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Politikinstrumente zur Effizienzsteigerung von Elektrogeräten und ...

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UBA-TEXTE 20/2006 181Mio. Euro für Deutschland jährlich aus. Dabei wird die mittel- bis langfristig, teilweise sogarkurzfristig erzielbare Energiekostenentlastung bei den Zielgruppen nicht gegengerechnet.Bei der Betrachtung der einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten wird versuchtabzuschätzen, ob diese Größenordnung prinzipiell erreichbar scheint.c) Einfluss auf die (mögliche) thematische Breite des Fonds/Ausbaubarkeit über Strom hinaus(Wärme, Mobilität,...)Dies ist zunächst weniger ein Finanzierungskriterium als ein Kriterium, das die Auswahlder Fonds-Aktivitäten betrifft. Es muss aber dennoch berücksichtigt werden, weil beispielsweiseEffizienzprogramme in der Mobilität sich wohl kaum durch das Einziehen <strong>von</strong>Geldern über die EVU <strong>und</strong> den Stromverbrauch in Haushalten <strong>und</strong> KMU rechtfertigenließen, zumindest deutlich schwerer.d) WettbewerbskonformitätWelche Auswirkungen hat die jeweilige Finanzierungsform auf die Wettbewerbssituationauf dem Markt sowie die Konkurrenzfähigkeit deutscher <strong>und</strong> internationaler Unternehmen?e) Höhe der Transaktionskosten der Mittelbeschaffung:Die Kosten der Mittelbeschaffung können je nach Finanzierungsform recht unterschiedlichsein. Sie fallen beispielsweise bei der Mittelzuweisung aus dem B<strong>und</strong>eshaushalt relativgering aus, während die Festlegung, Erhebung, Abführung <strong>und</strong> Kontrolle einer „Ineffizienz-Abgabe“wesentlich komplexer ist. Prinzipiell sollten diese Kosten möglichst geringsein. Deshalb sind einfache <strong>und</strong> transparente Strukturen sowie klare Kriterien <strong>zur</strong> Bemessung<strong>von</strong> Zahlungen an den Fonds durch die „Finanziers“ notwendig.f) RechtskonformitätLässt sich die jeweilige Finanzierungsform mit geltendem Recht vereinbaren? Wennnein, welche rechtlichen Hemmnisse gibt es? Wie könnte Rechtskonformität hergestelltwerden?g) AufkommensneutralitätZiel ist die Vermeidung einer Steigerung der Steuern- <strong>und</strong> Abgabenquote. Dieses Kriteriumverlangt letztlich, dass bei gegenbenenfalls erfolgender staatlicher (Ko-) Finanzierungdes Fonds die Gegenfinanzierung der staatlichen Mehrkosten gleich mitberücksichtigtwird <strong>und</strong> nicht zu höheren Belastungen der Abgabenleistenden führen darf (z. B. bei Finanzierungaus zusätzlichen Ökosteueranteilen gleichzeitig Subventionsabbau in anderenBereichen, um insgesamt die Quote eher zu senken als zu steigern). Die Aufkommensneutralitätist im Verb<strong>und</strong> des gesamten Instrumentenpaketes zu beurteilen. Diesbedeutet beispielsweise auch, zu berücksichtigen, dass die staatliche Vorfinanzierungwirtschaftlicher Energieeinsparmaßnahmen durch einen Energieeffizienz-Fonds über dieerfolgenden Investitionen <strong>und</strong> Energiekostensenkungen insgesamt wohlfahrtserhöhendwirkt.h) Planungssicherheit / LangfristigkeitUm eine nachhaltige <strong>Effizienzsteigerung</strong> erreichen zu können, muss die Finanzierungdes Effizienzfonds für mehrere Jahre gesichert sein, z.B. für fünf Jahre mit Evaluation imvierten Jahr. Insbesondere die Anbieter <strong>von</strong> Effizienzmaßnahmen müssen verlässlicheAngaben über die Höhe <strong>und</strong> den Einsatz der Fondsmittel für die nächsten (zwei bis fünf)Jahre haben, um sich mit ihrem Angebot darauf einstellen zu können. Auch hier gibt eszum Teil Einflussmöglichkeiten durch die Wahl der Finanzierungsform.

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