21.04.2014 Aufrufe

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

wurde. Auch mit dem Reichsminister fur Bewaffnung und Munition<br />

stand PLEIGER als Leiter der Reichsvereimgung Kohle in unmittelbarer<br />

Verbmdung schon bevor im Herbst 1943 die Betreuung der<br />

Produktion auf diesen vom Wirtschaftminister uberfiihrt wurde.<br />

Zusarnmenfasend mochte ich sagen, dass FUNK bis zur Ubertragung<br />

der Zustandigkeit auf den Reichsminister fur Bewaffnung<br />

md Kriegsproduktion im Herbst 1943 fur die Lenkung und Verteilung<br />

der Zivilproduktion auf dem Gebiet der gewerblichen<br />

Wirtschaft, einschl.desBergbaus, verantwwtlich war, vom Herbst<br />

1943 an nur noch fur die Verteilung. Er war aber auch auf diesem<br />

Gebiet dern Vierjahresplan unterstellt, an dessm Weisungen<br />

gebunden und nicht in de~<br />

Lage, sich gegen unmittelbare Eingriffe<br />

des Fiihrers oldler des Reichsmarschalls zu wenden.<br />

Die Festsetzung oder Veranderung der Besatzungskosten<br />

bezw. der Wahrungskurse fur be-<br />

' setzte Gebiete.<br />

Hierfur war FUNK nicht verantwortlich. Die Entscheidung iiber<br />

djese Fragen lag beim OKW und dem Beauftragten fur den Vierjahresplan.<br />

Bei der Festsetzung der Besatzungskosten wurde zwar<br />

der Reichsfinanzminister, aber nicht der Wirtschaftsminister und<br />

meines Wissens auch nicht die Reichsbank beteiligt. FUNK konnte<br />

sich nur einschalten, wenn er von der Festsetzung erfuhr und sie<br />

ihm vom allgemeinen wirtschaftlichen Standpunkt aus bedenklich<br />

erschien, seine etwaige Stellungneme war aber fur die verantwortlichen<br />

Stellen nicht verbindlich.<br />

Bei der Festsetzung der Wahrungskurse wurde er meines Wissens<br />

regelmaaig vorher beratend gehort, und mir ist kein Fall erinnerlich,<br />

in dem die letzte Entscheidung entgegen seiner Stellungnahme<br />

erfolgt ware.<br />

Die Verwendung bezw. Verwaltung von Verrechnungsabkommen<br />

mit besetzten Gebieten.<br />

Die Verrechnungskonten wurden bei der Reichsbank gefiihrt<br />

und verwaltet. Uber die Venvendung entschied - gegebenenfalls<br />

auf Grund besonderer Weisungen des F'iihrers oder des Reichsmarschalls<br />

der Wirtschaftsminister im Benehmen mit der Reichsbank.<br />

FUNK trug also hierfiir die Verantwortung, war aber an die<br />

Weisungen des Fuhrers und des Reichsmarschalls gebunden, insbesondere<br />

an die grundsatzliche Anweisung, da13 fur die Kriegfuhrung<br />

erforderliche Ausgaben nicht mit Riicksicht auf den Stand<br />

der Verrechnungskonten unterbleiben durften.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!