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Politikinstrumente zur Effizienzsteigerung von Elektrogeräten und ...

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78 UBA-TEXTE 20/2006menrichtlinie hinsichtlich des Energieverbrauches im Betrieb betrachtet werden. Damit wirdeine Konsolidierung <strong>und</strong> Vereinfachung des Gemeinschaftsrechtes erreicht.“„Eine Ökodesign-Rahmenrichtlinie würde die Wirksamkeit der <strong>von</strong> der Industrie selbst getroffenenRegelungen erhöhen. Mit ihr besäße die Gemeinschaft ein Rechtsinstrument, mit demsie rasch Durchführungsmaßnahmen mit konkreten Ökodesign-Anforderungen erlassenkann. Solchen Maßnahmen könnte die Industrie durch angemessene Selbstverpflichtungenzuvorkommen oder sie könnte Durchführungsmaßnahmen dort unterstützen, wo mit zu vielen‚Trittbrettfahrern’ zu rechnen ist oder falls eine Selbstverpflichtung nicht erwartete Wirkunghat.“/EU 2003a/EEE/EDL-RichtlinienentwurfDer EEE/EDL-Richtlinienentwurf ist eine wichtige Ergänzung <strong>zur</strong> europaweiten Liberalisierungdes Strom- <strong>und</strong> Gasmarktes, die u.a. auf der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie(96/92/EG) vom 19. Februar 1997 <strong>und</strong> der so genannten Beschleunigungsrichtlinie(2003/55/EG) basiert. Der Entwurf beruht auf dem Wissen, dass mit einem Wettbewerb aufdem Endenergiemarkt nicht zugleich ein Wettbewerb um Energiedienstleistungen <strong>zur</strong> Förderungder Energieeffizienz eintritt. Der Entwurf unterbreitet deshalb Vorschläge, wie die EU-Mitgliedsstaaten durch u.a. die folgenden Schritte <strong>zur</strong> Steigerung der Endenergieeffizienzbeitragen sollen /EU 2003b/:• Festlegung allgemeiner nationaler Ziele einer jährlichen kumulativen Energieeinsparung<strong>von</strong> 1 % ...• Sicherstellung, dass Einzelhändler oder Versorger für Elektrizität, Erdgas, Heizöl <strong>und</strong>Fernwärme Energiedienstleistungen <strong>und</strong>/oder Energieaudits anbieten <strong>und</strong> aktiv fördern....• Ernennung einer Stelle, die die Einsparverpflichtungen <strong>und</strong> die Verpflichtung <strong>zur</strong> Erbringung<strong>von</strong> Energiedienstleistungen überwacht <strong>und</strong> die Aufgabe hat, die Erfüllung dieserVerpflichtungen zu beaufsichtigen <strong>und</strong> zu überprüfen. ...• Erlaubnis <strong>zur</strong> Schaffung öffentlich beaufsichtigter Energieeffizienzfonds <strong>zur</strong> Finanzierung<strong>von</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> Steigerung der Endenergieeffizienz, insbesondere für Investitionenmit vergleichsweise langer Amortisationsdauer oder hohen Transaktionskosten.• Sicherstellung, dass der öffentliche Sektor in jedem Mitgliedstaat mit gutem Beispiel hinsichtlichInvestitionen, Instandhaltung <strong>und</strong> anderer Ausgaben für Energie verbrauchendeAusrüstung, Energiedienstleistungen <strong>und</strong> andere Energieeffizienzmaßnahmen vorangeht....• Verpflichtung der Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten oder entsprechender Stellenfür die Energieverteilung <strong>und</strong> den Einzelhandelsverkauf <strong>von</strong> leitungsgeb<strong>und</strong>ener Energie,Maßnahmen zu ergreifen, um Anreize zum Mehrabsatz zu vermindern <strong>und</strong> die Refinanzierungder Kosten <strong>von</strong> Energieeffizienzprogrammen zu ermöglichen. ...• Gewährleistung der Verfügbarkeit <strong>von</strong> Energieeffizienzprogrammen, die die Durchführung<strong>von</strong> Energiedienstleistungen <strong>und</strong> Energieeffizienzmaßnahmen wie Energieaudits,Energie- <strong>und</strong> Tarifberatung, Bereitstellung <strong>von</strong> Finanzinstrumenten für Energieeinsparungenusw. fördern <strong>und</strong> erleichtern. ...• Sicherstellung, dass der individuelle Verbrauch <strong>von</strong> Endverbrauchern zu wettbewerbsfähigenKosten erfasst wird <strong>und</strong> sie informative Rechnungen erhalten,kühl- <strong>und</strong> - gefriergeräten <strong>und</strong> entsprechenden Kombinationen, ABl. L 236 vom 18. 9. 1996, S. 36;Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlamentes <strong>und</strong> des Rates vom 18. September 2000über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen, ABl. L 279 vom1. 11. 2000

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