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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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dargelegt hat, kann sie sich von einer Fortfiihrung der Besprechungen<br />

nur dann einen Erfolg versprechen, wenn jetzt auch die anderen<br />

rtegierungen dch unzweideutig dariiber auBern, welche Stellung<br />

sie zu dem Standpunkt der Deutschen Regierung einnehmen und<br />

wie sie sich ihrerseits die Behandlung des Problems in seinen<br />

konkreten Einzelheiten denken.<br />

DOCUMENT NEURATH-69<br />

GERMAN AIDE-mMOIRE, 16 APRIL 1934, CONCERNING THE BRIT-<br />

ISH DISARMAMENT IMEMORANDUM; ACCEPTANCE IN PRINCIPLE<br />

WITH CERTAIN RESERVATIONS; GERMANY DEMANDS FOR<br />

EXAMPLE A DEFENSIVE SHORT-RANGE AIR FLEET WITHOUT<br />

BOMBER PLANES; ASSENT TO CONTROLS TO ASSURE THE NON-<br />

MILITARY CHARACTER OF THE SA AND SS (EXHIBIT NEU-<br />

RATH-69)<br />

A u s : Weltgeschichte der Gegenwart in Dokumenten 193411935. Teil 1 <strong>International</strong>e<br />

Politik. Bearbeiter: Michael Freund. 2. Auflage, Essener Verlagsanstalt<br />

1942.<br />

- Seite 26 -<br />

Deutschlan,dk Vorschlag fur die Riistungskonventim<br />

4. Aide Memoire der deutschen Reichsregierunig vom 16.4.1934<br />

zum englischen Abriistungsmemorandum<br />

Die Deutsche Regierung ist bereit, das Memorandum des Vereinigten<br />

Konigreichs vom 29. Januar 1934 als Grundlage fur eine<br />

Konvention anzunehmen, jedoch unter dern Vorbehalt gewisser<br />

wichtiger bnderungen.<br />

- Seite 27 -<br />

Die Deutsche Regierung halt es fur unmijglich, zwei Jahre lang<br />

auf angemessene Mittel zur Verteidigung in der Luft zu warten.<br />

Sie wiinscht, vom Beginn der Konventioa an eine Verteidigungsluftflotte<br />

von Flugzeugen mit kurzer Reichweite, zu der keine<br />

Bombenflugzeuge gehoren vriirden, zu besitzen. Die zahlenmafiige<br />

Starke dieser Luftflotte wiirde 30 Prozent der zusammengerechneten<br />

Militarluftstreitkrafte der Nachbarn Deutschlands oder 50 Prozent<br />

der Militarluftflotte Frankreichs (d.h. derjenigen, die es in Frankreich<br />

selbst und in seinen nordafrikanischen Gebieten besitzt)

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