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Experimentelle Untersuchung von Versprechern bei Zwangspatienten ...

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<strong>Experimentelle</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>von</strong> <strong>Versprechern</strong> <strong>bei</strong> <strong>Zwangspatienten</strong><br />

Sprechfehlern“ zu trennen sei. Shattuck-Hufnagel (1979) definiert Versprecher als<br />

Äußerungen, die nicht dem entsprechen, was der Sprecher zu sagen beabsichtigte.<br />

Ein Versprecher betrifft demnach nicht die sprachliche Kompetenz, sondern die Performanz:<br />

Der Sprecher weiß, dass er sich versprochen hat, was er <strong>bei</strong> Sprechfehlern, die aufgrund<br />

mangelnder Kompetenz auftreten, nicht weiß. Ein Versprecher setzt voraus, dass die<br />

sprechende Person diesen vermieden hätte, wenn sie die Kontrolle darüber <strong>bei</strong> der<br />

Sprechplanung gehabt hätte. Einem Sprechfehler liegt demnach keine Inkompetenz sondern<br />

ein Kontrollverlust zugrunde.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen definieren Dilger und Bredenkamp (2003)<br />

Versprecher folgendermaßen:<br />

„Ein Versprecher ist die unbeabsichtigte Abweichung einer tatsächlich produzierten Artikulation<br />

<strong>von</strong> ihrer potentiell produzierbaren Form einer Äußerung.“<br />

Die Autoren weisen darauf hin, dass eine solche Definition zwei Probleme für eine exakte<br />

Einteilung der in Frage kommenden artikulierten Einheiten <strong>bei</strong>nhaltet, nämlich in solche, die<br />

nicht zu den <strong>Versprechern</strong> gehören, und solche, die Versprecher genannt werden:<br />

(1) Wie kann die Absicht eines Sprechers einwandfrei festgestellt werden?<br />

(2) Wie kann die Kompetenz eines Sprechers eindeutig festgestellt werden?<br />

Die Situation ist dann relativ einfach, wenn der Sprecher sich korrigiert. In diesem Fall kann<br />

da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass die sprechende Person eine Sprechabsicht hatte, die <strong>von</strong><br />

ihrer tatsächlichen Äußerung abwich und anhand der vom Sprecher vorgenommenen<br />

Korrektur ist feststellbar, ob die beabsichtigte Äußerung <strong>von</strong> ihm produzierbar ist. (vgl. auch<br />

Junglas, 2002).<br />

Korrigiert der Sprecher seinen Sprechfehler nicht, müsste in diesem Fall auf die Kompetenz<br />

und Intention aus anderen Informationen geschlossen werden. Was ein Sprecher explizit zu<br />

sagen beabsichtigte ist, <strong>von</strong> eindeutigen Fällen abgesehen, nicht immer einfach zu<br />

entscheiden. Nach Marx (2004) sind am validesten die eigenen Angaben des Sprechers oder<br />

Nachweise aus Selbstkorrekturen.<br />

2.1.2 Klassifikation <strong>von</strong> <strong>Versprechern</strong><br />

Die erste wissenschaftliche Beschäftigung mit <strong>Versprechern</strong> ist auf Meringer und Mayer<br />

(1895) sowie Mayer (1908) zurückzuführen. In ihrem Werk 'Versprechen und Verlesen' gehen<br />

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