Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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In Abhängigkeit vom gewählten Mehr-/Mindermengenverfahren liegen zum Zeitpunkt der<br />
Abrechnung bereits alle notwendigen Daten zur Erstellung des Netzkontos vor. Im Monatsverfahren<br />
und in den aggregierten Jahresverfahren liegen die Daten für die Netzkontenberechnung<br />
rechtzeitig vor. Im einzelkundenscharfen Stichtagsverfahren und im rollierenden<br />
Verfahren – kombiniert mit der Netznutzungsabrechnung – sind die Fristen von den Vorgaben<br />
der GeLi Gas bestimmt, so dass in bestimmten Fällen die Netzkontenberechnung aller<br />
Monate vorliegt. Die Termine der Zahlungsflüsse sind grundsätzlich einzuhalten, es sei denn,<br />
die Mehr- oder Mindermengen weichen im erheblichen Maße von dem Ergebnis der Netzkontoberechnung<br />
ab. In diesem Fall kann der MGV zusätzlich zu den ihm bereits vorliegenden<br />
Allokationsdaten und NKP-Daten weitere Erläuterungen und Daten zur Plausibilisierung<br />
vom NB verlangen. Dazu zählen unter anderem die auf einen Monat aggregierten Lastgänge,<br />
die dem TK am M+10 WT gemäß GeLi Gas mit Abrechnungsbrennwert und mit Bilanzierungsbrennwert<br />
versendet wurden.<br />
Auf Nachfrage erhält der MGV bei unplausiblen SSQNOT die zugrunde gelegten Allokationsmengen<br />
und Verbrauchsmengen, bei Bedarf auch transportkundenscharf.<br />
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