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Politikinstrumente zur Effizienzsteigerung von Elektrogeräten und ...

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UBA-TEXTE 20/2006 185liegen. Zudem wäre die Übertragbarkeit verfassungsrechtlich noch zu prüfen. Undschließlich gab es schon beim EEG enorm große Widerstände, weshalb große Hemmnissefür die Umsetzung eines solchen Umlageverfahrens zu erwarten sind. Daher wirddieses Modell im Rahmen der Untersuchungen zunächst nicht mit Priorität weiter verfolgt,auch wenn es prinzipiell machbar erscheint.Zu 9.) Brancheneigenlösungen haben den großen Nachteil der Abhängigkeit <strong>von</strong> Wirtschaftsinteressen.Bei Brancheneigenlösungen der Energiewirtschaft bestehen zudemZielkonflikte zwischen Eigeninteressen der Wirtschaft <strong>und</strong> den mit der Einrichtung einesEnergieeffizienz-Fonds verb<strong>und</strong>enen (volkswirtschaftlichen) Zielen. Zudem sind sie kaumumsetzbar, sofern die alleinige Hauptlast bei der Energiewirtschaft liegt.Zu 10.) Inwieweit es möglich ist, ausreichend privates Kapital für eine private Energieeffizienz-Stiftungzusammen zu bekommen, um b<strong>und</strong>esweite Programme finanzieren zukönnen, erscheint mehr als fraglich. Wenn überhaupt, ist diese Finanzierungsform wohlals nachgeordneter Bestandteil einer Mischfinanzierung zu betrachten.Zu 12.) Wenn Anteile <strong>zur</strong> Finanzierung des Fonds herangezogen werden sollen, die ausEnergieeinsparungen durch Contracting bei öffentlichen Liegenschaften stemmen, würdensolche Contractinglösungen unattraktiver. Nach unseren Informationen wäre einesolche „Querfinanzierung“ zudem schwer mit dem Haushaltsrecht zu vereinbaren. Zudemsind die dadurch zu erhaltenden Beträge insgesamt wahrscheinlich sehr gering, verglichenmit dem erforderlichen Gesamtvolumen des Fonds. Auch würden sie erst zu spätfließen, nämlich hauptsächlich nach Ende der Contracting-Laufzeit, wenn die gesamteEnergiekosteneinsparung bei der öffentlichen Hand verbleibt.Zu 13.) Brancheneigenlösungen der „Energieeffizienz-Wirtschaft“ erscheinen kaum realisierbar,da es d i e Energieeffizienz-Wirtschaft so nicht gibt. Oft sind Anbieter energieeffizienterTechnologien gleichzeitig auch Anbieter weniger effizienter Produkte. Sie könnenmöglicherweise eher mit der Drohung der Einführung <strong>von</strong> Standards dazu bewegt werden,sich selbst zu verpflichten, die „Durchschnittsflottenverbräuche“ bestimmter Geräteklassenum festgelegte Prozentsätze zu reduzieren. Diejenigen Hersteller <strong>und</strong> Dienstleister,die sich – meistens in kleinen Marktnischen - auf besonders energieeffiziente Produktekonzentrieren, sind kaum diejenigen, die größere Fondsbeiträge leisten können,sondern gerade die Unternehmen, die durch einen Energieeffizienz-Fonds indirekt unterstütztwerden sollen.Zu 14.) Eine reine Finanzierung des Fonds durch private Anleger kommt für einen Fonds,wie er hier vorgeschlagen wird, nicht in Frage. Der Fonds sowie auch die weiteren in diesemBericht vorgeschlagenen Instrumente soll ja die Rahmenbedingungen dafür verbessern,dass solche Engagements aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus hinsichtlichder zu erwartenden Renditen noch attraktiver als bisher werden.Zu 15.) Eine Abgabe auf Contractingerlöse <strong>von</strong> Contractinganbietern erscheint nicht sinnvoll,da der eigentlich zu unterstützende Contracting-Markt damit zunächst sogar unattraktiverwürde.In die engere Wahl kommen zum jetzigen Zeitpunkt damit die folgenden drei Finanzierungsmöglichkeiten,die im nächsten Abschnitt diskutiert werden:Effizienz-ZehntelcentAbzweigen aus Ökosteuer-EinnahmenMischfinanzierung in Public-Private-Partnership.

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