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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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die eigentlichen Zustandigkeiten des Wirtschaftsministeriums wd<br />

der Reichsbank beschrankt. Die Dienststellen des Vierjahresplans<br />

~:nd des Generalbevollmachtigten fuhrten aber einen Resort- und<br />

Papierkrieg miteinander, wahrend die ,,FYihrungsstabeU bei den<br />

'Landesregierungen, bezw., Oberprasidenten und Reichsstatthaltern<br />

praktisch nicht in Erscheinung traten, da jedes Ressort unmittelbar<br />

mft seinen nachgeordneten Behorden irn Lande verkehrte. Die<br />

tatsachliche einheitliche Ausrichtung und Steuerung lder Wirtschaft<br />

lag in der ersten Rriegszeit u-nbestrirtter ir_ der IIand des Reichsmarschalls<br />

Giiring als Beauftragten fur den Vierjahresplan. Ek<br />

war nur die formelle Anerkennung des tatsachlichen Zustandes als<br />

FUNK meines Erinnerns vor Beginn der deutschen Offensive im<br />

Westen im Friihjahr 1940 in einer Besprechung beimReichsmarschal1<br />

zmtimmte, daB seine Zustandigkeit als ,,Generalbevollmachtigter<br />

fii~die Wirtschaft" auf die Ressortzustandigkeit des Wirtschaftsministeriums<br />

und rdw Reichsbank beschrankt wurde, w5hrend sie<br />

im ubrigen auch fonnell auf den Beauftragten fur den Vierjahresplan<br />

iiberging.<br />

Die bisher neben- und gegeneinander arbeitenden Stabe in der<br />

Zentralinstanz wurden verschmolzen, die ,,Fiihrungsstabe" im Lande<br />

dem Vierjahresplan unterstellt. Praktisch bedeutete dies fur FUNK,<br />

da13 er in seiner Eigenschaft als ,,Generalbevollmachtigter fur die<br />

Wirtschaft" nur noch das erweiterte Verordnungsrecht, das ihm<br />

iiber das des einzelnen Ressortsministers in dieser Eigenschaft<br />

zustand, im Geschaftsbereich des Reichswirtschaftsministerims und<br />

der Reichsbank fur das Reichsgebiet behielt.<br />

Fr a g e 13 : Welche Haltung nahm FUNK bezuglich der Annahme<br />

und Beobachtung gesetzlicher Vorschriften fur die Entschadigung<br />

von Juden bei ihrer Entfernung aus dern deutschen Wirtschaftsleben<br />

ein?<br />

Antwort zu Frage 13: Als ich EndeMarz 1939 in das Reihwirtschaftsministerium<br />

berufen wurde und zum ersten Ma1 mit<br />

FUNK in nahere Beruhrung kam, war die Gesetzgebung uber die<br />

Auschaltung Ida- Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben bereits<br />

abgeschlossen. Er hat mit mir nie daruber gesprochen, welche<br />

Stellung er bei der Beaalibeitung und Beratung der Gesetz- bezw.<br />

Verordnungsentwiirfe eingenommen hatte, wie er es iiberhaupt<br />

stets verrnieden hat, mir gegenuber Mafinahmen oder Anordnungen<br />

des Fiihrers oder des Reichsmarschalls zu kritisieren. Ich kann<br />

daher keine Angaben dariiber machen, welche Stellung FUNK bei<br />

de~Annahme der gesetzlichen Vorschriften eingenommen hat.<br />

Dagegen hat FUNK bei meinw Arntsubernahme als Staatssekretar<br />

des RWM mich darauf hingewiesen, dafi auf &m Gebiete

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