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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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E r s t e s S : Kopf jeweils gedr<br />

A u s : ICriegstagehuch der Seekriegsleitung Teil C Heft VIII<br />

488 <br />

Angabe des Ortes, Wind, <br />

trn Wetter, Seegang, Be-<br />

Uhrzeit leuchtung, Sichtigkeit der Vorkommnisse<br />

Luft. Mondschein usw.<br />

14.9. In der 0.K.W.-Lage vom 5.9.1942 war festgestellt<br />

worden, dass britische Zerstorer<br />

beim Untergang des Minenschiffes<br />

,,Ulmi' auf die in Rettungsboote steigenden<br />

und in den Booten befindlichen<br />

Soldaten mit Maschinenwaffen<br />

g e s c h o s s e n h a t t en. Da Vorfalle dieser Art<br />

schon haufig festgestellt worden sind, beauftragte<br />

der Fuhrer die Seekriegsleitung mit der Herausgabe<br />

eines Befehls, nach dem unsere Kriegsschiffe<br />

in Bhnlichen Fallen Repressalien ergreifen sollten.<br />

Gleichzeitig sollte eine Zusarnmenstellung der<br />

bisher bekannt gewordenen Falle vorgelegt werden,<br />

in denen von englischen Kriegsschiffen auf<br />

Rettungsboote oder schwirnmende Schiffbriichige<br />

geschossen worden ist. Nach Feststellung der<br />

genauen Einzelheiten durch die Skl. ergab sich,<br />

dass der Fall ,,U1mG nicht zur Anordnung von<br />

Repressalien geeignet ist. Es kann nicht einwandfrei<br />

erwiesen werden, dass die Beschiessung den<br />

in die Rettungsboote steigenden Besatzungsangehorigen<br />

galt. Die feindliche BeschieBung hat <strong>of</strong>fenbar<br />

dem Schiff selbst gegolten. 0.K.W.-W.F.St.<br />

wurde befehlsgemass eine Aufstellung friiher gemeldeter<br />

Vorfalle ahnlicher Art iibersandt. Es<br />

handelt sich dabei um 12 Falle. (vgl.Anlage 46).<br />

Nach Ansicht der Seekriegsleitung ist vor der<br />

Anordnung<br />

489<br />

etwaiger Repressalien zu erwagen, inwieweit diese<br />

sich bei Anwendung gleicher Mafinahmen durch<br />

den Gegner mehr gegen uns als gegen den Feind .<br />

auswirken wiirden. Unsere Uboote haben schon<br />

jetzt in nur wenigen Fallen die Moglichkeit, im<br />

Feinddienst schiffbriichig gewordene Besatzungen

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