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1 Einleitung - IGS Göttingen

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Die folgende Aussage von John Dewey beschreibt genau diesen Sachverhalt.<br />

„Die Demokratie ist mehr als eine Regierungsform; sie ist in erster Linie eine<br />

Form des Zusammenlebens, der gemeinsamen und miteinander geteilten<br />

Erfahrung.“ 12 Es muss ein demokratischer Erfahrungsaustausch stattfinden,<br />

denn nur so ist die Realisierung der autonomen Schule möglich.<br />

2.2.2 Pädagogische Entwicklung<br />

Eine größere Selbstständigkeit der Schule bedeutet auch, dass<br />

Entscheidungen, Veränderungen und das Realisieren von bestimmten<br />

Unterrichtskonzepten auf die Entscheidungsebene des Schulleiters, der<br />

Lehrkräfte und des Schulvorstands verlagert werden. Der Schulvorstand,<br />

welcher sich aus Lehrkräften und Schülern zusammensetzt und dessen<br />

Aufgabe unter anderem darin besteht, „[...]über die Inanspruchnahme der den<br />

Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten<br />

Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume[...]“ 13 zu entscheiden,<br />

ist aus dem Prinzip der autonomen Schule entstanden und nimmt eine Art<br />

Kontrollfunktion ein.<br />

§ 38 a 14<br />

Aufgaben des Schulvorstandes<br />

(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit<br />

Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der<br />

Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen,<br />

um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu<br />

gestalten.<br />

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand<br />

über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über<br />

die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der<br />

Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.<br />

12 Vgl. John Dewey. (1993). „Demokratie und Erziehung“. (Hg.) Jürgen Oelkers. Weinheim.<br />

Beltz Verlag. S.121.<br />

13 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) §38a.<br />

14 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) §38a.<br />

13

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