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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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DOCUMENT DONITZ-73<br />

TELEGRAPHIC ORDER BY GERMAN FOREIGN OFFICE TO GERMAN<br />

MISSIONS IN NEUTRAL COUNTRIES: WARNING TO NEUTRALS NOT<br />

TO LET THEIR SHIPS SAIL IN WATERS ROUND THE BRITISH<br />

ISLES AND NEAR THEl FRENCH<br />

-<br />

COAST (EXHIBIT DONITZ-73)<br />

BESCHREIBUNG;<br />

beg1 Phot<br />

A us : Kriegstagebuh der Seekriegsleitung 1939 VIII C Anlage 83<br />

Abschrift.<br />

An1.83<br />

Abschrif t Berlin, den 24. November 1939<br />

R S 362 I.<br />

die Missionen gemaB beiliegendw Liste.<br />

Telegramm.<br />

AnschluB an DrahterlaB vom 22. Oktober.<br />

Bitte dortiger Regierung folgendes mitteilen:<br />

Seit dkr am (Datum 'clort einzusetzen) ausgesprochenen <strong>War</strong>nung,<br />

Beniitzung englischer und franzosischer Schiffe, sind nachstehende<br />

zwei neue Tatsachen zu verzeichnen:<br />

a! Vereinigte Staaten haben ihren Schiffen Befahren genau abgegrenzten<br />

Gebiets verboten.<br />

b) Zahlreiche feindliche ~andelsschiffe sind bewaffnet wworden. Es<br />

ist bekamt, daB diese bewaffneten Schiffe Weisung haben,<br />

Waffen auch aggressiv zu verwenden und U-Boote zu rammen.<br />

Diese beiden neuen Tataachen geben Reichs~egierung AnlaB,<br />

erneut m d vwstarkt zu warnen, da13 im Hinblick auf die mit allen<br />

Mittdn moderner Kriegstechnik gefuhrten und sich haufenden<br />

Kampfhan'daungen in Gewbsern rund urn britische Inseln und in<br />

der Nahe der franzosischen Kuste dort Sicherheit fiir neutrale Schifffahrt<br />

nicht mehr als gegeben angesehen werden kann.<br />

Deutsche Regierung empfiehlt daher dringend, fur die Uberquerung<br />

Nordsee den Weg siidlich und ostlich des deutschen<br />

<strong>War</strong>ngebietes zu wahlen.<br />

Im Interesse weiterer Aufrechterhaltung friedlichen<br />

Schiff sverkehrs

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