Landschaftsentwicklungskonzept Rheintal (LEK) - myrheintal.ch
Landschaftsentwicklungskonzept Rheintal (LEK) - myrheintal.ch
Landschaftsentwicklungskonzept Rheintal (LEK) - myrheintal.ch
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
IRPG / <strong>LEK</strong> KONZEPT SEITE 20<br />
Um den Stellenwert und den Umgang mit den na<strong>ch</strong>folgenden Massnahmen ri<strong>ch</strong>tig zu verstehen, sind<br />
die folgenden Anmerkungen hilfrei<strong>ch</strong>:<br />
� Die einzelnen Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Bewirts<strong>ch</strong>aftern und Bodenbesitzern<br />
sowie im Rahmen der Direktzahlungsverordnung (DZV), der Öko-Qualitätsverordnung<br />
(ÖQV) und des Gesetzes über den Ausglei<strong>ch</strong> ökologis<strong>ch</strong>er Leistungen (GAöL) umgesetzt.<br />
� Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt somit in einem Planungs- und Ents<strong>ch</strong>eidungsprozess und<br />
ni<strong>ch</strong>t über Verordnungen. Die Freiwilligkeit der Massnahmen erhöht die Erfolgsaussi<strong>ch</strong>ten bei der<br />
Umsetzung.<br />
� Bei Ökologisierungsmassnahmen in der Landwirts<strong>ch</strong>aft – insbesondere bei sol<strong>ch</strong>en mit Bodenveränderungen<br />
– sind sowohl die Interessen der Bewirts<strong>ch</strong>after als au<strong>ch</strong> diejenigen der Eigentümer<br />
zu berücksi<strong>ch</strong>tigen.<br />
� Bei künftigen Massnahmen, die einen gewissen Bedarf an landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Flä<strong>ch</strong>en na<strong>ch</strong> si<strong>ch</strong><br />
ziehen, gilt es eine sinnvolle Abwägung der Interessen zwis<strong>ch</strong>en Landwirts<strong>ch</strong>aft, Siedlung und Natur<br />
vorzunehmen.<br />
� Betriebe auf sensiblen Böden sind unter Umständen überdur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong> stark von den im <strong>LEK</strong><br />
vorgesehenen Massnahmen betroffen. Hier gilt das Prinzip der Besitzstandswahrung und Freiwilligkeit<br />
besonders.<br />
� Bei Vorhaben, die mit Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die Wildlebensräume verbunden<br />
sind, su<strong>ch</strong>en die Ents<strong>ch</strong>eidungsträger der öffentli<strong>ch</strong>en Hand (z.B. Gemeinden und Ortsgemeinden)<br />
und na<strong>ch</strong> Mögli<strong>ch</strong>keit au<strong>ch</strong> die Landwirte frühzeitig den Kontakt mit anderen Interessenvertretern<br />
(z.B. Naturs<strong>ch</strong>utz und Jagd). Damit wird si<strong>ch</strong>ergestellt werden, dass naturverträgli<strong>ch</strong>e Lösungen gefunden<br />
werden.<br />
Die Umsetzung des <strong>LEK</strong> hat si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> den örtli<strong>ch</strong>en Gegebenheiten zu ri<strong>ch</strong>ten. Die Plangrenzen der<br />
Entwicklungsräume dürfen pragmatis<strong>ch</strong>e Lösungen ni<strong>ch</strong>t verhindern.<br />
PROJEKTTEAM<br />
SPAARGAREN + PARTNER AG<br />
RENAT GmbH<br />
KLAUS BÜCHEL ANSTALT