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Politikinstrumente zur Effizienzsteigerung von Elektrogeräten und ...

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164 UBA-TEXTE 20/20068.4.2.1 Energy Star als MindesteffizienzkennzeichenAufgr<strong>und</strong> der im Kapitel 8.3.3.1 aufgezeigten Vor- <strong>und</strong> Nachteile des Energy-Star-Programmes empfehlen wir, dass Deutschland sich im Rahmen der EU weiter im Energy-Star-Programm engagiert, die Zielsetzungen aber verändert.Das Programm verabschiedet sich <strong>von</strong> der Zielsetzung, gr<strong>und</strong>sätzlich ein Qualitätskennzeichenzu sein. Dies gilt zumindest solange, wie die hohe Innovationsdynamik auf dem Marktfür Bürogeräte besteht.Um so bedeutsamer ist aber die zweite Zielsetzung, ein Mindesteffizienzkennzeichen mitmöglichst internationaler Wirkung darzustellen. Im Rahmen der dafür notwendigen Vorgängewerden eine Reihe bedeutsamer Kriterien, Standards <strong>und</strong> Datenbestände mit nahezu globalerBedeutung entwickelt, <strong>von</strong> denen auch der Markt in Deutschland nicht unbeeinflusstbleibt. Deutschland <strong>und</strong> die EU sollten ihren Einfluss auf diesen Prozess verstärken. Zudemkönnen auf der Basis der Energy-Star-Datenbank eventuell weitere Instrumente <strong>und</strong> Programmeaufbauen (siehe nächsten Abschnitt).Für dieses Engagement sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:Monitoring1. Die Verbreitung <strong>und</strong> Wirkung des Energy Stars soll mit einem effektiven Monitoringüberprüft werden 33 . Zudem dient es <strong>zur</strong> Erfassung der Markt- <strong>und</strong>Technologieentwicklung als wesentliche Gr<strong>und</strong>lage für eine dynamische Anpassungder Kriterien /Europaparlament vom 1. 2. 2001, EVA 2002/. Als Datengr<strong>und</strong>lagekann dafür die Energy-Star-Datenbank genutzt werden. Esmüssen aber auch neue Entwicklungen (Produkte) <strong>und</strong> Tendenzen <strong>und</strong> Kriterien(vgl. unten: weitere Betriebszustände, ggf. ein Energieeffizienz-Index) berücksichtigtwerden, die bisher noch nicht im Energy-Star-Programm erfasstwerden.33 Als Instrument hierzu können die Marktdaten dienen, die die Energy Star-Partner gemäß ihres Vertrags<strong>zur</strong> Teilnahme am Energy Star-Programm an die Europäische Kommission jährlich übermitteln/Europäische Kommission o.J./.

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