Wissenschaftliches Arbeiten - Socialnet
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Formale Grundanforderungen 39<br />
leicht verständlicher Sprache mit typischen Fehlern beim Gebrauch des Konjunktivs.<br />
Zudem kann bei Anwendung des Konjunktivs nie der Eindruck entstehen, es<br />
handele sich bei fachlichen Auffassungen Dritter um beweisfeste Aussagen:<br />
„Was z. B. in den Geisteswissenschaften als Beleg für eine Aussage angeführt<br />
wird – ein Zitat oder die Literaturreferenz in der Fußnote –, riefe bei den Juristen<br />
kaum mehr als ein Hohnlachen hervor: Eine Aussage wird nicht glaubwürdiger<br />
dadurch, dass sie bereits an anderer Stelle gemacht wurde; denn dass<br />
ein Sachverhalt bestimmten Fakten entspricht, muss bewiesen werden. Von einem<br />
Beweis sprechen die Juristen aber erst dann, wenn … die entsprechenden<br />
Kausalitäten nachzuweisen sind. Ob diese dann tatsächlich Beweiskraft haben,<br />
mag dahingestellt bleiben.<br />
Im Sinne von Kausalitätsabhängigkeiten ist es jedoch absolut einleuchtend,<br />
dass eine Literaturreferenz keinen Beweis, sondern allenfalls einen Beleg für<br />
eine zuvor gemachte Behauptung darstellt. […]<br />
Als Konsequenz bleibt folglich nur der Konflikt einer vorhandenen Beweislast;<br />
das Dilemma des Wissenschaftlers besteht darin, ihr mit nichts als den Mitteln<br />
des Belegs begegnen zu können.“<br />
(Haines 2009, S. 26; Hervorh. im Orig.)<br />
Schließlich ist es für uns auch keineswegs ausgemacht, dass durch eine andere<br />
Form sprachlicher Distanzierung, nämlich den ein indirektes Zitat einleitenden<br />
Verweis auf den/die referierte/n Autor/in unter anschließender Beibehaltung<br />
des Indikativs viel gewonnen wäre, wie es u. a. von Esselborn-<br />
Krumbiegel (vgl. 2012, S. 117 f.) empfohlen wird. Denn der Bezug auf den/die<br />
fremde Autor/in sollte aus stilistischen Gründen ohnehin eingefügt und nicht<br />
allein dem Kurzbeleg (siehe 2.6) überlassen werden.<br />
2.6 Belegen<br />
2.6.1 Funktion des Belegens<br />
Der Gebrauch fremden Materials ist in wissenschaftlichen <strong>Arbeiten</strong> unbedingt<br />
nachzuweisen; dies bezeichnet man als Belegen. Dabei ist zu unterscheiden<br />
zwischen dem Kurzbeleg im Fließtext oder in Fußnote(n) und dem vollständigen<br />
Beleg im Literaturverzeichnis. Beide Belege sind notwendig, und Beleg(e) im<br />
Fließtext oder in Fußnote(n) und Beleg(e) im Literaturverzeichnis müssen<br />
miteinander korrespondieren. Mit dem Vollbeleg im Literaturverzeichnis haben<br />
Zusammenhang von<br />
Kurz- und Vollbeleg