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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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1.)<br />

Wahrend die NSDIAP. sich in den ersten 5 Jahren nach der<br />

Machtubernahme gegenuber der Wehrmacht in rechtlichen Angelegenheiten<br />

- soweit ich es beurteilen kann - stark zuruckhielt,<br />

Hnderte sich dieser Zustand nach der Veralbschiedung des Generalfeldmarschalls<br />

von Blomberg und des Generalobersten Freiherrn<br />

van Fritsch sowie der mernahme des unmittelbaren Oberbefehls<br />

fiber die gesamte Wehrmacht durch Hitler selbst (Februar 1938).<br />

Seitdem mussten wir im OKM. in steter Abwehrbereitschaft und<br />

Kampf gegen &e NSDAP., ihre Glield~erunger~ oder das Geheime<br />

Staatspolizeiamt stehen bei ihren Versuchen, allgemein der in<br />

bestimmten Einzelfallen politischen Einfluw auf die Gestaltung von<br />

Rechtsangelegenheiten zu nehmen. Dieses ~ih~en geschah still, aber<br />

zahe und verlief im wesentlichen dolgreich fur uns. Dazu trug<br />

wahrscleinlich auch die Tatsache bei, dalj sich der Angriff der<br />

NSDAP. usw. damals in erstw Linie noch gegen die Ziviljustiz<br />

richtete.<br />

2.) Nachdem Personalveranderungen im Reichsjustizministerium nach<br />

den Wiinschen der NSDAP. eingetreten waren (August 1942), verschob<br />

sich der Schwerpunkt ihrer politischen AngriRe allmahlich auf<br />

die Rechtspflege in der Wehrmacht. Es war vorauszusehen, dalj<br />

dabei die Strafverfahren wegen politisch angreifbarer Ausserungen<br />

(die sogenannten ,,politischen Strafsachen") mit zunehmender<br />

Kriegsdauer eine besondere Rolle spielen wurden. Der Chef des<br />

'<br />

Oberkommandos der Wehrmacht erkannte diese<br />

- Seite 2 -<br />

Gefahr und envirkte vorbeugend etwa um die Jahreswende 19421<br />

1943 bei Hitler eine Anordnung, nach der die Wehrmachtteile alle<br />

s c h w e r w i e g e n d e n politischen Strafverfahren an ein neu zu<br />

bildendks, sogenanntes ,,Sonderstandgericht beim Reichskriegsgericht"<br />

-in Wirklichkeit nur ein bestirnrnter Senat dieses hochsten<br />

Gerichts - zur einheitlichen Bearbeitung abzugeben hatten. Er<br />

h<strong>of</strong>fte damit wohl auf besonders gut begrundete und daher von der<br />

NSDAP. nicht angreifbare Urteile sowie eine gleichmaljigere Beurteilung<br />

der einzelnen Fallel ::-:: innerhalb ::-:: der Wehrmacht.<br />

Dieser Versuch entspannte die Lage nur vorubergehend und schlug<br />

dann fehl, weil Hitler in verschiedenen Fallen die Bestatigung der<br />

angeblich zu milden Urteile ablehnte. Das Kampf ging weiter und<br />

erreichte in den Ja.hren 1943 und 1944 seine Hohepunkte.<br />

11.<br />

Irn Friihsolmsner 1943 begann der erste bedrohliche Versuch die<br />

~lnpo~litische Rechtspflege der Wehrmacht zu unterhWlen. Vorgeschahn<br />

wurde dazu der Reichsminister der Justiz, der zuvor von

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