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Programmheft 1/13 - Volkshochschule Bonn

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) der<br />

<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Bonn</strong><br />

§ 1 Allgemeines<br />

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Bonn</strong> (nachfolgend<br />

VHS), auch für solche, die im<br />

Wege der elektronischen Datenübermittlung<br />

durchgeführt werden, jedoch nicht<br />

gegenüber Teilnehmern, die der VHS von<br />

Sozialleistungsträgern (ARGE, Jobcenter,<br />

Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger,<br />

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />

etc.) zugewiesen werden.<br />

(2) Studienreisen, Exkursionen und Veranstaltungen,<br />

die einen Dritten als Veranstalter<br />

und Vertragspartner ausweisen,<br />

sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit<br />

tritt die VHS nur als Vermittler auf.<br />

(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB<br />

die männliche Form verwendet wird, geschieht<br />

das lediglich zur sprachlichen<br />

Vereinfachung. Die Regelungen gelten<br />

gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte<br />

und für juristische Personen.<br />

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen<br />

(z.B. Anmeldungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen)<br />

bedürfen, soweit<br />

sich aus diesen AGB oder aus dem dem<br />

Verbraucher zustehenden gesetzlichen<br />

Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften<br />

nichts anderes ergibt, der Schriftform<br />

oder einer kommunikationstechnisch<br />

gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, E-<br />

Post). Erklärungen der VHS genügen der<br />

Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene<br />

Formularbestätigung verwendet<br />

wird.<br />

§ 2 Vertragsschluss<br />

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen<br />

ist unverbindlich und stellt kein Angebot<br />

zum Abschluss eines Vertrags dar.<br />

(2) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung<br />

zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme<br />

durch die <strong>Volkshochschule</strong> zustande.<br />

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn<br />

die VHS die Annahme der Anmeldung<br />

ausdrücklich in Text- oder Schriftform<br />

bestätigt, oder 14 Tage nach Eingang der<br />

Anmeldung, wenn keine schriftliche Absage<br />

seitens der VHS erteilt wird.<br />

(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung<br />

ein Anmeldeschlusstermin angegeben<br />

oder hat die Veranstaltung bereits<br />

begonnen, so bedarf die Anmeldung, die<br />

bei der VHS erst nach Anmeldeschluss<br />

oder nach Veranstaltungsbeginn eingeht,<br />

abweichend von Absatz (2) einer ausdrücklichen<br />

Annahmeerklärung. Erfolgt<br />

diese nicht, gilt die Anmeldung als abgelehnt.<br />

(4) Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung<br />

bereits alle Teilnahmeplätze einer Veranstaltung<br />

belegt, wird der Anmeldende<br />

in eine Warteliste aufgenommen und innerhalb<br />

von fünf Werktagen über diesen<br />

Umstand informiert. Der Teilnehmer hat<br />

dann seinerseits innerhalb von fünf Werktagen<br />

zu erklären, ob er weiterhin innerhalb<br />

der in Absatz (2) genannten Mindestfrist<br />

auf einen freien Platz warten will,<br />

oder ob er von der Warteliste gestrichen<br />

werden soll.<br />

(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei<br />

Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen<br />

in den Absätzen (2) bis (4) nicht<br />

berührt.<br />

§ 3 Vertragspartner und<br />

Teilnehmer<br />

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages<br />

werden vertragliche Rechte<br />

und Pflichten nur zwischen der VHS als<br />

Veranstalterin und dem Vertragspartner<br />

begründet. Der Vertragspartner kann das<br />

Recht zur Teilnahme auch für eine dritte<br />

Person begründen. Diese ist der VHS<br />

namentlich zu benennen. Die Teilnahme<br />

einer anderen als der angemeldeten Person<br />

bedarf der Zustimmung der VHS.<br />

Diese darf die Zustimmung nicht ohne<br />

sachlichen Grund verweigern. Für die<br />

dritte Person gelten sämtliche den Vertragspartner<br />

betreffenden Regelungen<br />

sinngemäß.<br />

(2) Die VHS darf die Teilnahme von<br />

persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen<br />

abhängig machen. Die<br />

Vollendung des 15. Lebensjahres ist Voraussetzung<br />

für eine Teilnahme. Die VHS<br />

kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmer<br />

und/oder Veranstaltungen zulassen.<br />

(3) Die VHS ist berechtigt, aber nicht<br />

verpflichtet, Anmeldebestätigungen<br />

auszugeben. In einem solchen Fall ist<br />

der Teilnehmer verpflichtet, die Anmeldebestätigung<br />

mitzuführen und sich auf<br />

Verlangen eines Bevollmächtigten der<br />

VHS auszuweisen. Geschieht das aus<br />

vom Teilnehmer bzw. vom Vertragspartner<br />

zu vertretenden Gründen nicht, kann<br />

der Vertragspartner von der Veranstaltung<br />

ausgeschlossen werden, ohne dass<br />

dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung<br />

des geleisteten Entgelts entsteht.<br />

§ 4 Teilnahmebescheinigung und<br />

Evaluation<br />

(1) Auf Wunsch des Vertragspartners<br />

werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt<br />

unter den Voraussetzungen, dass<br />

• das Entgelt (§ 5) vollständig bezahlt<br />

wurde,<br />

• eine Teilnahme im Umfang von mindestens<br />

80% der Gesamtveranstaltungsdauer<br />

erfolgt ist und<br />

• die Veranstaltung bzw. die letzte von<br />

mehreren Veranstaltungseinheiten<br />

nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.<br />

(2) Die VHS ist berechtigt, zur Qualitätssicherung<br />

ihrer Veranstaltungen Befragungen<br />

der Teilnehmer durchzuführen.<br />

Die Befragung ist freiwillig und erfolgt<br />

anonym.<br />

§ 5 Entgelt<br />

(1) Das Veranstaltungsentgelt (Entgelt)<br />

ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung<br />

aktuellen Ankündigung der VHS<br />

(Programm, Aushang etc.) und ist zu<br />

Kursbeginn fällig.<br />

(2) Eine Ermäßigung i.H.v. 30 Prozent des<br />

Teilnahmeentgeltes erhalten Schwerbehinderte<br />

i.S.d. § 1 Schwerbehindertengesetz<br />

(ab 50% Behinderungsgrad), Schüler,<br />

Studierende, Au-pair, Auszubildende,<br />

Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und<br />

Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst.<br />

Inhaber von Berechtigungsausweisen der<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong> (<strong>Bonn</strong>-Ausweis) erhalten<br />

eine Ermäßigung i.H.v. 50% des Teilnahmeentgeltes.<br />

(3) Die Voraussetzungen für eine Ermäßigung<br />

sind durch entsprechende Unterlagen<br />

(Ausweise, Dienstbescheinigungen<br />

usw.) mit der Anmeldung (§ 2), spätestens<br />

jedoch sieben Tage vor Fälligkeit des<br />

Entgelts (§ 5 Absatz (1)), in Print- oder<br />

elektronischer Kopie nachzuweisen. Unterlagen,<br />

die bei der VHS nach diesem<br />

Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr<br />

berücksichtigt.<br />

(4) Von einer Ermäßigung sind in jedem<br />

Fall ausgeschlossen: Prüfungsgebühren,<br />

Präventionskurse, im Entgelt enthaltene<br />

Lehrmittel, Studienfahrten und Exkursionen<br />

sowie speziell ausgewiesene Veranstaltungen.<br />

§ 6 Organisatorische Änderungen<br />

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass<br />

eine Veranstaltung durch einen bestimmten<br />

Kursleiter durchgeführt wird. Das gilt<br />

auch dann, wenn die Veranstaltung mit<br />

dem Namen des Kursleiters angekündigt<br />

wurde.<br />

1<br />

Politik,<br />

Wissenschaft und<br />

Internationales<br />

2<br />

Lebensgestaltendes<br />

Lernen<br />

3<br />

Fremdsprachen<br />

4<br />

Deutsch und<br />

Integration<br />

5<br />

Beruf und<br />

Qualifizierung<br />

6<br />

Kultur und<br />

Kunst<br />

7<br />

Gesundheit und<br />

Ernährung<br />

8<br />

Studienreisen<br />

Service<br />

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