Programmheft 1/13 - Volkshochschule Bonn
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) der<br />
<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Bonn</strong><br />
§ 1 Allgemeines<br />
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Bonn</strong> (nachfolgend<br />
VHS), auch für solche, die im<br />
Wege der elektronischen Datenübermittlung<br />
durchgeführt werden, jedoch nicht<br />
gegenüber Teilnehmern, die der VHS von<br />
Sozialleistungsträgern (ARGE, Jobcenter,<br />
Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger,<br />
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />
etc.) zugewiesen werden.<br />
(2) Studienreisen, Exkursionen und Veranstaltungen,<br />
die einen Dritten als Veranstalter<br />
und Vertragspartner ausweisen,<br />
sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit<br />
tritt die VHS nur als Vermittler auf.<br />
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB<br />
die männliche Form verwendet wird, geschieht<br />
das lediglich zur sprachlichen<br />
Vereinfachung. Die Regelungen gelten<br />
gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte<br />
und für juristische Personen.<br />
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen<br />
(z.B. Anmeldungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen)<br />
bedürfen, soweit<br />
sich aus diesen AGB oder aus dem dem<br />
Verbraucher zustehenden gesetzlichen<br />
Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften<br />
nichts anderes ergibt, der Schriftform<br />
oder einer kommunikationstechnisch<br />
gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, E-<br />
Post). Erklärungen der VHS genügen der<br />
Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene<br />
Formularbestätigung verwendet<br />
wird.<br />
§ 2 Vertragsschluss<br />
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen<br />
ist unverbindlich und stellt kein Angebot<br />
zum Abschluss eines Vertrags dar.<br />
(2) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung<br />
zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme<br />
durch die <strong>Volkshochschule</strong> zustande.<br />
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn<br />
die VHS die Annahme der Anmeldung<br />
ausdrücklich in Text- oder Schriftform<br />
bestätigt, oder 14 Tage nach Eingang der<br />
Anmeldung, wenn keine schriftliche Absage<br />
seitens der VHS erteilt wird.<br />
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung<br />
ein Anmeldeschlusstermin angegeben<br />
oder hat die Veranstaltung bereits<br />
begonnen, so bedarf die Anmeldung, die<br />
bei der VHS erst nach Anmeldeschluss<br />
oder nach Veranstaltungsbeginn eingeht,<br />
abweichend von Absatz (2) einer ausdrücklichen<br />
Annahmeerklärung. Erfolgt<br />
diese nicht, gilt die Anmeldung als abgelehnt.<br />
(4) Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung<br />
bereits alle Teilnahmeplätze einer Veranstaltung<br />
belegt, wird der Anmeldende<br />
in eine Warteliste aufgenommen und innerhalb<br />
von fünf Werktagen über diesen<br />
Umstand informiert. Der Teilnehmer hat<br />
dann seinerseits innerhalb von fünf Werktagen<br />
zu erklären, ob er weiterhin innerhalb<br />
der in Absatz (2) genannten Mindestfrist<br />
auf einen freien Platz warten will,<br />
oder ob er von der Warteliste gestrichen<br />
werden soll.<br />
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei<br />
Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen<br />
in den Absätzen (2) bis (4) nicht<br />
berührt.<br />
§ 3 Vertragspartner und<br />
Teilnehmer<br />
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages<br />
werden vertragliche Rechte<br />
und Pflichten nur zwischen der VHS als<br />
Veranstalterin und dem Vertragspartner<br />
begründet. Der Vertragspartner kann das<br />
Recht zur Teilnahme auch für eine dritte<br />
Person begründen. Diese ist der VHS<br />
namentlich zu benennen. Die Teilnahme<br />
einer anderen als der angemeldeten Person<br />
bedarf der Zustimmung der VHS.<br />
Diese darf die Zustimmung nicht ohne<br />
sachlichen Grund verweigern. Für die<br />
dritte Person gelten sämtliche den Vertragspartner<br />
betreffenden Regelungen<br />
sinngemäß.<br />
(2) Die VHS darf die Teilnahme von<br />
persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen<br />
abhängig machen. Die<br />
Vollendung des 15. Lebensjahres ist Voraussetzung<br />
für eine Teilnahme. Die VHS<br />
kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmer<br />
und/oder Veranstaltungen zulassen.<br />
(3) Die VHS ist berechtigt, aber nicht<br />
verpflichtet, Anmeldebestätigungen<br />
auszugeben. In einem solchen Fall ist<br />
der Teilnehmer verpflichtet, die Anmeldebestätigung<br />
mitzuführen und sich auf<br />
Verlangen eines Bevollmächtigten der<br />
VHS auszuweisen. Geschieht das aus<br />
vom Teilnehmer bzw. vom Vertragspartner<br />
zu vertretenden Gründen nicht, kann<br />
der Vertragspartner von der Veranstaltung<br />
ausgeschlossen werden, ohne dass<br />
dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung<br />
des geleisteten Entgelts entsteht.<br />
§ 4 Teilnahmebescheinigung und<br />
Evaluation<br />
(1) Auf Wunsch des Vertragspartners<br />
werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt<br />
unter den Voraussetzungen, dass<br />
• das Entgelt (§ 5) vollständig bezahlt<br />
wurde,<br />
• eine Teilnahme im Umfang von mindestens<br />
80% der Gesamtveranstaltungsdauer<br />
erfolgt ist und<br />
• die Veranstaltung bzw. die letzte von<br />
mehreren Veranstaltungseinheiten<br />
nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.<br />
(2) Die VHS ist berechtigt, zur Qualitätssicherung<br />
ihrer Veranstaltungen Befragungen<br />
der Teilnehmer durchzuführen.<br />
Die Befragung ist freiwillig und erfolgt<br />
anonym.<br />
§ 5 Entgelt<br />
(1) Das Veranstaltungsentgelt (Entgelt)<br />
ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung<br />
aktuellen Ankündigung der VHS<br />
(Programm, Aushang etc.) und ist zu<br />
Kursbeginn fällig.<br />
(2) Eine Ermäßigung i.H.v. 30 Prozent des<br />
Teilnahmeentgeltes erhalten Schwerbehinderte<br />
i.S.d. § 1 Schwerbehindertengesetz<br />
(ab 50% Behinderungsgrad), Schüler,<br />
Studierende, Au-pair, Auszubildende,<br />
Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und<br />
Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst.<br />
Inhaber von Berechtigungsausweisen der<br />
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> (<strong>Bonn</strong>-Ausweis) erhalten<br />
eine Ermäßigung i.H.v. 50% des Teilnahmeentgeltes.<br />
(3) Die Voraussetzungen für eine Ermäßigung<br />
sind durch entsprechende Unterlagen<br />
(Ausweise, Dienstbescheinigungen<br />
usw.) mit der Anmeldung (§ 2), spätestens<br />
jedoch sieben Tage vor Fälligkeit des<br />
Entgelts (§ 5 Absatz (1)), in Print- oder<br />
elektronischer Kopie nachzuweisen. Unterlagen,<br />
die bei der VHS nach diesem<br />
Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr<br />
berücksichtigt.<br />
(4) Von einer Ermäßigung sind in jedem<br />
Fall ausgeschlossen: Prüfungsgebühren,<br />
Präventionskurse, im Entgelt enthaltene<br />
Lehrmittel, Studienfahrten und Exkursionen<br />
sowie speziell ausgewiesene Veranstaltungen.<br />
§ 6 Organisatorische Änderungen<br />
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass<br />
eine Veranstaltung durch einen bestimmten<br />
Kursleiter durchgeführt wird. Das gilt<br />
auch dann, wenn die Veranstaltung mit<br />
dem Namen des Kursleiters angekündigt<br />
wurde.<br />
1<br />
Politik,<br />
Wissenschaft und<br />
Internationales<br />
2<br />
Lebensgestaltendes<br />
Lernen<br />
3<br />
Fremdsprachen<br />
4<br />
Deutsch und<br />
Integration<br />
5<br />
Beruf und<br />
Qualifizierung<br />
6<br />
Kultur und<br />
Kunst<br />
7<br />
Gesundheit und<br />
Ernährung<br />
8<br />
Studienreisen<br />
Service<br />
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