Eugeniusz Nowak Wiedereinbürgerungen von Tieren 1 l - ein geeignetes Mittel des <strong>Artenschutz</strong>es? Einleitung In Deutschland, aber auch in einigen anderen dicht besiedelten Staaten Europas und Amerikas, werden in der letzten Zeit Wiedereinbürgerungen mit solchen Tierarten durchgeführt, die landesweit bzw. großflächig erloschen sind, anderswo in der Welt aber noch vorkommen. Dies resultiert aus den folgenden Erfahrungen der Vergangenheit: - Gezielt oder zufällig ist es dem Menschen schon früher mehrmals gelungen, europäische Tierarten erfolgreich in anderen Erdteilen anzusiedeln. (Europäische Vogelund Säugetierarten in Australien, Neuseeland und anderen Kontinenten - siehe dazu LONG 1981, WODZICKI 1950 u. a.) Später wurden auch einige Einbürgerungen exotischer Tierarten in Europa, insbesondere in Großbritannien, durchgeführt (LEVER 1977, NIETHAMMER 1963). Jagdbare Tiere haben dabei eine besondere Rolle gespielt (Kanadagans in England und in Skandinavien, Bisamratte auf dem Eurasiatischen Kontinent). Bereits zu Beginn des modernen Naturschutzes (als erkannt wurde, daß der Schutz einheimischer Arten den Vorrang haben muß und die Verfälschung von Faunen durch Einbürgerung von Exoten abzulehnen ist), wurden in Europa zwei markante Säugetierarten unseres Kontinents erfolgreich wiedereingebürgert: Alpensteinbock und Wisent (siehe u. a. NIEVERGELT 1966 und 1972, RACZYNSKI 1981). - Die zunehmende Zahl der regional oder weltweit im 19. und 20. Jahrhundert ausgerotteten Tierarten (GREEN WAY 1967, HARPER 1945, LUTHER 1972) nährte den Gedanken, die Wiedereinbürgerung als Methode des <strong>Artenschutz</strong>es anzuwenden. Die Entwicklung der zoologischen Gärten sowie die wachsende Erfahrung im Bereich der Zucht seltener Tierarten hat auch die Voraussetzungen für die praktische Durchführung solcher Wiedereinbürgerungen geschaffen (z. B. Zoo Frankfurt, Zoo Prag; siehe auch CON VAY 1967, 1969 und 1983, DATHE 1974, HERRE 1963). Vor diesem Hintergrund war es nur noch ein kleiner Schritt, Wiedereinbürgerungsprojekte zu veranlassen und durchzuführen. Ausschlaggebend war dabei die Unwirksamkeit der bis dahin erlassenen Schutzvorschriften und der anhaltende Areal- und Bestandsrückgang zahlreicher Tierarten. Dies hat beinahe eine Lawine von Wiedereinbürgerungsprojekten hervorgerufen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde diese Maßnahme fast zur „ Modetätigkeit" der Artenschützer der 60er und 70er Jahre (siehe hierzu NOWAK & ZSIVANOVITS 1982). Durchgeführt wurden diese Projekte zumeist von Verbänden oder Privatpersonen, seltener auf Anregung von Behörden. Dies ist verständlich, da Wiedereinbürgerungen den frustrierten Artenschützern die beste Gelegenheit gaben einerseits zum direkten Umgang mit seltenen Tieren, andererseits zur Begegnung mit naturnahen Lebensräumen, in denen die Tiere ausgesetzt, beobachtet und gepflegt werden mußten. So wird ersichtlich, daß Wiedereinbürgerung als Mittel des <strong>Artenschutz</strong>es unter zwei Aspekten zu betrachten ist: - Wiedereinbürgerung von Tieren, die sich als Arten am Rande des Aussterbens befinden, zur Bewahrung ihrer Art-Identität für die kommenden Generationen sowie Wiedereinbürgerung von Tieren, deren Existenz als Art noch nicht (bzw. überhaupt nicht) bedroht ist, die jedoch in unserem lande total oder großräumig erloschen sind und deren heimisches Areal durch Aussetzungen ganz oder teilweise rekonstruiert werden soll. Aus globaler Sicht sind die erstgenannten Aktionen von größerer Bedeutung, letztere werden jedoch in Deutschland häufiger durchgeführt. Wiedereinbürgerungsaktionen in der Bundesrepublik Deutschland Laut einer Studie über die naturschutzrelevanten Wiedereinbürgerungen in der Bundesrepublik Deutschland (NOWAK & ZSIVANOVITS 1982) werden folgende Arten zwecks Wiedereinbürgerung ausgesetzt: Säugetiere: Vier Arten wurden in nennenswertem Umfang ausgesetzt: Biber (Castor fiber) Luchs (Lynx lynx) Alpensteinbock (Capra ibex) Alpenmurmeltier (Marmota marmota). Des weiteren wurden einige wenige Individuen der Wildkatze (Felis silvestris) und des Otters (Lutra lutra) ausgesetzt. Durch eine Panne sind aus einem Gehege im Bayerischen Wald einige Wölfe (Canis lupus) in die freie Wildbahn entkommen. Vögel: Aus der Sicht des <strong>Artenschutz</strong>es von Bedeutung waren die Aussetzungen von: - Graugans (Anser anser) 1) · Der Vortrag befaßt sich lediglich mit zwei Aspekten der Aussetzungen von Tieren: (a) der Wiedereinbürgerung von Arten, die lokal oder regional in Deutschland erloschen sind, und (b) der Zucht und Wiedereinbürgerung von weltweit vom Aussterben bedrohten Arten. Die Einbürgerung fremder Arten, auch wenn sie einen „ökologischen Ersatz" für die bei uns erloschenen Tiere darstellen sollte, lehnt der Naturschutz ab. Die in unseren Biozönosen bereits vorkommenden fremden Tierarten werden vom Naturschutz notgedrungen geduldet, da ihre Ausrottung zum Tell gar nicht möglich Ist, ggf. wurden sie juristisch (z. B. im Jagdgesetz) den einheimischen Arten gleichgesetzt. Das Ausbringen von einheimischen Pflanzen als Mittel des <strong>Artenschutz</strong>es wird in Deutschland eher zurückhaltend beurteilt; ausführliche Informationen aus der Sicht des Naturschutzes sind hierzu im Tagungsbericht des ANL-/ BFANL-Kolloquiums in Bad Windsheim zu finden (TRAUTMANN & ZIELONKOWSKI 1980). 635
Tabelle: Bewertung (aus der Sicht des <strong>Artenschutz</strong>es) der bisher in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Wiedereinbürgerungen (Erläuterungen - siehe Text) ~ 2l ~ Q) ,0 'Qj ~ -" ·;::; _;; ~ E ·;;; N 0 Qi " Q) ::;) ~ "' E .0 § ;g -0 Arten c .>I. ~ "' .s:: "' Oi -0 "' ::;) c: ·~ E ~ Cl ~ s: Oi Q) E a. Q) Gegenstand "' :E s: ~ c c Cl ü a. ~ Q) t .s:: „ Q) ::;) -0 ::;) ,!; Q) der Beurteilung c ::;) "' E :f! a. a. Q) Q) " ~ .s:: -" „ ::;) "' ä
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