Wissenschaftliches Arbeiten - Socialnet
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30 Formale Grundanforderungen<br />
Qualitätsprüfung<br />
von Internetinformationen<br />
Vor der Verwendung aus dem Internet bezogenen Materials empfiehlt sich die<br />
sorgfältige Prüfung seiner Qualität, da der Teil unseriöser Informationen im<br />
Internet hoch ist. Besondere Vorsicht ist bei unbekannten oder privaten Websites<br />
geboten.<br />
Grundsätzlich sollte deshalb das Internet in erster Linie zur Suche nach auch<br />
in gedruckter Form veröffentlichtem Material dienen, ihm direkt entnommene<br />
Informationen stellen im Regelfall nur eine Ergänzung von Druckwerken dar.<br />
Die Nutzung von Material, das auch in gedruckter Form zugänglich wäre (dies<br />
ist häufig bei „Grauer Literatur“ der Fall), ist hingegen weniger problematisch,<br />
sofern die Website als seriös gelten kann. Denn hier sind Verfasser/in-<br />
(nen) oder Herausgeber/in(nen) bzw. herausgebende Institution(en), Titel,<br />
Erscheinungsort(e) und Erscheinungsjahr erkennbar. Für das Belegen solchen<br />
Materials gelten prinzipiell die vorstehenden Regeln. Dennoch halten wir die<br />
folgende Warnung von Charbel für angebracht:<br />
„Immer jedoch besteht das Problem der Zuverlässigkeit der Quelle. Aufgrund<br />
der hohen Zugänglichkeit des Internets fehlt in der Regel jegliches Qualitätssicherungsverfahren,<br />
das für sonstige wissenschaftliche Publikationen gilt<br />
(beispielsweise Review-Systeme bei Zeitschriften und Büchern). Im Internet<br />
kann alles veröffentlicht werden, auch völliger Unsinn. Mehr noch als bei Buchund<br />
Zeitschriftenpublikationen müssen Sie selbstständig die Qualität der Internetveröffentlichung<br />
prüfen.“<br />
(Charbel 2006, S. 51; Hervorh. B. R.)<br />
Vollständige Angabe<br />
der URL<br />
Der Beleg wird abschließend mit der URL (Uniform Resource Locator) ergänzt<br />
(die Angabe der Startseite genügt nicht), d. h. es muss die Internetadresse<br />
des Dokuments mit dem kompletten Pfad zur Datei angegeben werden (vgl.<br />
Rossig 2011, S. 137). Bei allen Adressen, die mit „www“ beginnen, kann die<br />
davor stehende Angabe des Zugriffsprotokolls „htpp//“ entfallen (vgl.<br />
Standop/Meyer 2008, S. 123). Abschließend folgt das Datum (mit vierstelliger<br />
Jahreszahl) des (letzten) Aufrufs der Website; wahlweise zusätzlich in runde<br />
oder eckige Klammern gesetzt (vgl. Samac/Prenner/Schwetz 2011, S. 115).<br />
Zur Schreibweise der URL ist darauf hinzuweisen, dass eine ggf. erforderliche<br />
Trennung am Zeilenende nicht mit einem Trennstrich erfolgen darf, da dieser<br />
ansonsten als Adressbestandteil missverstanden werden könnte (vgl. Rossig<br />
2011, S. 136). Eine bei Schrägstrich oder Punkt in der URL ggf. erforderliche