Warum Artenschutz? - Deutscher Rat für Landespflege
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sätzlichem Interesse, die davon ausgehen, daß ca. 10% der<br />
Fläche der Bundesrepublik Deutschland für Naturschutzzwecke<br />
aus der derzeitigen Nutzung genommen werden. Er<br />
weist u.a. nach, daß eine Anpacht der benötigten Flächen·<br />
durch den Staat als günstige Lösung anzusehen ist, wobei<br />
eine Weiterbewirtschaftung im Sinne des Naturschutzes<br />
möglich bleibt. Diese Bewirtschaftung durch die Eigentümer<br />
selbst kann als Leistung für die Gesellschaft bewertet<br />
und vergütet werden, da sie zur Verwirklichung der im Bundesnaturschutzgesetz<br />
festgeschriebenen Ziele beiträgt.<br />
Für Feuchtgebiete bestehen nach Art. 36a des Bayer. Naturschutzgesetzes<br />
in der Fassung vom 1. 9. 1982 durch den<br />
sog. Erschwernisausgleich Möglichkeiten eines finanziellen<br />
Ausgleiches für naturschutzkonforme Bewirtschaftungsweisen<br />
auf diesen Flächen. Dort wird ausgeführt:<br />
„Wird dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten<br />
durch eine Untersagung aufgrund des Art. 6d Abs. 1 die<br />
bestehende land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche<br />
Bewirtschaftung einer Feuchtfläche (z.B. Streuwiese)<br />
wesentlich erschwert, wird ihm nach Maßgabe der verfügbaren<br />
Haushaltsmittel ein angemessener Geldausgleich<br />
gewährt ... " .<br />
Ein weiteres Beispiel, dem eine vergleichbare Zielsetzung<br />
zugrundeliegt, kann das sog. „ Wiesenbrüterprogramm" der<br />
bayerischen Staatsregierung angeführt werden (vgl. auch<br />
HEIDEN REICH, in diesem Heft). Zum Schutz der Lebensräume<br />
wiesenbrütender Vogelarten, insbesondere des Großen<br />
Brachvogels, der Uferschnepfe und des Rotschenkels, wurden<br />
von der bayerischen Staatsregierung für die Jahre 1983<br />
und 1S84 insgesamt 3 Mio. DM bereitgestellt. Auf der Grundlage<br />
einer landesweiten Kartierung von 1980 wurden 1983<br />
sog. „Kernbereiche'', d.s. besonders optimale Ausschnitte<br />
der Lebensräume, in denen bevorzugt die Nistplätze dieser<br />
Vogelarten liegen, im Maßstab 1:5000 ausgeschieden (vgl.<br />
Abb. 7). Durch privatrechtliche Vereinbarungen mit den einzelnen<br />
Landwirten soll die für die jeweilige Situation opti-<br />
• •<br />
Abb. 7: WiesenbrOterprogramm. EDV-Ausdruck des Blattes 7040 der topographischen Karte 1 : 25.000 (Donauraum östlich Regensburg.<br />
Schraffiert: Lebensräume auf der Grundlage einer Kartierung von 1980; schwarz: sog. „ Kernflächen", in denen Bewirtschaftungsvereinbarungen<br />
mit den Landwirten geschlossen werden sollen.<br />
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