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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Um die Eigenart der SA. und SS. als politische Organisation<br />

einer allgemeinen geistigen und korperlichen Immunisierung gegenuber<br />

den Gefahren einer kommunistischen Zersetzung zu belegen,<br />

lehnt es die Deutsche Regierung nicht ab, bei den Kontrollen uber<br />

die Durchfuhrung der Konvention den Nachweis fur die genaue<br />

Einhaltung dieser Erklarungen zu erbringen.<br />

8.) Die Deutsche Regierung ist bereit, dem Gedanken einer Festlegung<br />

allgemeiner Bestimmungen uber politische Verbande und<br />

vor ader na&,mi!itarische Organisationen Li den einze!nen LPndern<br />

naher zu treten.<br />

9.) Die Beantwortung der Frage der Kontrolle dieser Organisationen<br />

in den verschiedenen Landern ergibt sich aus dem, was am<br />

SchluB von Ziffer 7 hinsichtlich der SA. und SS.ausgefiihrt ist.<br />

10.) Der Inhalt der Nichtangriffspakte, zu deren AbschluB die<br />

Deutsche Regierung mit allen Deutschland umgebenden Staa-<br />

- Seite 523 -<br />

ten bereit ist, ergibt sich aus der Praxis der Nackkriegszeit.<br />

11.) Ob und inwieweit dabei im Verhaltnis zwischen Deutschland<br />

und Frankreich der im Jahre 1925 abgeschlossene Locarno-Rhein-<br />

Pakt zu besonderen Ueberlegungen AnlaB gibt, ist eine juristischtechnische<br />

Frage, die der spateren Einzelverhandlung vorbehalten<br />

bleiben kann.<br />

12.) Die Deutsche Regierung ist jederzeit bereit, die zwischen<br />

Deutschland und Frankreich auftauchenden Streitfragen auf den<br />

hierfur am besten geeigneten Wegen giitlich zu bereinigen.<br />

Der Gedanke einer abstimmungslxsen Ruckgliederung des Saargebiets<br />

wurde lediglich zu dem Zwe&e zur Erwagung gestellt,<br />

um, wenn moglich, die mit der Abstirnrnung unvermeidlich verbundene<br />

Erhitzung der <strong>of</strong>fentlichen Meinung in Deutschland und<br />

Frankreich zu umgehen und der Bevolkerung des Saargebietes die<br />

Erschutterungen durch einen Wahlkampf zu ersparen, dessen Ausgang<br />

nicht zweifelhaft sein kann. Wenn die Franzosische Regierung<br />

den Standpunkt einnimmt, einer abstimmungslosen Ruckgliederung<br />

des Saargebietes nicht zustimmen zu konnen, so betrachtet die<br />

Deutsche Regierung diese Frage damit als erledigt.<br />

IV.<br />

Nachdem die Deutsche Regieru'ng nunrnehr wiederholt ihre Auffassung<br />

uber die Regelung der Abriistungsfrage in aller Offenheit

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