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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Benediktiner-Abtei Maria-Laach die Grundgedanken des soeben<br />

unterzeichneten Konkordats vernehmen.<br />

Wir erfuhren, in wie w,ei<strong>the</strong>rziger Weise Sie, Herr Reichskanzler,<br />

Ihre Person fiihrend eingesetzt haben fur eine grosherzige Regelung<br />

des Verhaltnisses von Kirche und Staat. Wir danken Ihnen, Herr<br />

Reichskanzler, fur diese sakulare Tat und verbinden hiermit - das<br />

Versprechen iib,erzeugter Mitarbeit am Aufbau des neuen D,eutschland.<br />

Der Generalvorstand des Katholischen Akademikerverbandes:<br />

Kirnberger, Munch, Landmesser."<br />

DOCUMENT PAPEN-43<br />

AFFIDAVIT, 4 MAY 1946, BY FREIHERR VON TWICKEL: IN CAR-<br />

DINAL VON GALEN'S VIEW, VON PAPEN'S WORK IN CONNECTION<br />

WITH THE CONCLUSION OF THE CONCORDAT IN 1933 WAS MOTI-<br />

VATED BY HIS FEELINGS AS A CATHOLIC AND NOT EXCLUSIVELY<br />

BY A WISH TO OBTAIN ADVANTAGES FOR THE STATE (EXHIBIT<br />

PAPEN-43)<br />

BESCHREIBUNG:<br />

U'en und Datum Ti I I n U im BeglVm bei Rund-Stp: ,,Dr. Werner Reinedce, <br />

Notar in Miinster (Westf.)" I unter BeglVm Kostennote, nicht wdgb <br />

Eidesstattliche Erklarung.<br />

Im Dezember 1945 wandte sich der Verteidiger des Herrn Franz<br />

von Papen an mich mit der Bitte den Kardinal von Galen zu fragen,<br />

ob er bereit sei uber die kirchenpolitische Haltung seines Mandanten<br />

ein Urteil abzugeben. In einer Besprechung, die ich um die Jahreswende<br />

1945146 mit Seiner Eminenz dem Kardinal von Galen hatte,<br />

erklarte er mir folgendes:<br />

er wiinsche nicht personlich in Niirnberg zu erscheinen, er sei aber<br />

bereit bei einer kommissarischen Vernehmung in folgender Weise<br />

oder so iihnlich auszusagen: ,,I&bin der Ansicht, daB die Tatigkeit<br />

des Angeklagten bei AbschluB des Konkordates im Jahre 1933 seiner<br />

seit 1921 im <strong>of</strong>fentlichen Leben gezeigten positiv katholischen Einstellung<br />

entsprang, und daB er bei AbschluB dieses Vertrages nicht<br />

ausschlieBlich einen Vorteil des Staates bezweckte".

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