1 Einleitung - IGS Göttingen
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Die folgende Aussage von John Dewey beschreibt genau diesen Sachverhalt.<br />
„Die Demokratie ist mehr als eine Regierungsform; sie ist in erster Linie eine<br />
Form des Zusammenlebens, der gemeinsamen und miteinander geteilten<br />
Erfahrung.“ 12 Es muss ein demokratischer Erfahrungsaustausch stattfinden,<br />
denn nur so ist die Realisierung der autonomen Schule möglich.<br />
2.2.2 Pädagogische Entwicklung<br />
Eine größere Selbstständigkeit der Schule bedeutet auch, dass<br />
Entscheidungen, Veränderungen und das Realisieren von bestimmten<br />
Unterrichtskonzepten auf die Entscheidungsebene des Schulleiters, der<br />
Lehrkräfte und des Schulvorstands verlagert werden. Der Schulvorstand,<br />
welcher sich aus Lehrkräften und Schülern zusammensetzt und dessen<br />
Aufgabe unter anderem darin besteht, „[...]über die Inanspruchnahme der den<br />
Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten<br />
Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume[...]“ 13 zu entscheiden,<br />
ist aus dem Prinzip der autonomen Schule entstanden und nimmt eine Art<br />
Kontrollfunktion ein.<br />
§ 38 a 14<br />
Aufgaben des Schulvorstandes<br />
(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit<br />
Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der<br />
Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen,<br />
um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu<br />
gestalten.<br />
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand<br />
über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über<br />
die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der<br />
Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.<br />
12 Vgl. John Dewey. (1993). „Demokratie und Erziehung“. (Hg.) Jürgen Oelkers. Weinheim.<br />
Beltz Verlag. S.121.<br />
13 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) §38a.<br />
14 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) §38a.<br />
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