Warum Artenschutz? - Deutscher Rat für Landespflege
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ei dem im Rahmen der Zulassung der einzelnen Mittel verstärkt<br />
die ökologischen Auswirkungen künftig geprüft werden<br />
sollen.<br />
Gleiches gilt für den weiten Bereich der Förderungsmaßnahmen<br />
der öffentlichen Hand, die ebenfalls gezielt unter<br />
Arten- und Biotopschutzgesichtspunkten einmal überprüft<br />
werden sollten. Möglicherweise könnten viele Eingriffsmaßnahmen,<br />
gegen die Naturschutzgründe sprechen, schon<br />
durch den Verzicht auf Förderung verhindert werden. Es ist<br />
unverständlich, wenn der Staat einerseits zerstörende Maßnahmen<br />
finanziell fördert, andererseits dadurch entstandene<br />
Verluste durch Ausgleichsmaßnahmen beheben muß,<br />
die gleichfalls wieder finanzielle Aufwendungen erfordern.<br />
In Bayern haben wir gerade im Zusammenhang mit einem<br />
anläßlich der Verfassungsänderung erteilten Prüfungsauf·<br />
trag festgestellt, daß es durchaus noch ein breites Feld<br />
gibt, wo rechtlich Naturschutzbelange stärker verankert<br />
werden können.<br />
Sie sollten als Fachleute abschließend die Zusicherung mitnehmen,<br />
daß die Teilnahme von Juristen an solchen Fachtagungen<br />
auch den Zweck hat, das juristische Bewußtsein in<br />
fachlicher Hinsicht zu schärfen, um in der Aufarbeitung der<br />
einzelnen Beiträge auch juristisch weiterdenken zu können.<br />
Unter diesem Gesichtspunkt bin ich für die vielen fachlichen<br />
Überlegungen dankbar und bin sicher, daß die Ergeb·<br />
nisse dieses Kolloquiums auch in der weiteren Arbeit am<br />
Naturschutzrecht ihren Niederschlag finden werden.<br />
Gewässerverschmutzung und -regullerung sind Hauptursachen für die rapide Abnahme der Fließgewässerlibellen. Betroffen Ist hiervon auch<br />
die Gebänderte Prachtlibelle (Caleopteryx splendens).<br />
Foto: Pretscher)<br />
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