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Wissenschaftliches Arbeiten - Socialnet

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20 Formale Grundanforderungen<br />

Aus der Praxis heraus ist uns jedoch der umgekehrte Fall geläufiger: Es wird<br />

im Text Literatur zitiert, die dann im Literaturverzeichnis nicht oder nicht<br />

hinreichend belegt wird. Dieser Fehler zeugt für einen nachlässigen Umgang<br />

im Umgang und beim Festhalten der genutzten Literatur, denn „…wie leicht<br />

wird doch der eine oder andere im Text zitierte Titel übersehen“ (Krämer<br />

2009, S. 67). Anders ausgedrückt hat „…das Literaturverzeichnis stets mit<br />

den in der jeweiligen Arbeit eingefügten Zitaten zu korrespondieren…“ (Stickel-Wolf/Wolf<br />

2009, S. 254).<br />

Einträge ins Literaturverzeichnis<br />

immer<br />

als Vollbeleg<br />

Keine Gruppierung<br />

nach Quellentypen<br />

Die ins Literaturverzeichnis aufzunehmende Literatur ist dort – im Gegensatz<br />

zu den Kurzbelegen in runden Klammern bzw. in Fußnoten (siehe 2.6) – dann<br />

vollständig nachzuweisen, also in der Form des sogenannten Vollbelegs, dessen<br />

Umfang sich wiederum nach den unterschiedlichen Arten des Materials<br />

richtet. Damit wird der/die Leser/in in die Lage versetzt, sich die angegebene<br />

Literatur ggf. selbst zu beschaffen. Die einzelnen Belege – gleich wie viele es<br />

sein mögen – sind in korrekter alphabetischer Reihenfolge der Autoren/innen<br />

aufzulisten. Wie mit Ausnahmen – Adelsprädikaten, antiken oder mittelalterlichen<br />

Namen, Namen aus fremden Alphabeten – verfahren werden soll, zeigt z.<br />

B. Krämer (vgl. 2009, S. 68). Bei mehreren Werken eines/r Autors/Autorin hat<br />

dies in chronologischer Reihenfolge zu geschehen. Bei mehreren in einem<br />

Jahr erschienenen Werken eines/r Autors/in ist dies durch die Vergabe eines<br />

klein geschriebenen Buchstabens („a“, „b“, „c“) direkt hinter dem Erscheinungsjahr<br />

zu kennzeichnen, und zwar sowohl im Kurz- als auch im Vollbeleg<br />

des Literaturverzeichnisses (vgl. z. B. Bieker 2011, S. 164).<br />

Im Literaturverzeichnis wird nicht blockweise nach Büchern, Sammelwerken,<br />

(Zeitschriften-)Aufsätzen, Quellen aus dem Internet usw. getrennt,<br />

„…jegliche Gruppierung nach bestimmten Quellentypen … hat zu unterbleiben“<br />

(Bänsch/Alewell 2009, S. 60). Die einzelnen Belege werden dann mit<br />

einzeiligem Zeilenabstand und mit einem Einzug von 1 cm ab der zweiten<br />

Zeile geschrieben (sogenannter „hängender Sondereinzug“) (vgl. hierzu u. a.<br />

Theisen 2011, S. 190; Rossig 2011, S. 121); die einzelnen Einträge sollten –<br />

so unsere Praxis – im Absatzmenü mit dem Abstand „6 Punkte nach“ formatiert<br />

werden.

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