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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Chefs der Militarverwaltung und dern Botschafter und Bevollmachtigten<br />

des DEU'PSCHEN REICHS Rahn als Berater in Verwaltungsund<br />

Wirtschaftsfragen zur Verfugung gestellt. Meine Hauptaufgabe<br />

bestand in dieser Zeit in der verwaltungsmaSigen Koo~dinierung<br />

dm verschiedenen deutschen Dienststellen und der Sicherung der<br />

Zusammenarbeit zwischen dern Bevollmachtigten General und dern<br />

Eotschafter.<br />

Die Beamten, die (den Militarbefehlshabern in den besetzten<br />

Gebieten zur Verfiipg gestellt wurden, wurden von der Wehrmacht<br />

als Militarvenvaltungsbeamte einberufen uad unterstanden,<br />

als Angehorige der Wehrmacht, in sachlicher, wie in disciplinarer<br />

Beziehung fur diese Zeit ausschlieBlich den Wehrmachtdienststdlen.<br />

Die abordnende Heimabbehorde hatte diesen Beamten gegenuber<br />

keinerlei Befugnisse, insbesondere konnte sie ihnen keinerlei Weisungen<br />

erteilen.<br />

Die zu den Reichskommissaren u.s.w. in den besetzten Gebieten<br />

abgeordneten Beamten wurden auf den Haushalt dieser Dienststellen<br />

ubernommen. Auch sie unterstanden sachlich und discipliniir<br />

nur den Chefs der Behorden, zu denen sie abgeordnet waren. Ihre<br />

Planstellen bei der Heimatbehonde konnten durch andere Beamte<br />

besetzt werden.<br />

Die in das besetzte Gebiet abgeordneten Beamten waren also fur<br />

diese Zeit aus ihrer Heimatbehiirde ausgeschieden und fur die<br />

Erfiillung ihrer Dienstpflichten, die sich selbst nach der Art ihrer<br />

Stellung richteten, dern Chef der Behorde, zu der sie abgeordnet<br />

waren, verantwortlich.<br />

z u I I I : Die Reichsstellen der gewenblichen Wirtschaft waren<br />

venvaltungsmaSig und disciplinar, zunachst auch fachlich, dern<br />

Reichswirtschaftsminister unterstellt. Mit der Neuabgrenzung der<br />

Zustandigkeiten zwischen dern RWM und dern Reichsminister fiir<br />

Bewaffnung und Kriegsproduktion im Spatsommer 1943 gingen<br />

grol3e Teile der fachlichen Zustandigkeit auf letzteren iiber.<br />

C.betrifft Frage 4:<br />

I. Hat FUNK seine Gegnerschaft gegen die Wirtschafts-und<br />

Finanzpolitik fur die Ausbeutung der besetzten Gebiete, die dwch<br />

den Vierjahresplan bezw. die militarischen Behorden formuliert<br />

wurde, angedeutet? Wenn, so geben Sie bitte (an, wann, wo, mit<br />

Bezug auf welche Angelegenheiten und mit welcher Begriindung<br />

FUNK seine Gegnerschaft zum Ausdruck brachte.<br />

11. Hat FUNK in Bezug auf Folgendes Widerspruch erhoben?<br />

Die Frankreich, Belgien, Holland, Norwegen, Danernark und<br />

Griechenland oder irgend einen anderen, besetzten Land auferlegten<br />

Besatzungskosten.

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