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Politikinstrumente zur Effizienzsteigerung von Elektrogeräten und ...

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178 UBA-TEXTE 20/20069.3 Finanzierungsmöglichkeiten9.3.1 Die unterschiedlichen Möglichkeiten im ÜberblickNeben den Finanzierungsformen, die in schon bestehenden Fonds realisiert sind oder in vorangegangenenStudien vorgeschlagen worden waren, haben wir auch mehrere neue Möglichkeitender Mittelbeschaffung beleuchtet <strong>und</strong> teilweise in den Interviews erörtert. WeitereMöglichkeiten <strong>zur</strong> Finanzierung eines Energieeffizienzfonds sind auch nach den Experteninterviewssowie dem Fachgespräch mit Vertretern der Bank- <strong>und</strong> Finanzwirtschaft nicht zu i-dentifizieren.Tab. 38:Übersicht über die in dieser Studie betrachteten Finanzierungsmöglichkeiten eines Energieeffizienzfonds1. Allgemein aus dem B<strong>und</strong>eshaushalt, gegenfinanziert z.B. durch verstärkten Subventionsabbauim Energiebereich2. Verkauf <strong>von</strong> öffentlichem Eigentum <strong>zur</strong> Einrichtung einer Stiftung3. Abzweigen aus den Ökosteuereinnahmen: Damit auch aus dem B<strong>und</strong>eshaushalt finanziert,aber politisch verknüpft mit der Fortentwicklung der ökologischen Finanzreform(Gegenfinanzierung eventuell wie bei 1.)4. „Effizienz-Zehntelcent“ als fester oder prozentualer Aufschlag, der pro verteilter oder verkaufterKilowattst<strong>und</strong>e Strom erhoben wird (z.B. 0,05 Cent/kWh)5. „Ineffizienzabgabe“ auf nicht effiziente Geräte <strong>und</strong> Anlagen: besonders ineffiziente elektrischeGeräte werden mit einer Abgabe belastet (z.B. Haushaltsgeräte der E- bis G-Klasse des EU-Kennzeichens)6. Abgaben der Versorgungsunternehmen (z.B. fixer Betrag pro K<strong>und</strong>e)7. „Optionaler Fonds“: im Zusammenhang mit der Einführung <strong>von</strong> Einsparverpflichtungender Energieunternehmen, deren Erfüllung durch Effizienzzertifikate nachgewiesen werdenmuss. Die „Allokation“ der Effizienzmaßnahmen erfolgt durch einen Energiewirtschaft-internenHandel mit Effizienzzertifikaten. Bei Nichterfüllung der Zielvorgaben: Zukauf<strong>von</strong> Effizienz-Zertifikaten durch die Energiewirtschaft <strong>von</strong> einem externen Energieeffizienzfonds,der sich darüber finanziert.8. Übertragung des „EEG-Modells“ auf den Energieeffizienz-Bereich: Netzbetreiber (oderLieferanten) bezahlen für definierte Effizienzprogramme <strong>und</strong> Effizienzmaßnahmen in ihremBereich garantierte Fördersätze. Das Geld hierfür können die Netzbetreiber (oderLieferanten) wie beim EEG-Modell durch b<strong>und</strong>esweite Umlage auf den Strompreis erwirtschaften.

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