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Warum Artenschutz? - Deutscher Rat für Landespflege

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sätzlichem Interesse, die davon ausgehen, daß ca. 10% der<br />

Fläche der Bundesrepublik Deutschland für Naturschutzzwecke<br />

aus der derzeitigen Nutzung genommen werden. Er<br />

weist u.a. nach, daß eine Anpacht der benötigten Flächen·<br />

durch den Staat als günstige Lösung anzusehen ist, wobei<br />

eine Weiterbewirtschaftung im Sinne des Naturschutzes<br />

möglich bleibt. Diese Bewirtschaftung durch die Eigentümer<br />

selbst kann als Leistung für die Gesellschaft bewertet<br />

und vergütet werden, da sie zur Verwirklichung der im Bundesnaturschutzgesetz<br />

festgeschriebenen Ziele beiträgt.<br />

Für Feuchtgebiete bestehen nach Art. 36a des Bayer. Naturschutzgesetzes<br />

in der Fassung vom 1. 9. 1982 durch den<br />

sog. Erschwernisausgleich Möglichkeiten eines finanziellen<br />

Ausgleiches für naturschutzkonforme Bewirtschaftungsweisen<br />

auf diesen Flächen. Dort wird ausgeführt:<br />

„Wird dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten<br />

durch eine Untersagung aufgrund des Art. 6d Abs. 1 die<br />

bestehende land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche<br />

Bewirtschaftung einer Feuchtfläche (z.B. Streuwiese)<br />

wesentlich erschwert, wird ihm nach Maßgabe der verfügbaren<br />

Haushaltsmittel ein angemessener Geldausgleich<br />

gewährt ... " .<br />

Ein weiteres Beispiel, dem eine vergleichbare Zielsetzung<br />

zugrundeliegt, kann das sog. „ Wiesenbrüterprogramm" der<br />

bayerischen Staatsregierung angeführt werden (vgl. auch<br />

HEIDEN REICH, in diesem Heft). Zum Schutz der Lebensräume<br />

wiesenbrütender Vogelarten, insbesondere des Großen<br />

Brachvogels, der Uferschnepfe und des Rotschenkels, wurden<br />

von der bayerischen Staatsregierung für die Jahre 1983<br />

und 1S84 insgesamt 3 Mio. DM bereitgestellt. Auf der Grundlage<br />

einer landesweiten Kartierung von 1980 wurden 1983<br />

sog. „Kernbereiche'', d.s. besonders optimale Ausschnitte<br />

der Lebensräume, in denen bevorzugt die Nistplätze dieser<br />

Vogelarten liegen, im Maßstab 1:5000 ausgeschieden (vgl.<br />

Abb. 7). Durch privatrechtliche Vereinbarungen mit den einzelnen<br />

Landwirten soll die für die jeweilige Situation opti-<br />

• •<br />

Abb. 7: WiesenbrOterprogramm. EDV-Ausdruck des Blattes 7040 der topographischen Karte 1 : 25.000 (Donauraum östlich Regensburg.<br />

Schraffiert: Lebensräume auf der Grundlage einer Kartierung von 1980; schwarz: sog. „ Kernflächen", in denen Bewirtschaftungsvereinbarungen<br />

mit den Landwirten geschlossen werden sollen.<br />

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