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Wissenschaftliches Arbeiten - Socialnet

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42 Formale Grundanforderungen<br />

deren durchlaufende Nummerierung gewählt und darauf geachtet werden,<br />

dass sie vollständig auf der Seite stehen, auf der sich auch das bzw. die belegte(n)<br />

Zitat(e) befindet/befinden; dies kann durch eine entsprechende Gestaltung<br />

von Absätzen und Seitenumbruch sichergestellt werden.<br />

Bestandteile des<br />

Kurzbelegs in der<br />

Fußnote<br />

Der Kurzbeleg enthält in den meisten Fällen drei Elemente: Verfassernachname(n),<br />

Erscheinungsjahr, Seitenangabe(n). Die Angabe der Seitenzahl(en) ist<br />

nur dann entbehrlich, wenn auf ein Werk insgesamt verwiesen wird. Läuft das<br />

Zitat im Original über zwei Seiten, muss die Seitenzahl nach einem Leerschritt<br />

um den Zusatz „f.“ („folgende“) ergänzt werden. Erstreckt sich das (dann i. d.<br />

R. nur sinngemäße) Zitat über mehrere Folgeseiten, muss die Seitenzahl mit<br />

dem Zusatz „ff.“ („fortfolgende“) versehen werden. Alternativ können – der<br />

besseren Abgrenzbarkeit halber – auch die letzte Seite des Zitats mit belegt<br />

und beide Seitenzahlen mit einem Bindestrich (ohne Leerschritte!) verbunden<br />

werden; diese Art der Seitenidentifikation wird aber von Karmasin/Ribing (vgl.<br />

2012, S. 132) als für den deutschen Sprachraum unüblich qualifiziert.<br />

Jede Fußnote wird als ganzer Satz aufgefasst: „Das erste Zeichen hinter der<br />

Zahl einer Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben, das letzte Zeichen<br />

einer Fußnote bildet ein Punkt“ (Bieker 2011, S. 146).<br />

Beim Beleg sinngemäßer Zitate ist die Fußnote immer zusätzlich mit einem<br />

groß geschriebenen „Vgl.“ („Vergleiche“) einzuleiten, dies unterscheidet den<br />

Kurzbeleg eines sinngemäßen von dem eines wörtlichen Zitats (vgl. hierzu<br />

Bänsch/Alewell 2009, S. 56; Haines 2009, S. 154; Karmasin/Ribing 2012, S.<br />

122; Rossig 2011, S. 150; Theisen 2011, S. 151).<br />

Wir raten – in Übereinstimmung u. a. mit Sesink (vgl. 2007, S. 151) – dringend<br />

davon ab, mit den Platzhaltern „a. a. O.“ („am angegebenen Ort“) und<br />

„Ebd.“ („Ebenda“) zu arbeiten und stellen uns damit gegen die Empfehlung<br />

von Badry u. a. (vgl. 2012, S. 133). Denn es handelt sich um Schreibmaschinentechnik,<br />

auf die in der elektronischen Textverarbeitung verzichtet werden<br />

kann (vgl. Stickel-Wolf/Wolf 2009, S. 234): „Nachteilig erscheint insb.[esondere]<br />

‚a. a. O.’, weil der Leser unter Umständen in Ihrer Schrift seitenweise<br />

zurückblättern bzw. -suchen muss, bis er die entsprechende Quellenangabe

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