x1000 10 8 6 4 2 Abb. 2: Januarbestand aller Enten auf der Rhone bei Genf (Arve Mündung bis Kraftwerk Verbois). Zahlen = Bestand mit offener Jagd (1967-74); schraffierte Säulen = Bestand ohne Jagd (Jagdverbot 1974/75). (aus SCHIFFERLI 1984) ·-- 1 - 1 -- ·- - 1 • 1 - 10 5 5 Abb.3: 10 15 20 Arftn 83 Sorrm.rtcurism
aus der derzeit unbefriedigenden Situation des Tierartenschutzes aufzuzeigen: Der Schwerpunkt der Naturschutzgebiets-Ausweisung lag bisher eindeutig auf der Sicherung naturnaher, möglichst ungenutzter Landschaftsausschnitte. Auch innerhalb des Spektrums naturnaher Biotope wurden einzelne Typen eindeutig bevorzugt. Die Beurteilung erfolgte überwiegend nach botanischen Kriterien. Für bedrohte Tierarten bedeutsame Lebensraumtypen, die aufgrund ihres Pflanzenstandes nicht vorrangig schutzwürdig sind, wie etwa bestimmte Waldtypen oder Grünlandbereiche, oder die mit vegetationskundlichen Kriterien nur schlecht oder nicht faßbar sind, z.B. Fledermausquartiere oder Fließgewässer, sind deshalb unterrepräsentativ oder in Schutzgebieten nur mehr oder weniger zufällig enthalten. - Die in der Fachliteratur längst als notwendig erkannte Sicherung des Jahreslebensraumes von Tierarten hat, auch wegen nach wie vor fehlender adäquater Instrumente des Flächenschutzes, bisher kaum Beachtung in der Praxis gefunden. So werden zwar neuerdings vermehrt Amphibien-Laichgewässer gesichert oder sogar neu geschaffen, ein ausreichender Schutz der zugehörigen Sommerlebensräume und Überwinterungsgebiete unterbleibt aber i.d.R. nach wie vor. Weiterhin kann der Schutz für bedrohte Großvogelarten wie Weißstorch (Ciconia ciconia) und Graureiher (Ardea cinerea) nur dann fachlich als ausreichend angesehen werden, wenn neben den Brutplätzen auch die Nahrungsgebiete dauerhaft gesichert oder doch zumindest in einem geeigneten Zustand erhalten werden. Nach wie vor ist die Sicherung von sehr großen Gebieten für einzelne Tierarten nur im Ausnahmefall möglich. Grundsätzlich muß in Frage gestellt werden, ob die zur Verfügung stehenden Formen des Flächenschutzes den fachlichen Erfordernissen der Sicherung von Jahreslebensräumen überhaupt gerecht werden können. Hiervon besonders betroffen sind Arten, die im Jahresverlauf mehrere räumlich weit voneinander getrennte Teillebensräume nutzen, und solche, die große Reviere besetzen. stimmt sie doch, in welchem Umfang regelmäßig landgenutzte Biotope in Schutzgebiete einbezogen werden müssen. Abb. 1 gibt die Ergebnisse einer solchen Bewertung für alle Wirbeltiere der bayerischen Roten Liste (168 Arten) mit Ausnahme der Fische wieder. Letztere konnten wegen verschiedener Randbedingungen (Gewässerverschmutzung, Besatzmaßnahmen) nicht in eine solche Bewertung einbezogen werden. Die Arten wurden 5 Kategorien zugeordnet, die von Kulturflüchtern(-) bis zu solchen Arten reichen, die bei der derzeitigen Struktur unserer Umwelt vollständig auf bestimmte Landnutzungsformen des Menschen oder auf Habitate im Siedlungsbereich angewiesen sind ( + + +). Zu ersteren wurden Arten wie Fischotter (Lutra lutra), Biber (Gastor fiber) und Steinadler (Aquila chrysaetos) gezählt, zu letzteren z.B. sog. Gebäudefledermäuse, Weißstorch (Ciconia ciconia) und Schleiereule (Tyto alba). Entscheidend für die Einordnung in eine dieser Kategorien war die Frage, wie sich die Bestandssituation der jeweiligen Art entwickeln würde, wenn sich die derzeitige Landnutzung in den Lebensräumen dieser Arten in Bayern grundlegend verändern würde, ohne daß sich die übrige Landschaftsstruktur wesentlich und großflächig in Richtung auf naturnähere Verhältnisse verschieben würde. Diese Modellvorstellung ist zulässig, entspricht sie doch der derzeit ablaufenden Tendenz der Landnutzung: Bestimmte traditionelle, überwiegend extensive bzw. kleingliedrige Landnutzungsformen bzw. Strukturen im Siedlungsbereich werden großflächig durch andere, aus ökonomischer Sicht effektivere a % 29 n =168 r = 0,97 22 ------~ 10 _/48% - Bei der Ausweisung von Schutzgebieten fanden regionale Unterschiede sowohl in der Biotop- bzw. Tierartenausstattung der Naturräume als auch in der Habitatwahl der betroffenen Arten nur ungenügend Berücksichtigung. 0 - Die fachbiologischen Erkenntnisse über die erforderliche Mindestgröße von Populationen und deren notwendige Vernetzung hat bisher kaum Eingang in die Schutzgebietsplanung gefunden. b Gefährdungsstufe 0 % n:16 0 + ++ +++ n=82 n=70 2 - Bis heute fehlen sowohl ausreichende Konzepte als auch Umsetzungsmöglichkeiten für eine gezielte Pflege und Entwicklung größerer geschützter Gebiete. Es ist deshalb nur folgerichtig, daß auch zur Zeit noch ganz überwiegend solche Flächen geschützt werden, zu deren Erhalt nicht regelmäßige, umfangreiche oder komplexe Pflegemaßnahmen erforderlich sind. 50 - 0 + ++ +++ 0 + ++ +++ 0 + + + +++ 3. 1 Kulturlandschaft und Tierartenschutz Biotopschutzkonzepte haben bisher überwiegend die Sicherung möglichst naturnaher Flächen zum Ziel. Es ist aber andererseits bekannt, daß eine Reihe von Tierarten ihren derzeitigen Verbreitungsschwerpunkt in mehr oder weniger regelmäßig genutzten Landschaftsausschnitten oder Objekten besitzt. Eine diesbezügliche Quantifizierung kann von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Zielrichtung der Flächensic herun g für den Tierartenschutz sein, be- Abb. 4: Bindung der Wirbeltiere (mit Ausnahme der Fische) der Roten Liste Bayern (168 Arten) an vom Menschen spezifisch genutzte oder geschaffene Lebensräume. Abszisse: Zunahme der Bindung in 5 Kategorien; Ordinate: Prozentualer Anteil der Arten der jeweiligen Kategorie. Die Zahlen Ober den Kategorien + bis + + + geben den Anteil· aller Arten wieder, die zumindest regional oder zeitweise In nennenswertem Umfang an genutzte bzw. anthropogene Lebensräume gebunden sind. a) alle berücksichtigte Arten b) aufgeschlüsselt nach den Gefährdungssstufen 0 (ausgestorben), 1 (stark gefährdet) und 2 (gefährdet). (aus PLACHTER 1984) 622
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