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Warum Artenschutz? - Deutscher Rat für Landespflege

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Eine weitere Möglichkeit, schutzwürdige Flächen zu<br />

sichern, liegt im privatrechtlichen Bereich: Viele Naturschutzverbände<br />

und Naturschutzstiftungen gehen immer<br />

mehr dazu über, Flächen aufzukaufen und diese dann selbst<br />

zu betreuen oder auch gelegentlich die Pflege der öffentlichen<br />

Hand zu überlassen. In der Praxis zeigt sich, daß ein<br />

tatsächlicher Vollschutz in der Tat in solchen Gebieten am<br />

ehesten möglich ist.<br />

Es ist zu erwähnen, daß auch die von der Bundesrepublik<br />

Deutschland eingegangenen internationalen Verpflichtungen<br />

(s. Abschnitt 5.3), die den <strong>Artenschutz</strong> betreffen, der<br />

Umsetzung in ein Schutzgebietsystem bedürfen.<br />

4.4 Arten- und Biotopschutzprogramme<br />

Eine Beschränkung des <strong>Artenschutz</strong>es auf die Bewahrung<br />

weniger attraktiver oder seltener Tier- und Pflanzenarten vor<br />

dem menschlichen Zugriff oder der Schutz bestimmter Arten<br />

durch die Unterschutzstellung einzelner Landschaftsauschnitte<br />

ist, wie erwähnt, nicht ausreichend. Daher sehen<br />

das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesnaturschutzgesetze<br />

die Aufstellung von <strong>Artenschutz</strong>programmen vor. In<br />

ihnen sollen alle bedeutsamen Daten über den <strong>Artenschutz</strong><br />

enthalten und so aufbereitet sein, daß gezielte Sicherungs-,<br />

Entwicklungs- und Pflegestrategien aufgezeigt werden können.<br />

In einem <strong>Artenschutz</strong>programm sind in der Regel die<br />

vorrangig zu schützenden Arten aufgeführt und Wege zu ihrer<br />

langfristigen Sicherung beschrieben. Ein wesentlicher<br />

Bestandteil der <strong>Artenschutz</strong>programme sind spezielle Hilfsprogramme<br />

für bestimmte Arten bzw. Artengruppen. Auch<br />

für <strong>Artenschutz</strong>programme gilt, daß sie den an sie gestellten<br />

Anforderungen noch nicht voll gerecht werden können,<br />

solange noch nicht alle Tier-und Pflanzenarten erfaßt sind,<br />

und man sich erst auf die am stärksten bedrohten Arten beschränken<br />

muß. Weitaus größere Schwierigkeiten bestehen<br />

auch noch in der Methodik der Erfassung der Tierarten. <strong>Artenschutz</strong>programme<br />

sollen z. B. auf die verschiedenen<br />

Ebenen der Landschaftsplanung umgesetzt werden.<br />

Biotopschutzprogramme werden z. Z. in einigen Ländern<br />

erarbeitet. Ihr Ziel ist die Sicherung, Erhaltung und Entwicklung<br />

von Lebensräumen für seltene und bedrohte Arten.<br />

Ähnlich wie bei der Biotopkartierung sollen sie auch Grundlage<br />

möglicher Schutzausweisungen und Pflegeprogramme<br />

sein.<br />

In Nordrhein-Westfalen z. B. konzentrieren sich die gefährdeten<br />

Arten auf die folgenden hochgradig und allseits bedrohten<br />

sowie selten gewordenen Biotoptypen:<br />

oligotrophe Stillgewässer, saubere Fließwässer, Feuchtwiesen,<br />

Moore, Quellfluren, Heiden, Sandbiotope, Trockenrasen,<br />

natürliche Felswände und -klippen, Bruchwälder, Auenwälder,<br />

Orchideen-Buchenwälder.<br />

Daher müssen Arten- und Biotopschutzprogramme für diese<br />

Biotope und deren Arten Hilfsmaßnahmen enthalten. Anzustreben<br />

wäre eine generelle gesetzliche Unterschutzstellung<br />

dieser Biotoptypen.<br />

Naturdenkmäler (ND) sollen sich daher nicht mehr ausschließlich<br />

auf die „ Einzelschöpfungen" in der Natur beziehen.<br />

Mehr als bisher sollen z. B. Bäume mit ihrer notwendigen<br />

Umgebung - wie es das Landschaftsgesetz NW auch<br />

vorsieht - als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen<br />

werden. Dies erfordert die Überprüfung des rechtlichen Begriffs<br />

„Einzelschöpfung der Natur" im Hinblick auf den ökologischen<br />

Inhalt. Fraglos sind z. B. zahlreiche Brut-, Nahrungs-<br />

und Ruheplätze gefährdeter Tierarten solche Einzelschöpfungen<br />

der Natur. Bei der Ausweisung von flächenhaften<br />

Naturdenkmalen sollte es bei kleinflächigen Schutzgebieten<br />

bleiben (mit etwa 3- 5 ha im Maximum).<br />

Andere Teile von Natur und Landschaft können als geschützte<br />

Landschaftsbestandteile (LB) ausgewiesen werden.<br />

Dazu werden sowohl Hecken und kleine Baumbestände<br />

als auch der gesamte Bestand an Bäumen oder Hecken<br />

in einem Gebiet gezählt. Besonders wichtig ist, daß die Ausweisung<br />

der geschützten Landschaftsbestandteile, wie z. B.<br />

Hecken, mit der richtigen Pflege gekoppelt wird. Ausweisungen<br />

geschützter Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler<br />

sollten hauptsächlich zur Sicherung lokaler und<br />

in geringerem Umfang regionaler Schutzgebietsysteme eingesetzt<br />

werden.<br />

Ein ganz neuer Ansatz in Nordrhein-Westfalen sollte - bezogen<br />

auf Schutzgebietsysteme - bei der Ausweisung von<br />

Landschaftsschutzgebieten (LSG) zur Diskussion gestellt<br />

werden. Das Ziel ist ein „ökologisches Landschaftsschutzgebiet".<br />

Ein Beispiel dafür gibt die Verordnung für das 50 ha große<br />

Landschaftsschutzgebiet „Hirschgarten" in Nordkirchen/<br />

Kreis Coesfeld: Der Zustand einer extensiv bewirtschafteten<br />

Feuchtwiese ist hier dadurch gesichert worden, daß Dränungen<br />

der Wiese und andere verändernde Eingriffe verboten<br />

wurden. Ein weiteres Beispiel für ökologische Landschaftsschutzgebiete<br />

könnten Biotopverbundsysteme sein.<br />

In diesem Fall würden andere Schutzgebiete (z. B. NSG, ND)<br />

in ein LSG eingebettet. Landschaftsschutzgebiete eignen<br />

sich vor allem für regionale und lokale Schutzgebietsysteme.<br />

Wie bei Naturschutzgebieten ist auch in ökologischen<br />

Landschaftsschutzgebieten bei Nutzungseinschränkungen<br />

die Frage von Ausgleichszahlungen an den Grundeigentümer<br />

zu prüfen.<br />

Eine unmittelbare Maßnahme für den Naturschutz ist in<br />

Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern die Ausweisung<br />

von Naturwaldzellen (NWZ). Diese Flächen sind<br />

durch das Landesforstgesetz vollkommen geschützt. Da die<br />

Waldgesellschaften des Landes repräsentativ erfaßt werden<br />

- geplant sind 60 Naturwaldzellen - öffnet sich hier<br />

die Möglichkeit des Aufbaus eines Schutzgebietsystems für<br />

Waldbiotope.<br />

4.5 Biotopgestaltung und -pflege<br />

Bei der Überprüfung der Schutzwürdigkeit von Naturschutzgebieten<br />

zeigt sich immer wieder, daß Flächen - auch<br />

ohne menschliche Einwirkungen - innerhalb kürzester Zeit<br />

ihre mit der Unterschutzstellung gewürdigte ursprüngliche<br />

Bedeutung für Biotop- und <strong>Artenschutz</strong> verlieren, wenn sie<br />

nicht regelmäßig gepflegt werden.<br />

Naturnahe Biotope benötigen steuernde Eingriffe in der Regel<br />

nur im Abstand von vielen Jahrzehnten, um eine unerwünschte<br />

Entwicklung zu verhindern (z. B. Verlandung eines<br />

Altwassers, Entwicklung eines Schilfröhrichts zu einem<br />

Weiden-Faulbaumgebüsch). Halbnatorliche Biotope (Wacholder-<br />

und Sandheiden, Halbtrockenrasen, Hecken, Niederwälder)<br />

lassen sich jedoch nur erhalten, wenn sie regelmäßig<br />

und dauerhaft gepflegt oder extensiv bewirtschaftet<br />

werden.<br />

Für jedes Schutzgebiet sollte daher ein Biotoppflege- und<br />

Biotopentwicklungsplan (Biotopmanagementplan) aufgestellt<br />

werden, in dem die Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

für einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren festgelegt<br />

sind. In diesem Plan muß die angestrebte Naturschutzzielsetzung<br />

enthalten sein und begründet werden, weiter<br />

müssen die Beeinträchtigungen durch benachbarte Nutzungen<br />

und Vorschläge für ihre Minimierung dargestellt sein,<br />

und es müssen die Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

aufgeführt werden.<br />

Bei der Durchführung der Pflegemaßnahmen ist zu berücksichtigen,<br />

daß auch diese Eingriffe darstellen; daher sollten<br />

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