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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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seien mit unserer Kriegsfuhrung unvereinbar. Auch wenn der<br />

Gegner so unmenschlich handelte, durfe von uns nicht mit gleichartigen<br />

Taten vergolten werden. Auch nur ein einziger solcher Fall<br />

brachte der deutschen Kriegfuhwng mehr Schaden als dass er abschreckende<br />

Wirkung hatte.<br />

Diese.Ausfuhrungen waren kurz und klar und liessen keinen<br />

Zweifel mehr. Ich kann mich an die einzelnen Worte, die der Grossadmiral<br />

gebrauchte, nicht mehr erinnern, versichere aber, dass ihr<br />

Sjnn unmissverstandlich so war, wie ich ihn hier wiedergegeben<br />

habe. Ich habe damals diese Stellungnahme des Grossadmirals so<br />

auch meinen Soldaten bekanntgegeben.<br />

Mit kameradschaftlichem Gruss bin ich<br />

Ihr<br />

(gez). Hans Witt.<br />

Die vorstehende Abschrift stimmt mit der mir in Urschrift vorgelegten<br />

Hauptschrift iiberein.<br />

Flensburg, den 6. Februar 1946<br />

(L.S.) gez. Ernst Knaack,<br />

Notar.<br />

DOCUMENT DONITZ-48<br />

AFFIDAVIT, 4 MARCH 1946, EY THE LAST DEPUTY-COMMANDER<br />

OF THE NAVY PRISONER-OF-WAR CAMP IN WESTERTIMKE ON<br />

CONDITIONS IN THE CAMP AND ITS SURRENDER TO THE BRITISH<br />

ARMY (EXHIBIT DONITZ-48)<br />

BESCHREIBUNG: <br />

zweiteilig I weggelassen zwei weitere eideestattliche Erklarungen

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