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Politikinstrumente zur Effizienzsteigerung von Elektrogeräten und ...

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184 UBA-TEXTE 20/2006Zu 1.) Die allgemeine Finanzierung aus dem B<strong>und</strong>eshaushalt dürfte <strong>zur</strong> zeit angesichts derangespannten Haushaltslage politisch kaum bzw. sehr viel schwerer durchsetzbar seinals eine Finanzierung aus dem B<strong>und</strong>eshaushalt, die politisch mit der Fortentwicklung derökologischen Steuerreform verknüpft ist. Die politische Dauerfestigkeit bzw. Langfristigkeit<strong>und</strong> resultierende Planungssicherheit ist bei einer solchen Lösung, die <strong>von</strong> den jeweiligenjährlichen Haushaltsentscheidungen abhängig ist, nicht gesichert. Abhängigkeiten<strong>von</strong> ministeriellen Einzelinteressen <strong>und</strong> politischen Strömungen sind möglich.Zu 2.) Ein Verkauf öffentlichen Eigentums kommt kaum in Frage, da bereits eine ganze Reihe<strong>von</strong> Verkäufen eingeplant sind, deren Realisierung aber noch fraglich ist. WeitergehendeVerkäufe öffentlichen Eigentums dürften höchstens dazu dienen, die Lücken durchnicht oder nicht in der geplanten Höhe realisierbare, aber bereits eingeplante Verkäufe zudecken.Zu 5.) Die Transaktionskosten einer Ineffizienzabgabe auf nicht energieeffiziente Anlagen<strong>und</strong> Geräte sind vermutlich sehr hoch. Zudem wird der politisch-administrative Prozessder Festlegung der jeweiligen Abgaben sehr komplex <strong>und</strong> mit vielen Widerständen verb<strong>und</strong>ensein. Die Verursachergerechtigkeit ist dagegen voll gegeben. Inwieweit eine Ineffizienzabgaberechtskonform wäre oder als nicht erlaubtes Handelshemmnis ausgelegtwerden könnte, kann an dieser Stelle nicht geprüft werden.Zu 6.) Aufschläge auf die Energierechnungen in Form eines fixen Betrages pro K<strong>und</strong>e, wiesie beispielsweise in England <strong>und</strong> Wales bis zum Jahr 2000 bestanden haben, sind –abgesehen <strong>von</strong> ihrer fehlenden Akzeptanz <strong>und</strong> Realisierbarkeit - nicht verursachergerecht.Zu 7.) Ein optionaler Fonds im Zusammenhang mit der Einführung <strong>von</strong> Einsparverpflichtungensteht vor ähnlichen Problemen wie die Übertragung des EEG-Modells (siehe nächstenAbsatz) auf den Energieeffizienz-Bereich. Zudem erscheinen gesetzlich vorgegebeneEinsparverpflichtungen für Energieunternehmen in Deutschland kaum durchsetzbar.Auch stellt sich nach den Erfahrungen mit dem nationalen Allokationsplan die Frage, aufwelchem Niveau Verpflichtungen tatsächlich durchsetzbar sind, wer genau verpflichtetwerden soll, zu welchen Transaktionskosten dies geschieht, welche Maßnahmen <strong>zur</strong> Effizienzverbesserungals geeignet <strong>und</strong> anrechenbar betrachtet werden <strong>und</strong> ob dabei tatsächlichein Markt zustande kommt. Langniss <strong>und</strong> Praetorius (2004) zeigen, dass Ausschreibungen,die <strong>von</strong> öffentlichen Institutionen organisiert <strong>und</strong> aus allgemeinen Zuschlägenfinanziert werden, auch den selben Zweck verfolgen können wie ein Effizienzzertifikathandel.Berücksichtigt man die Transaktionskosten, könnte ein solcher Ansatzden Wettbewerb zwischen größeren <strong>und</strong> kleineren Versorgern weniger verzerren als einZertifikathandel. Inwieweit das Instrument des Effizienzzertifikathandels allerdings langfristigeine sinnvolle Finanzierungsmöglichkeit für Deutschland wäre, sollte nach erstenErfahrungen <strong>von</strong> Italien <strong>und</strong> anderen Ländern mit weißen Zertifikaten sowie weiteren Erfahrungenmit dem Emissionshandel in Deutschland <strong>und</strong> Europa noch einmal näher geprüftwerden.Zu 8.) Auch die Übertragung des EEG-Modells auf den Energieeffizienz-Bereich ist nicht trivial<strong>und</strong> mit relativ hohen Transaktionskosten verb<strong>und</strong>en. Geklärt werden muss beispielsweise,welche Typen <strong>von</strong> Programmen <strong>und</strong> Maßnahmen wie vergütet werden, werin welcher Form welche Nachweise hinsichtlich der erzielten Energieeinsparungenerbringen muss, um eine Vergütung zu erhalten <strong>und</strong> welche Qualität der Nachweiserbringungauf welchem Weg gesichert wird. Diese Fragen waren z.B. in Italien Gegenstandlängerer Diskussionen, bis nunmehr für die Erzeugung „Weißer Zertifikate“ sehrklare Regelungen für eine Reihe <strong>von</strong> Energieeffizienztechnologien bzw. Projekttypen vor-

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