Warum Artenschutz? - Deutscher Rat für Landespflege
Warum Artenschutz? - Deutscher Rat für Landespflege
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ihren Schutzzweck oft nur unzureichend. Teilweise springen<br />
Naturschutzverbände bei der Pflege ein, ohne jedoch von<br />
den Naturschutzbehörden ausreichend unterstützt zu wer·<br />
den. Für einen großen Teil der Schutzgebiete liegen außerdem<br />
keine Pflegepläne vor, so daß die Pflege dann nur im·<br />
provisiert werden kann oder ganz unterbleibt.<br />
7 Forderungen und Empfehlungen<br />
Die im Arten· und Biotopschutz festzustellenden Defizite<br />
haben Ihre Ursache weniger in mangelnden rechtlichen<br />
Grundlagen, sondern vor allem in deren unzureichender Um·<br />
setzung. Diese beruht auf ungenügender Personalausstat·<br />
tung der Naturschutzbehörden und ·stellen, auf mangelnder<br />
Ausbildung und Information sowie auf fehlenden Finanzmit·<br />
teln.<br />
Grundsätzlich sollte dem Naturschutz eine gleichrangige<br />
Bedeutung wie allen anderen staatlichen Aufgaben und ge·<br />
sellschaftlichen Ansprüchen eingeräumt werden. Diesem<br />
wird in einigen Bundesländern (Bayern, Nordrhein·Westfa·<br />
len, Saarland) entsprochen, indem d ie Sicherung der Um·<br />
weltbelange in die Verfassungen aufgenommen wurde.<br />
Naturschutz muß vor dem Hintergrund betrieben werden,<br />
den allumfassenden Vorgang der Evolution zu erhalten. Das<br />
erfordert ganz andere räumliche und zeitliche Maßstäbe, als<br />
die Naturschutzpolitik bisher anzulegen bereit wa r.<br />
Aufgrund der vorstehend dargelegten Situation des Artenund<br />
Biotopschutzes spricht der Deutsche <strong>Rat</strong> für Landes·<br />
pflege folgende Forderungen und Empfehlungen für eine<br />
neue Naturschutzpolitik aus. Die zu ergreifenden Maßnah·<br />
men sind im Verbund zu sehen; sie können ihre angestrebte<br />
Wirkung in der Regel nicht einzeln, sondern nur durch ihr<br />
planvolles Zusammenwirken erreichen.<br />
Wissenschaftliche und praktische Maßnahmen<br />
- Einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines gezielten<br />
<strong>Artenschutz</strong>es leistet eine netzart ige Verknüpfung<br />
von Biotopen in einem Biotopverbundsystem. Dafür<br />
ist zunächst die Kenntnis der einen Landschaftsraum<br />
kennzeichnenden und ökologisch wichtigen Biotoptypen<br />
erforderlich, die flächenscharf zu kartieren sind. zugleich<br />
müssen die ökologischen Funktionen sowie die<br />
aktuellen und zukünftig möglichen Beeinträchtigungen<br />
dieser Biotope beurteilt werden.<br />
- Da die Mehrzahl der wildlebenden Tier· und Pflanzenar·<br />
ten an nicht oder nur wenig vom Menschen beeinflußte,<br />
„natürlich" wirkende Pflanzenbestände (z. B. Hecken,<br />
Feldgehölze, magere Grasfluren, Röhrichte) sowie an<br />
Kleingewässer, Felsen, Hanganschnitte und andere physische<br />
Landschaftsbestandteile gebunden ist, bedürfen<br />
diese Biotoptypen vorrangiger Aufmerksamkeit, zumal<br />
sie durch Nutzungsintensivierungen und andere Eingrif·<br />
fe z. T. stark gefährdet sind.<br />
- Beim Schutz von Tierarten ist zu berücksichtigen, daß<br />
zahlreiche von ihnen mehrere verschiedenartige Biotop·<br />
typen für ihren Lebensablauf benötigen und daß diese<br />
Teillebensräume gesichert und nicht voneinander isoliert<br />
werden dürfen.<br />
- Zur Vervollständigung eines Biotopverbundsystems ist<br />
es oft notwendig, neue Biotope anzulegen. So lassen<br />
sich beispielsweise bestimmte halbnatürliche Biotope,<br />
wie wirtschaftsbedingte Waldtypen, Hecken, Stlllgewässer<br />
und feuchtes Grünland, wiederherstellen. Weitere<br />
neue Biotope können z. B. durch Renaturierung von Ab·<br />
grabungsflächen geschaffen werden, von denen minde·<br />
stens 20 % für Zwecke des <strong>Artenschutz</strong>es zu gestalten<br />
sind.<br />
- Eine Möglichkeit der Sicherung von schutzwürdigen Flä·<br />
chen liegt im privatrechtlichen Bereich; Naturschutzver·<br />
bände und -stiftungen können Flächen ankaufen und die·<br />
se dann selbst betreuen.<br />
- Über die Sicherung der Biotope hinaus muß die Existenzfähigkeit<br />
der hier lebenden Tier- und Pflanzenpopulationen<br />
ständig überwacht werden. Diese dürfen aus geneti·<br />
sehen Gründen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten.<br />
So ist bei höheren Wirbeltieren eine Bestandszahl<br />
von etwa 500 Individuen erforderlich, um die dauerhafte<br />
Existenz einer Population zu gewährleisten. Bei weniger<br />
als 50 Individuen ist das Erlöschen eines Bestandes<br />
zu befürchten.<br />
- langfristig setzt die Entwicklung von Organismenbeständen<br />
und die Überwachung von Umwelteinflüssen<br />
das Vorhandensein und Funktionieren einer wissen·<br />
schaftlichen Langzeitüberwachung voraus. Es müssen<br />
alle notwendigen Umweltdaten erfaßt und fortgeschrie·<br />
ben werden.<br />
- Die Roten Listen der Tier- und Pflanzenarten der Länder<br />
sind durch detaillierte Angabe von Gefährdungsursa·<br />
chen und Schutzmaßnahmen zu vervollständigen, wobei<br />
eine Regionalisierung nach naturräumlichen Hauptein·<br />
heilen (z. B. Eifel, Niederrheinisches Tiefland) zweckmä·<br />
Big ist.<br />
- Daneben sollten Rote Listen der Pflanzengesellschaften<br />
oder der Biotypen erarbeitet werden, da Biotope oft gefährdeter<br />
sind als einzelne Arten.<br />
- Wiedereinbü rgerungen von gebietsweise ausgest orbenen<br />
oder verschollenen Ti er- und Pflanzenarten sind<br />
grundsätzlich nur als Ausnahme anzusehen und spielen<br />
daher in der <strong>Artenschutz</strong>strategie keine vorrangige Rolle.<br />
Ihre Durchführung muß wissenschaftlich vorbereitet und<br />
ständig überwacht werden.<br />
- Es ist notwendig, die ökologischen Belange auch im<br />
Landbau stärker zu berücksichtigen, wie dies auch im<br />
Sondergutachten „Umweltprobleme der Landwirtschaft"<br />
des <strong>Rat</strong>es von Sachverständigen für Umweltfragen gefordert<br />
wird. Einen Ansatz dazu stellt das „ Programm für<br />
eine umweltverträglichere und standortgerechte Land·<br />
wirtschaft in Nordrhein-Westfalen" dar.<br />
- Zur Sicherung und Erhaltu ng von Arten und Biotopen ist<br />
es zweckmäßig, bestimmte Flächen - z. B. Feuchtwiesen<br />
in Hochlagen und in Wiesentälern der Mittelgebirge<br />
sowie Feuchtwiesen des Flachlandes - aus der bisheri·<br />
gen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen<br />
und extensiv zu bewirtschaften; vor allem aber muß der<br />
Umbruch in (Mais·)Acker verhindert werd en. Der hierbei<br />
vom Land Nordrhein-Westfalen eingeschlagene Weg, die<br />
Landwirte dafür finanziell zu honorieren, weist in die rich·<br />
tige Richtung (Feuchtwiesenprogramm Nordrhein-West·<br />
falen).<br />
- In den Kindergärten und Schulen soll bereits frühzeitig<br />
das Bewußtsein von Kindern und Jugendlichen für wild·<br />
lebende Tiere und Pflanzen durch gezielte Naturerzie·<br />
hung gewecket werden. Dies setzt eine entsprechende<br />
Anpassung der naturkundlichen Lehrpläne sowie eine<br />
Aus· und Fortbildung der Lehrer voraus.<br />
- Durch Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung, öffentlicher<br />
Einrichtungen und privater Verbände des Naturschutzes<br />
sollen die Probleme und die Situation des Biotop- und Ar·<br />
tenschutzes bekanntgemacht werden, um so in der Be-<br />
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