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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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DOCUMENT JODL-13<br />

-<br />

BESCHREIBUNG:<br />

Siehe Dokument C-60<br />

DOCUMENT JODL-17<br />

EXCERPTS FROM WEHRMACHT REPORT, 2 SEPTEMBER 1942: PUB-<br />

LICATION OF THE ORDER PROVIDING FOR THE MANACLING OF<br />

BRITISH OFFICERS AND SOLDIERS, GIVING REASONS (EXHIBIT'<br />

JODL-66)<br />

-<br />

A u s : Volkischer Beobachter, Siiddeutsche Ausgabe A, 246. Ausgabe, Donnerstag,<br />

3. September 1942, Seite 2, Spzlte 3 und 4.<br />

Aus dem Fuhrerhauptquartier, 2. September 1942:<br />

.... . . ..<br />

Das Oberkommando der Wehrmacht gibt ferner bekannt:<br />

In dem bei Dieppe erbeuteten englischen Eefehl, Anhang L,<br />

Abschnitt 4, Ziffer b (2) heiDt es:<br />

,,Wo immer es moglich ist, werden den Gefangenen die Hande<br />

gebunden, damit sie ihre Papiere nicht vernichten konnen."<br />

In der amtlichen Darstellung des Oberkommandos der Wehrmacht<br />

vom 30. August 1942 wurde u.a. dieser Ausschnitt des<br />

englischen Operationsbefehls ver<strong>of</strong>fentlicht. Die englische Regierung<br />

hat hierzu nicht Stellung genommen.<br />

Das Oberkommando der Wehrmacht hat deshalb angeordnet, da13<br />

alle bei Dieppe gefangengenommenen britischen Offiziere und<br />

Soldaten ab 3. September 1942, 14 Uhr, in Fessdn gelegt werden.<br />

Der Grund fur diese Behandlung wurde den Gefangenen bekanntgegeben.<br />

Diese Mafinahme wird erst aufgehoben werden, sobald<br />

die britische Regierung die in oben bezeichnetem Befehl verfiigte<br />

Anordnung uber Fesselung deutscher Kriegsgefangener in amtlicher<br />

Bekanntmachung zuriickzieht.<br />

Das Oberkommando der Wehrmacht erklart weiterhin, dafi alle<br />

zukiinftigen Wildwestmethoden dieser Art, die eine Schandung<br />

und MiBachtung tapferer Soldaten darstellen, s<strong>of</strong>ort mit scharfsten<br />

Repressalien beantwortet werden.

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