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Politikinstrumente zur Effizienzsteigerung von Elektrogeräten und ...

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188 UBA-TEXTE 20/2006Einstufung anhand der genannten Kriterien:FinanzierungsgerechtigkeitHöhe desMittelaufkommens(gesamt)Einfluss auf diethematische BreiteTransaktionskostenDurch nähere Regelungen der Steuerbestimmungen kann die Höhe des Mittelaufkommensaus den einzelnen Sektoren beeinflusst werden. Zudem steigen die zu zahlendenÖkosteuern mit steigendem Energieverbrauch: Daher ist auch Verursachergerechtigkeitgegeben.Abhängig <strong>von</strong> den Steuerbestimmungen; eine Erhöhung der Stromsteuer um 0,26Cent/kWh 4 beispielsweise ergäbe bei gleich bleibendem steuerpflichtigem Stromverbrauch5 ca. 830 Mio. Euro an zusätzlichen Steuermitteln jährlich. Für die Finanzierungdes Fonds allein würde also eine deutlich geringere Stromsteuererhöhung ausreichen(z.B. 0,05 Cent/kWh).Prinzipiell gering, da die Verwendung <strong>von</strong> Steuergeldern rechtlich nicht an die Steuerselbst geb<strong>und</strong>en ist. Aufgr<strong>und</strong> der Akzeptanz <strong>und</strong> der Kommunikation könnte aber eindirekter Bezug <strong>von</strong> Vorteil sein (Stromsteuer für Maßnahmen im Elektrizitätsbereich,Mineralölsteuer für Maßnahmen in den Bereichen Mobilität <strong>und</strong> Wärme).Unter der Annahme, dass das Instrument Ökosteuer weiterhin besteht, sind die zusätzlichenTransaktionskosten gering, da an ein bestehendes Instrument angeknüpft wird.Das Instrument kann anhand klarer Bestimmungen angewandt werden.Wettbewerbskonformität Keine zusätzlichen Einschränkungen aufgr<strong>und</strong> der Finanzierungsform für den Fonds,wenn Härtefallregeln <strong>und</strong> ähnliches berücksichtigt werden.RechtskonformitätAufkommensneutralitätPlanungssicherheit fürMarktakteure /LangfristigkeitAbhängigkeitAkzeptanz /RealisierbarkeitKeine Einschränkungen aufgr<strong>und</strong> der Finanzierungsform bei Legitimierung durch neuesGesetz 6 zu erwarten.Insgesamt führt auch diese Finanzierungslösung zu einer volkswirtschaftlichen Nettokostenentlastung.Ohne gleichzeitige staatliche Ausgabenkürzungen in anderen Bereichenist aber eine Aufkommensneutralität – sowohl mit als auch ohne zusätzliche Erhöhungder Ökosteuer - nicht gewährleistet. Mögliche Lösung: Gegenfinanzierungdurch Subventionsabbau, vorrangig im Energiebereich (z.B. durch Abbau der Ausnahmebereiche<strong>und</strong> reduzierten Steuersätze für die Industrie bei der Ökosteuer).Durchschnittlich, da eine solche Verknüpfung mit der Ökosteuer bei langfristigen Stufenplänennicht jährlich <strong>zur</strong> Debatte steht, aber immer noch <strong>von</strong> politischen Verhältnissenabhängig ist. Das Ökosteueraufkommen ist dann hinreichend genau abschätzbar.Prinzipiell besteht eine Abhängigkeit <strong>von</strong> der Regierung, die über die Mittelverwendungentscheidet. Kann aber durch langfristige Regelungen sowie die Organisationsform desFonds zumindest abgeschwächt werden.Vermutlich besser als beim Energie-Zehntelcent. Die Akzeptanz der Ökosteuer insgesamtdürfte aber durch eine zumindest teilweise energiebezogene Verwendung ehersteigen als fallen, da dies durch eine Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird. Bei einerErhöhung der Ökosteuer aber allein aus diesem Gr<strong>und</strong>e ist die Akzeptanz eher gering.Mischfinanzierung: Staat <strong>und</strong> PrivatwirtschaftÄhnlich wie beim Energy Saving Trust in Großbritannien erfolgt die Finanzierung in diesemModell teilweise durch den Staat, teilweise durch die Wirtschaft (Energieunternehmen, gegebenenfallsauch Unternehmen der „Energieeffizienz-Wirtschaft“, gegebenenfalls auch relevanteMarktakteure wie Händler oder Wohnungsunternehmen).456Von 1999 bis 2003 wurde gemäß dem StromStG eine solche Erhöhung der Stromsteuer zu Beginneines jeden Jahres eingeführt.Stromsteueraufkommen 2003: ca. 6.5 Mrd. Euro bei 2,05 Cent/kWh Stromsteuer /BMF 2004/, dasentspricht ca. 320 besteuerten TWh.Das „Gesetz <strong>zur</strong> Fortführung der Ökologischen Steuerreform“ (November 1999) regelte eine Erhöhungder Ökosteuer nur bis 2003. Eine weitere Erhöhung ist bisher nicht vorgesehen.

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