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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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DOCUMENT KEITEL-10<br />

AFFIDAVIT, 14 MARCH 1946, BY KEITEL CONCERNING THE CHAIN<br />

OF AUTHORITY AND ELIMINATION OF THE OKW IN THE EAST:<br />

AFTER THE START OF THE RUSSIAN CAMPAIGN THE SUPREME<br />

AUTHORITY WAS AT FIRST THE COMMANDER-IN-CHIEF OF THE<br />

ARMY, LATER HITLER HIMSELF; NUMEROUS CIVILIAN ORGANI-<br />

ZATIONS AN5 -1GENCIES WERE ONLY PARTIALLY SUBORDINA-<br />

TED TO THE ARMY AND FOR DEFINITE PURPOSES; KEITEL HAD<br />

NO CONTACT EITHER WITH HIMMLER'S ORGANIZATIONS (GE-<br />

STAPO, SD, "E1NSATZ"-COMMANDOS) OR WITH THE CIVILIAN<br />

REICH COMM.ISSIONERS, EXCEPT WITH THE COMMISSIONERS IN<br />

CONNECTION WITH THE COMBATING OF PARTISANS (EXHIBIT<br />

KEITELIO)<br />

BESCHREIBUNG:<br />

U Ti I im Datum ,,14." Blai, vorher mschr ,29? 1 unwesentlichc Ausbesserungen<br />

im T Blei I verschiedene Absdlreibfehler im Org<br />

Die Befehlsverhaltnisse im Osten (Barbarossa)<br />

und die Ausschaltung des OKW.<br />

Das OKW hatte vor Beginn des Russland-Feldzuges ,,BarbarossaS,<br />

a h bis 21.6.41 die grundlegenden, allgemeinen ,,Weisungen6' und<br />

,,RichtlinienC' fiir den Feldzug gegen die USSR nach den Anordnungen<br />

md Direktiven des Fiihrers bearbeitet, vorgelegt und nach<br />

endgiiltiger Gestaltung durch den Fiihrer herausgegeben.<br />

Mit Beginn der Kampfhandlungen setzte die nunrnehr massgebliche<br />

Fiihrung des Oberbefehlshabers des Heeres (0b.d.H.) auf operativem,<br />

bevolkel-ungspolitischem und volkswirtschaftlichen Gebiet nach den<br />

gegebenen Richtlinien ein. Beim 0b.d.H. war das ausschliessliche<br />

Befehlsrecht und die vollziehende Gewalt zusammengefasst. Ein<br />

,,HineinbefehlenN seitens des OKW, wie es nach der Darstellung der<br />

Anklage (besonders der russischen) die vielfach auf das OKW hingewiesen<br />

hat, den Anschein gewinnt, hat es nicht gegeben. ~Yssten<br />

nach dem Willen oder durch Eingreifen des Fiihrers erganzende<br />

Anordnungen ergehen, so geschah es im Wege der miindlichen Befehle<br />

oder durch schriftliche Bestatigung der bereits miindlich<br />

gegebenen Anweisungen an den 0b.d.H. (OKH). In dessen Gewalt<br />

war die Durchfiihrung gelegt und er allein war befugt, die dazu<br />

erforderlichen Befehle zu geben. Die regelmassigen taglichen Lagevortrage,<br />

zu denen der 0b.d.H. mit dem Gen.Stabs-Chef, mindestens<br />

jeden zweiten Tag, personlich beim Fiihrer erschien, bot ihm dazu<br />

Gelegenheit. Spater kam der Gen.Stabs Chef taglich (<strong>of</strong>t zweirnal)

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