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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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- Seite 485 -<br />

So war die Lage, als die Vertreter Deutschlands, Englands,<br />

Frankreichs undl Italiens anlaBlich der aul3erordentlichen Volkerbundsversammlung<br />

wegen der Mandschureifrage in Genf zusammentrafen.<br />

Auf Veranlassung des englischen Premierministers<br />

begannen unter ihnen Besprechungen uber die Gleichberechtigungsfrage,<br />

an denen auch ein Vertreter der Vereinig.ten Staaten teilnahm.<br />

Der franzosische Ministerprasident legte eine Forrnel uber die<br />

Gleichberechtigung vor, in der zwar ein be-<br />

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deutsamer Fdschritt zu erblicken war, die ich aber doch nicht fur<br />

geniigend halten konnte. Ich habe deshalb Gegenfragen gestellt<br />

und Erganzungsvarschliige gemacht. In langwierigen VerhandRungen,<br />

bei denen der englische Premierminister MtacDonald seine grol3e<br />

Autoritat und Kunst des Vermittelns einsetzte und uns die Vertreter<br />

anderer Lander ebenfalls unterstiitzten, ist es dann gelungen, die<br />

aus vier Punkten bestehende Erklarung festzulegen, die am<br />

11. Dezember unterzeichnet worden ist. Die deutsche Gleichberechtigung<br />

ist in ihr - daran kann keine Auslegungskunst etwas<br />

andern - unzweidkutig anerkannt. Sie ist nicht, wie die erste<br />

Formel Herriots wollte, als Z i e 1, sondern als einer der 1 e i t e n -<br />

d en G r u n d s a t z e der Abriistungskonferenz bezeichnet und so11<br />

in der Konvention praktisch verwirklicht werden. Die Sicherheit<br />

fur alle Staaten, vun der in der Erklarung die Rede ist, fordern<br />

auch wir, da wir das MindestmaD nationaler Sicherheit nach Art. 8<br />

der Volkerbundlssatzung nicht besitzen, sundern gerade durch die<br />

praktische Dzlrchfuhrung der Gleihberechtigung irn Rahrnen der<br />

allgemeinen Abriistung erreichen wollen.<br />

Als die ~briistungskonferenz am 2. Februar d.J. bagann, lag ihr<br />

der ausgearbcitete Konventionsentwurf der Vorbereitenden Abriistungskommission<br />

vor, dessen Artikel 53 Deutschland und den<br />

anderen abgeriisteten Staaten die Gleichberechtigung aberkannte:<br />

Die Entwaffnungsbestimmungen der Friedensvertrage sollten, ganz<br />

unabhangig vom Ergebnis der Abrustungskonferenz in Kraft<br />

bleiben. Die Konferenz nahm den Konventionsentwurf allerdings<br />

nicht, wie manche Staaten das wollten, ab Grundlage, aber doch<br />

als Rahmen fur ihre Verhandlungen an. Der Artikel 53 war und<br />

blieb somit Diskussionsgegenstand der Konferenz. Seit der Funfmachteverein<br />

VGm 11. Dezember d. J. ist dies nicht mehr der<br />

Fall. Der Artikel 53 des Konventionsentwurfs ist tot. Es wird

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