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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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In Abhängigkeit vom gewählten Mehr-/Mindermengenverfahren liegen zum Zeitpunkt der<br />

Abrechnung bereits alle notwendigen Daten zur Erstellung des Netzkontos vor. Im Monatsverfahren<br />

und in den aggregierten Jahresverfahren liegen die Daten für die Netzkontenberechnung<br />

rechtzeitig vor. Im einzelkundenscharfen Stichtagsverfahren und im rollierenden<br />

Verfahren – kombiniert mit der Netznutzungsabrechnung – sind die Fristen von den Vorgaben<br />

der GeLi Gas bestimmt, so dass in bestimmten Fällen die Netzkontenberechnung aller<br />

Monate vorliegt. Die Termine der Zahlungsflüsse sind grundsätzlich einzuhalten, es sei denn,<br />

die Mehr- oder Mindermengen weichen im erheblichen Maße von dem Ergebnis der Netzkontoberechnung<br />

ab. In diesem Fall kann der MGV zusätzlich zu den ihm bereits vorliegenden<br />

Allokationsdaten und NKP-Daten weitere Erläuterungen und Daten zur Plausibilisierung<br />

vom NB verlangen. Dazu zählen unter anderem die auf einen Monat aggregierten Lastgänge,<br />

die dem TK am M+10 WT gemäß GeLi Gas mit Abrechnungsbrennwert und mit Bilanzierungsbrennwert<br />

versendet wurden.<br />

Auf Nachfrage erhält der MGV bei unplausiblen SSQNOT die zugrunde gelegten Allokationsmengen<br />

und Verbrauchsmengen, bei Bedarf auch transportkundenscharf.<br />

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