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Politikinstrumente zur Effizienzsteigerung von Elektrogeräten und ...

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158 UBA-TEXTE 20/20068.3.3.3 Noch ein neues Kennzeichen?Auch die Vielfalt der Kennzeichen erschwert es dem Käufer, die Aussagekraft jedes einzelnenKennzeichens zu bewerten/Lawrence Berkeley Institut 2004/.Außerdem haben die Hersteller große Vorbehalte gegenüber heterogenen Anforderungenverschiedener Kennzeichnungssysteme, weil es einen erhöhten Aufwand für sie bedeutet.Hierwaren sich alle einig: Die Einführung eines neuen Kennzeichens (vergleiche Tab. 31,Strategie 6) würde die Verwirrung bei den Verbrauchern <strong>und</strong> Abstimmungsprobleme bei denHerstellern verstärken. Daher sollen bevorzugt schon in Europa bestehende Programmeweiterentwickelt werden.Vereinzelt gab es Stimmen, die sich aus diesen Gründen auch gegen ein zweistufiges Energieeffizienzkennzeichnungsverfahrenausgesprochen haben, das zwischen Mindest- <strong>und</strong>Qualitätskennzeichnungen unterscheidet.8.3.3.4 Ordnungsrechtliche MindesteffizienzstandardsGenerell wird die Einführung <strong>von</strong> verpflichtenden Mindesteffizienzstandards nicht als alleinigesInstrument empfohlen. Dies betrifft die Meinungsäußerungen der interviewten Personenals auch die Ergebnisse der Literaturanalyse. Vielmehr wird ein gestuftes Vorgehen in Abstimmungmit freiwilligen Kennzeichnungsprogrammen <strong>und</strong> anderen Instrumenten als realistischerfür Deutschland <strong>und</strong> den internationalen Raum eingeschätzt.Diese Abstufung sollte darin bestehen, mit Qualitätskennzeichen <strong>und</strong> anderen InstrumentenAnreize zu schaffen, effizienteste Geräte auf dem Markt zu etablieren. Dies gilt besonders fürMärkte, in denen diese Produkte auch angeboten <strong>und</strong> überhaupt nachgefragt werden 25 .Parallel können durchaus weniger strenge Anforderungen durch Mindesteffizienzkennzeichnungenbzw. –kriterien herangezogen werden, um zum Beispiel internationale Standards voranzubringen.Als letzte Stufe wird dann auch akzeptiert <strong>und</strong> zum Teil gefordert, die ineffizientesten Gerätenach hinreichenden Übergangsfristen durch gesetzliche Vorgaben vom Markt zu entfernen.Für Bürogeräte gibt es hier in Europa noch keine Beispiele 26 .Wenn der <strong>von</strong> der EU-Kommission vorgelegte Entwurf <strong>zur</strong> EuP-Richtlinie Gesetzeskraft erhaltenwird, können auf dieser Gr<strong>und</strong>lage auch vereinfacht Mindesteffizienzstandards europaweitfestgelegt werden /Europäische Kommission 2003a/.25 Das ist nicht bei allen Produkten <strong>und</strong> Märkten der Fall, wie die Beispiele <strong>von</strong> Kühlgeräten in verschiedenenLändern des europäischen Marktes zeigen.26 Gesetzliche Mindeststandards existieren bisher in der EU für Haushaltskühl- <strong>und</strong> Gefriergeräte sowiefür Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen.

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