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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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waren, wahrend die Regelung der Eigenturnsverhaltnisse bis nach<br />

dem Kriegsende zuriickgestellt werden sollte, Bestrebungen der<br />

deutschen Unternehmungen eingesetzt, die vor 1918 Eigentumer<br />

der Kaligruben gewesen und ihres Eigentums auf Grund des Versailler<br />

Vertrages verlustig gegangen waren, eine Entscheidung des<br />

Reichsmarschalls oder des JXhrers zu erwirken, daB sie ihr altes<br />

Eigentum schon vor Kriegsende kauflich zuriickerwe~ben konnten<br />

Das RWM ist diesen Planen van Anfang an entgegengetreten, da<br />

Minister FUNK ad dem Standpunkt stand, da13 diese Fragen erst<br />

durch den Friedensvertrag ihre Liisung finden konnten, und de<br />

Erfordernisse der Kriegswirtschaft durch die Zwischenlosung<br />

gesichert seien.<br />

Es wurde schlieBlich seitens des RWM die Zustimmung des<br />

Beauftragten fur den Vierjahresplan envirkt, rnit dem Chef der<br />

Zivilverwaltung im ElsaB die mit der PREUSSAG zur juristischen<br />

Festlegung ihrer Pflichten und Rechte bei der Bewirtschaftung der<br />

Kalibergwerke abzuschlieBenden Vertrage festzulegen. Obgleich der<br />

RWM annehmen konnte, dafi zwischen ihm und dem Chef der<br />

Zivilverwaltung iiber alle wesentlichen Punkte der mit der<br />

PREUSSAG abzuschlie13enden Vertrage mereinstirnmung bestehe,<br />

erfuhr er plotzlich durch die Zeitungen, daO der Chef der Zivil-<br />

~erwa~ltung ohne Beteiligung ,des RWM eine Verorclnung erlassen<br />

hatte, die nach ihrer Formulierung den Eindruck envecken muBte,<br />

der Chef der Zivilverwaltung beabsichtige durch sie eine endgultige<br />

Entscheidung uber die Eigentumsfrage~ zu treffen. Hieriiber kam<br />

es zwisichen FUNK und WAGNER zu erregten Auseinandersetzungen.<br />

SchlieBlich stellte sich heraus, daB es sich bei der Verordnung<br />

um eine wenig gliickliche Formulierung handelte, und da13 die<br />

Rechtsberater ldes Chefs der Zivilverwaltung durch sie nur die juristischen<br />

Voraussetzungen fiir den AbschluB der Vertrage zwischen<br />

cliesem und der PREUSSAG hatten schaffen wollen, daB diese selbst<br />

aber nach den rnit dem RWM abgesprochenen, rnit der PREUSSAG<br />

verhandelten Entwi,irfen abgeschlossen, also die Eigentumsfrage<br />

vollig <strong>of</strong>fen gelassen werden sollte.<br />

F r a g e 7 : Haben Sie jemals eine Anweisung gegeben, wonach die<br />

ftberfuhrung des Vermogens, insbesondere des Aktienbesitzes von<br />

im besetzten Gebiet befindlichen Personen und Unternehmungen an<br />

deutsche Wnternehmer unter Mithilfe der Gestapo vom Wirtschaftsministerium<br />

vorgenommen werden sollte?<br />

Antwort zu Frage 7: Nein. Ich wiirde ein Eingreifen der<br />

Gestapo in wirtschaftliche Angelegenheiten im Gegenteil scharfstens<br />

miabilligt und denMinister gebeten haben, einem solchen Eingreifen<br />

entgegenzutreten.<br />

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