Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
geteilt werden. Die den Netzbetreibern nicht bekannten BK/SBK bzw. unbekannte Zuordnungen<br />
eines TK zu einem BK/SBK führen zu einer Ablehnung in den Prozessen nach GeLi<br />
Gas.<br />
Änderungen an der Bilanzkreiszuordnung auf einem bei dem NB bestehenden BK/SBK werden<br />
mit den für den Stammdatenänderungsprozess geltenden Fristigkeiten der GeLi Gas<br />
durchgeführt (GeLi-Prozesse, UTILMD). Eine Änderung in einen neuen BK/SBK kann nur<br />
durchgeführt werden, wenn der BK/SBK wie zuvor beschrieben dem NB gemeldet wurde.<br />
Die Zuordnung von Einspeisepunkten zu einem Bilanzkreis ist im Einspeisevertrag verankert<br />
und kann mit dem gleichen Prozess wie die Zuordnung von Ausspeisepunkten initiiert und<br />
geändert werden. Dies gilt auch für Biogaseinspeisungen.<br />
Für Einspeisungen aus Biogasanlagen, inländischer Produktion (ohne Biogas) und Speichern<br />
meldet der TK dem NB vor der geplanten Einspeisung, welchem BK/SBK der<br />
Einspeisepunkt zugeordnet wird. Voraussetzung für den Beginn einer Einspeisung ist die<br />
Übermittlung der zuvor genannten Zuordnung mittels Einspeisedatenblatt (Biogas-<br />
Einspeisung) bzw. auf Grundlage vertraglicher Regelungen 10 WT vor Beginn der Lieferung.<br />
Sofern die Zuordnung zum Zeitpunkt der Prüfung durch den NB nicht vorliegt, wird der<br />
Einspeisebeginn abgelehnt.<br />
Im begründeten Zweifel kann der NB vom TK eine vom BKV unterschriebene Vollmacht (Zuordnungsermächtigung)<br />
verlangen. Das Dokument kann elektronisch übermittelt werden.<br />
3.2 Durchführung des Fallgruppenwechsels<br />
RLM-Ausspeisepunkte können drei unterschiedlichen Fallgruppen zugeordnet werden:<br />
<br />
<br />
<br />
RLMmT: RLM-Ausspeisepunkte mit Allokationen als Tagesband<br />
RLMoT: RLM-Ausspeisepunkte mit stundenscharfen Allokationen<br />
RLMNEV: RLM-Ausspeisepunkte mit stundenscharfer Allokation, die einspeiseseitig einem<br />
Nominierungsersatzverfahren zugeordnet sind (RLM-Ausspeisepunkte mit Online-<br />
Messwertübertragung und zugeordneter flexibler Aufkommensquelle zur<br />
Einspeiseabsteuerung)<br />
Unter dem Begriff „Fallgruppenwechsel“ versteht man den Wechsel von Ausspeisepunkten<br />
zwischen den verschiedenen RLM-Zeitreihentypen. Der Fallgruppenwechsel kann entweder<br />
zum Zeitpunkt eines Lieferantenwechsels gemäß dem Wechselprozess nach GeLi Gas<br />
(auch untermonatlich) oder jeweils einen Monat vor Beginn einer neuen Regel- und Ausgleichsenergieumlageperiode<br />
stattfinden.<br />
Der Fallgruppenwechsel kann nur für einen kompletten RLM-Ausspeisepunkt beantragt bzw.<br />
deklariert werden, ein Ausspeisepunkt kann nicht auf verschiedene Fallgruppen aufgeteilt<br />
werden.<br />
Ziel ist die elektronische Übermittlung zwischen den beteiligten Marktpartnern im Edig@s-<br />
Format TSIMSG.<br />
42