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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Ausfuhrung des Artikels 8 seiner Satzung, nicht erfullt. Damit<br />

haben die hochgerusteten Staaten eine der elementarsten ihrer<br />

Bundespflichten verletzt. Deutschland wird selbstverstandlich ernste<br />

Abriistungsvorschlage jederzeit prufen und auch weiterhin bereit<br />

bleiben, sich auf dkr Grundlage der Gleichberechtigung iiber sein<br />

kunftiges Rustungsregime zu verstandigen.<br />

DOCUMENT NEURATH-61<br />

GERMAN MEMORANDUM, 18 DECEMBER 1933, CONCERNING THE<br />

ARMAMENT QUESTION AND EQUAL RIGHTS FOR GERMANY<br />

(EXHIBIT NEURATH-61)<br />

A 11 s : Dr. K. Schwendemann: Abriistung und Sicherheit. Handbuch der Sicherheitsfrage<br />

und der Abriist~n~skonferenz. Band 2, Berlin 1936<br />

- Seite 518 L-<br />

Anlage 30<br />

Das deutsche Memorandum <br />

vom 18. Dezember 1933 uber die Rustungs- <br />

und Gleichberechtigungsf rage <br />

Die Deutsche Regierung vermag angesichts der Haltung, die die<br />

hochgerusteten Staaten, insbesondere Frankreich in den Genfer<br />

Abrustungsverhandlungen eingenommen haben, leider nicht den<br />

Glauben zu teilen, daB in; gegenwartigen Zeitpunkt mit einer<br />

ernsbhaften Durchfuhrung der allgemeinen Abriistung gerechnet<br />

werden kann. Sie ist uberzeugt, daB die Wiederaufnahme von<br />

neuen Bemuhungen in dieser Richtung ebenso ergebnislos ble

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