Wissenschaftliches Arbeiten - Socialnet
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Einleitung 5<br />
sein, dass Vollständigkeit und damit unbezweifelbare Erkenntnis nie erreicht<br />
werden kann: „Wissenschaft hat nur mit der Methode des [Wissen-]Gewinnens,<br />
nicht mit der Wahrheit einer Aussage oder einer Theorie zu tun“ (Krämer<br />
2009, S. 15).<br />
Jede Wissenschaftsdisziplin grenzt einen spezifischen Bereich der Gesamtwirklichkeit<br />
aus, bestimmt diesen zum Gegenstand ihres wissenschaftlichen<br />
Interesses und befragt ihn unter Zuhilfenahme eines ihr eigenen methodischen<br />
Instrumentariums (vgl. Badry u. a. 2012, S. 5). Das heißt nicht, dass<br />
verschiedene Wissenschaftsdisziplinen nicht mit gleichen oder ähnlichen methodischen<br />
Ansätzen arbeiten können.<br />
Engelke/Spatscheck/Borrmann haben das allen Wissenschaftsdisziplinen gemeinsame<br />
Grundverständnis in ihrem Versuch zur Begründung einer Wissenschaft<br />
der Sozialen Arbeit wie folgt auf den Punkt gebracht:<br />
„Der Begriff ‚Wissenschaft‘ beinhaltet sowohl das gezielte, systematische, kritische<br />
und reflektierte Bemühen um Erkenntnisgewinnung als sozialen Prozess<br />
als auch die so gewonnenen, in Sprache gefassten, begründeten und überprüfbaren<br />
Erkenntnisse und die daraus abgeleiteten Theorien und Modelle für die<br />
Praxis.“<br />
(Engelke/Spatscheck/Borrmann 2009, S. 175; Hervorh. B. R.)<br />
Grundverständnis<br />
aller Wissenschaftsdisziplinen<br />
Dies gilt auch für eine als Wissenschaft verstandene Soziale Arbeit (früher:<br />
Sozialarbeit/Sozialpädagogik), die „…sich weder durch eindeutig abgegrenzte<br />
Problemlagen/Arbeitsfelder … noch durch einen exklusiven methodischen Zugang<br />
hinreichend bestimmen“ lässt (Dewe/Otto 2011, S. 1738). 1 Ihre Legitimation<br />
zieht die Sozialarbeitswissenschaft nicht aus einem exklusiv von ihr<br />
reklamierten Deutungsanspruch für einen Ausschnitt von Realität, sondern<br />
durch eine spezifische Sichtweise auf ihren Gegenstand, die definiert werden<br />
kann als „…Analyse und Reflexion von Gesellschaft und damit verbundener<br />
(psycho-)sozialer Probleme hinsichtlich ihrer Entstehung, Vermeidung, Behebung<br />
und ihrer professionellen Bearbeitung“ (Erath 2006, S. 25).<br />
1<br />
Gleich zu Beginn dieser Einführung einen Regelverstoß zu begehen ist sicherlich problematisch,<br />
denn streng genommen müsste der Kurzbeleg in der Klammer direkt an das wörtliche<br />
Zitat anschließen, was hier allerdings das Prädikat „lässt“ dann isoliert und angehängt<br />
erscheinen ließe, so dass wir den Beleg ausnahmsweise an das Satzende gestellt<br />
haben. Im Folgenden werden wir bei ähnlichen Fällen genauso verfahren.