zum BKV geschickt wird. Beide sind tagesscharf unter<br />

Angabe eines Beginn- und Enddatums zu erstellen im Format TSIMSG. Eine Deklaration<br />

erfolgt immer für Gastage, d. h. mindestens für einen Gastag. Mit der Deklarationsliste kontrolliert<br />

der MGV die eingehenden Allokationen. Falls für deklarierte Bilanzkreise und Zeitreihentypen<br />

im Deklarationszeitraum vom NB keine Allokationen an den MGV versendet werden,<br />

erhält der NB unverzüglich bzw. spätestens am Tag D+1 eine Fehlermeldung vom<br />

MGV.<br />

Der BKV kann anhand der Deklarationsmitteilung die erwarteten BK/SBK Zeitreihentypen je<br />

NB plausibilisieren.<br />

Es wird unterschieden zwischen monatlichen Deklarationen (angelehnt an den GeLi-<br />

Prozess) und untermonatliche Deklarationen, über welche z.B. kurzfristige Kapazitätsbuchungen<br />

abgebildet werden.<br />

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