Landschaftsentwicklungskonzept Rheintal (LEK) - myrheintal.ch
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IRPG / <strong>LEK</strong> KONZEPT SEITE 15<br />
2.5 Ressourcen und Gefahren<br />
Gemäss den Unterlagen des Amtes für Umwelts<strong>ch</strong>utz befinden si<strong>ch</strong> in der Ebene sowie in den Hanglagen<br />
wertvolle Grundwasservorkommen und Quellen (Grundlagenplan Nr. 2), die teilweise mittels<br />
kommunalen S<strong>ch</strong>utzverordnungen und Verträgen gesi<strong>ch</strong>ert sind. Wasserbedarf und Wasserangebot<br />
sind in den Regionsgemeinden jedo<strong>ch</strong> sehr unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>.<br />
Im regionalen Wasserverbund <strong>Rheintal</strong> sind diverse Massnahmen für die Ressourcensi<strong>ch</strong>erung vorgesehen.<br />
Dur<strong>ch</strong> die Kombination von Grundwassers<strong>ch</strong>utzarealen und mögli<strong>ch</strong>en lands<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Aufwertungsgebieten<br />
können Synergien ges<strong>ch</strong>affen werden.<br />
Die Abbaugebiete von regionaler und kantonaler Bedeutung sind im Ri<strong>ch</strong>tplan 01 Koordinatiosblatt<br />
„Abbaustandorte“ festgehalten.<br />
In den letzten Jahren gab es einige ernsthafte Probleme mit dem Ho<strong>ch</strong>wasser (insbesondere im Falle<br />
des Binnenkanals). Entspre<strong>ch</strong>ende Planungen wurden initiiert und sind zurzeit in Bearbeitung.<br />
Bei den Gemeinden sind die Generellen Entwässerungspläne (GEP) in Bearbeitung. Der Stand der<br />
Arbeiten ist unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>, so dass zurzeit keine Gesamtübersi<strong>ch</strong>t auf diesem Gebiet zur Verfügung<br />
steht.<br />
Bei konkreten Gefahrenabwehrmassnahmen (Retentionsbecken, grosse Dämme, kaskadenförmig angeordnete<br />
Ho<strong>ch</strong>wassersperren und andere) sowie bei der Sanierung von Altlasten sind die Anliegen der<br />
Lands<strong>ch</strong>aftsgestaltung und des Naturs<strong>ch</strong>utzes von Anfang in die Projektierung einzubeziehen.<br />
Aufgrund des unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en Bearbeitungsstandes und der no<strong>ch</strong> fehlenden Grundlagen kann<br />
der Bezug zu den Sa<strong>ch</strong>berei<strong>ch</strong>en Natur und Lands<strong>ch</strong>aft im Rahmen des vorliegenden Konzeptes<br />
no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t vollzogen werden.<br />
2.6 Siedlung und Infrastruktur<br />
Im Rahmen des <strong>LEK</strong> wird au<strong>ch</strong> das Siedlungsgebiet in die Überlegungen der Lands<strong>ch</strong>aftsentwicklung<br />
einbezogen. Es geht einerseits um die Raumansprü<strong>ch</strong>e der Siedlungsentwicklung und andererseits um<br />
die gestalteris<strong>ch</strong>e Entwicklung der Lands<strong>ch</strong>aft innerhalb und am Rand des Siedlungsgebietes.<br />
Die na<strong>ch</strong>folgenden allgemeinen Entwicklungsvorstellungen basieren auf den Zielinhalten und –objekten<br />
gemäss Zielkatalog und werden in se<strong>ch</strong>s Themen gegliedert.<br />
� Auss<strong>ch</strong>öpfung der vorhandenen Nutzungsreserven<br />
� Si<strong>ch</strong>erung von zukünftigen Siedlungsgebieten für Wohnen und Arbeiten<br />
� Verbesserung der Baustruktur in den ländli<strong>ch</strong>en Ortsteilen und ausserhalb des Siedlungsgebietes<br />
� Erhaltung der siedlungsgliedernden Freiräume<br />
� Gewährleistung eines umwelts<strong>ch</strong>onenden Verkehrsnetzes<br />
� Bündelung von neuen Übertragungsleitungen in Versorgungskorridore<br />
Diese Leitsätze sind zu konkretisieren und sollen Anwendung finden bei den Entwicklungsvorstellungen<br />
und Massnahmen der Entwicklungsräume Siedlung und in den Entwicklungsräumen Lands<strong>ch</strong>aft und<br />
Landwirts<strong>ch</strong>aft.<br />
Damit die vorhandenen Nutzungsreserven innerhalb der Bauzonen ausges<strong>ch</strong>öpft werden können,<br />
sind die Probleme „Unternutzung“ und „Ni<strong>ch</strong>terhältli<strong>ch</strong>keit“ zu lösen. Ein besserer haushälteris<strong>ch</strong>er<br />
Umgang mit dem Boden in der Bauzone sowie Freigabe von Bauland zum Bauen können nur erfolgen,<br />
wenn die Öffentli<strong>ch</strong>keit (Politis<strong>ch</strong>e Gemeinden und Ortsgemeinden) si<strong>ch</strong> tatkräftig einsetzt. Dies lohnt<br />
PROJEKTTEAM<br />
SPAARGAREN + PARTNER AG<br />
RENAT GmbH<br />
KLAUS BÜCHEL ANSTALT