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34 Formale Grundanforderungen<br />

noten) und Vollbeleg (Literaturverzeichnis) zu identifizieren; dies verlangen<br />

ähnlich auch Samac/Prenner/Schwetz (vgl. 2011, S. 120) und Theisen (vgl.<br />

2011, S. 155). Wir raten im Zweifelsfalle dazu, die mittelbar zitierte Quelle<br />

selbst ausfindig zu machen und ggf. dann aus ihr direkt zu zitieren, auch<br />

wenn sich damit der Rechercheaufwand erhöht.<br />

Immer aus der Originalquelle<br />

zitieren!<br />

Eindringlich ist davor zu warnen, aus zweiter Hand zu zitieren oder anders<br />

ausgedrückt: es gilt das Prinzip der Unmittelbarkeit von Zitaten, demzufolge<br />

immer aus der Originalquelle zitiert werden sollte (vgl. Stickel-Wolf/Wolf 2009,<br />

S. 232):<br />

„Grundsätzlich ist – um Verfälschungen, Fehlinterpretationen und Kettenfehler<br />

zu vermeiden – die Originalquelle zu zitieren. Nur wenn das Originalwerk<br />

glaubwürdig nicht oder nur unverhältnismäßig schwer zugänglich ist, kann<br />

nach einer Quellenangabe in der Sekundärliteratur ‚aus zweiter Hand’ zitiert<br />

werden.“<br />

(Rossig 2011, S. 147)<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass sich in einem Falle schwerer Zugänglichkeit<br />

die Frage nach der Zitierwürdigkeit der Quelle stellt. Ferner kann das mittelbare<br />

Zitieren im Einzelfall sinnvoll sein, wenn es sich um die Verarbeitung<br />

eines großen Gegenstandsbereichs handelt (vgl. Badry u. a. 2012, S. 131).<br />

Sofern aus zweiter Hand zitiert wird, muss dies durch den Zusatz „zit. n.“<br />

(„zitiert nach“) gekennzeichnet werden.<br />

Kürzere wörtliche Zitate können in den eigenen syntaktischen Zusammenhang<br />

eingefügt werden. Dabei gilt jedoch „…die Regel, dass nur ein solches Zitat<br />

mit dem eigenen Text verwoben werden sollte, welches dies mühelos gestattet;<br />

jede Sprachbeugung ist von Übel“ (Standop/Meyer 2008, S. 65). Wir halten<br />

jedoch – im Einklang mit anderen Autoren – kleinere, grammatikalisch<br />

notwendige Einfügungen (Flexionen) durch den/die Zitierende/n für vertretbar,<br />

diese müssen dann eckig [ ] eingeklammert werden (vgl. z. B. Rossig<br />

2011, S. 148; Theisen 2011, S. 149).<br />

In eckige Klammern werden des Weiteren Zusätze (Interpolationen) des/der<br />

Zitierenden gesetzt, die zum besseren Verständnis des wörtlichen Zitats eingefügt<br />

werden sollen (vgl. Rossig 2011, S. 148; Theisen 2011, S. 148). Ob<br />

solche Hinzufügungen in eckigen Klammern außerdem mit „d. Verf.“ oder den

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