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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Zu 8a Die Hauptgrunde fur die, ubrigens nur mit Zogern vorgenommene<br />

Errichtung einer zweiten Notenbank in Belgien waren<br />

nach meiner Erinnerung technischer Natur. Es fehlten die<br />

Druckmoglichkeiten fur die Noten, da die Druckstocke ausser<br />

Landes gebracht worden waren. Die neue Bank hat spater<br />

immer im engsten Zusammenhang mit der Bank Nationale<br />

de Belgique gearbeitet.<br />

Zu 9 Ja, die Verwendung von Reichscreditkassenscheinen bei dem<br />

Einmarsch der deutschen Truppen in fremde Lander war elne<br />

Notwendigkeit, urn die Truppenkassen mit einem ordnungsmaBig<br />

verwalteten Gelde auszustatten. Sie hatten sonst nicht<br />

kontrollierbare Requisitionsscheine susgegeben. Die Reichscreditkassenscheine<br />

zwangen sie zu einer Rechnungslegung,<br />

die gepruft werden konnte. Auch die Bewohner der fremden<br />

Lander hatten fur gelieferte <strong>War</strong>en besseres Papier in Han-<br />

- den, als von militarischen Stellen ausgestellte Requisitionsscheine.<br />

Zu 10 Sobald die Verhaltnisse es gestatteten, wurden Verhandlungen<br />

mit den fremden Staaten, meistens ihren Notenbanken, angeknupft,<br />

damit die Reichscreditkassenscheine gegen die Noten<br />

des betreffenden Landes umgetauscht wurden.<br />

Zu 11 Soweit ich erinnere, wurde der Rube1 vornehmlich deshalb<br />

auRer Kraft gesetzt, weil die Moglichkeit einer anderweitigen<br />

vertrags-<br />

- Seite 3 -<br />

maRigen Regelung nicht bestand.<br />

ZU12 Die von Funk mit dem Reichsbankdirektorium in den besetzten<br />

Sowjetgebieten verfolgte Finanzpolitik ging darauf hinaus,<br />

diesen Gebieten eine stabile Wahrung zu sichern. Zu diesem<br />

Zweck wurden Notenbanken in diesen Gebieten eingerichtet.<br />

Zu 13 Im Protektorat wurde die bestehende Notenbank umgewandelt<br />

und zu ihr ein Reichsbank-Kommissar abgeordnet. Er<br />

hatte die Aufgabe, der Bank zu helfen und durch notwendige<br />

finanzpolitische Mafinahmen Stabilitat der Wahrung zu<br />

sichern.<br />

Im Generalgouvernement wurde in Krakau eine neue Notenbank<br />

gegrundet, weil die bisherige Bank Polski zu arbeiten<br />

aufgehort hatte. Auch ihr wurde ein solcher Bank-Kommissar<br />

zur Sicherung der neuen Wahrung beigegeben.<br />

Zu 14 Fur die Festsetzung der Besatzungskosten und Kontributionen<br />

war die Reichsbank nicht zustandig. M.W. waren hierfiir entweder<br />

militarische Stellen oder Reichskommissare zustandig.

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