Wissenschaftliches Arbeiten - Socialnet
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20 Formale Grundanforderungen<br />
Aus der Praxis heraus ist uns jedoch der umgekehrte Fall geläufiger: Es wird<br />
im Text Literatur zitiert, die dann im Literaturverzeichnis nicht oder nicht<br />
hinreichend belegt wird. Dieser Fehler zeugt für einen nachlässigen Umgang<br />
im Umgang und beim Festhalten der genutzten Literatur, denn „…wie leicht<br />
wird doch der eine oder andere im Text zitierte Titel übersehen“ (Krämer<br />
2009, S. 67). Anders ausgedrückt hat „…das Literaturverzeichnis stets mit<br />
den in der jeweiligen Arbeit eingefügten Zitaten zu korrespondieren…“ (Stickel-Wolf/Wolf<br />
2009, S. 254).<br />
Einträge ins Literaturverzeichnis<br />
immer<br />
als Vollbeleg<br />
Keine Gruppierung<br />
nach Quellentypen<br />
Die ins Literaturverzeichnis aufzunehmende Literatur ist dort – im Gegensatz<br />
zu den Kurzbelegen in runden Klammern bzw. in Fußnoten (siehe 2.6) – dann<br />
vollständig nachzuweisen, also in der Form des sogenannten Vollbelegs, dessen<br />
Umfang sich wiederum nach den unterschiedlichen Arten des Materials<br />
richtet. Damit wird der/die Leser/in in die Lage versetzt, sich die angegebene<br />
Literatur ggf. selbst zu beschaffen. Die einzelnen Belege – gleich wie viele es<br />
sein mögen – sind in korrekter alphabetischer Reihenfolge der Autoren/innen<br />
aufzulisten. Wie mit Ausnahmen – Adelsprädikaten, antiken oder mittelalterlichen<br />
Namen, Namen aus fremden Alphabeten – verfahren werden soll, zeigt z.<br />
B. Krämer (vgl. 2009, S. 68). Bei mehreren Werken eines/r Autors/Autorin hat<br />
dies in chronologischer Reihenfolge zu geschehen. Bei mehreren in einem<br />
Jahr erschienenen Werken eines/r Autors/in ist dies durch die Vergabe eines<br />
klein geschriebenen Buchstabens („a“, „b“, „c“) direkt hinter dem Erscheinungsjahr<br />
zu kennzeichnen, und zwar sowohl im Kurz- als auch im Vollbeleg<br />
des Literaturverzeichnisses (vgl. z. B. Bieker 2011, S. 164).<br />
Im Literaturverzeichnis wird nicht blockweise nach Büchern, Sammelwerken,<br />
(Zeitschriften-)Aufsätzen, Quellen aus dem Internet usw. getrennt,<br />
„…jegliche Gruppierung nach bestimmten Quellentypen … hat zu unterbleiben“<br />
(Bänsch/Alewell 2009, S. 60). Die einzelnen Belege werden dann mit<br />
einzeiligem Zeilenabstand und mit einem Einzug von 1 cm ab der zweiten<br />
Zeile geschrieben (sogenannter „hängender Sondereinzug“) (vgl. hierzu u. a.<br />
Theisen 2011, S. 190; Rossig 2011, S. 121); die einzelnen Einträge sollten –<br />
so unsere Praxis – im Absatzmenü mit dem Abstand „6 Punkte nach“ formatiert<br />
werden.