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Politikinstrumente zur Effizienzsteigerung von Elektrogeräten und ...

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226 UBA-TEXTE 20/200612.6.7 Private StiftungslösungAllgemeine BeschreibungPrivates Kapital wird <strong>zur</strong> Gründung einer Stiftung genutzt, aus deren Mitteln ein EEF finanziertwird. Aufgr<strong>und</strong> der Finanzierung durch viele private (oder auch institutionelle) Stiftungsgründerist diese Finanzierungsform als sehr dezentral einzustufen. Eine solche Finanzierungsform<strong>zur</strong> Unterstützung der Solarenergiebranche wurde im April 2004 mit der „StiftungSolarenergie“ durch private Initiative ins Leben gerufen.Einstufung anhand der genannten Kriterien:FinanzierungsgerechtigkeitHöhe des MittelaufkommensinsgesamtEinfluss auf die thematischeBreiteTransaktionskostenWettbewerbskonformitätRechtskonformitätPlanungssicherheit für Marktakteure/LangfristigkeitAbhängigkeitAkzeptanz /RealisierbarkeitKeine direkte Zuordnungsmöglichkeit zu einzelnen Akteuren: Nicht steuerbarbzgl. des Verhältnisses <strong>von</strong> Einzahlungen <strong>und</strong> Ausschüttungen in den einzelnenSektoren, ebenso für die absolute Höhe der Einzahlungen aus den einzelnenSektoren.Schlecht prognostizierbar.Keine prinzipielle Einschränkung, nur abhängig <strong>von</strong> der Stiftungssatzung.Gering bis durchschnittlich; der Aufwand für Mittelverwaltung im Fonds ist gering,die Kapitalbeschaffung ist allerdings relativ aufwändig.Keine Einschränkung durch die Finanzierungsform.Keine Einschränkung durch die FinanzierungsformPrinzipiell bei Stiftungslösungen eher gut, weil Stiftungen auf Langfristigkeit hinangelegt sind.Durch Ausgestaltung der Stiftungssatzung zu beeinflussen (Besetzung des Stiftungsratsusw.) Außerdem muss den Interessen der Investorengruppen z.T.Rechnung getragen werden.Sehr gut, da keine Interessensgruppe verpflichtend <strong>zur</strong> Finanzierung herangezogenwird. Entscheidender Punkt wird es sein, eine „kritische Summe“ anfreiwillig erworbenem Stiftungskapital zu erhalten.

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