Wissenschaftliches Arbeiten - Socialnet
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44 Formale Grundanforderungen<br />
Diese Zitierweise soll daher – trotz leider zunehmender allgemeiner Verbreitung<br />
– erst recht nicht in wissenschaftlichen <strong>Arbeiten</strong> gewählt werden.“<br />
(Rossig 2011, S. 161; Hervorh. im Orig. fett)<br />
Bieker versucht, ein vermittelndes Urteil zu fällen, indem er schreibt:<br />
„Beide Grundmodelle haben spezifische Vor- und Nachteile. Die leichtere<br />
Handhabbarkeit der Harvard-Methode dürfte der Grund sein, warum sie heute<br />
auch in Deutschland die am häufigsten genutzte Technik des Zitierens darstellt.“<br />
(Bieker 2011, S. 145)<br />
Bestandteile des<br />
Kurzbelegs in<br />
Klammern<br />
Der Kurzbeleg enthält zumeist drei Elemente: Verfassernachname(n), Erscheinungsjahr,<br />
Seitenangabe(n). Die Angabe der Seitenzahl(en) ist nur dann entbehrlich,<br />
wenn auf ein Werk insgesamt verwiesen wird. Wird der Verfassernachname<br />
bereits im Fließtext genannt und folgt der Kurzbeleg direkt anschließend,<br />
braucht der Name nicht noch einmal in der Klammer genannt zu<br />
werden. Läuft das Zitat im Original über zwei Seiten, muss die Seitenzahl um<br />
den Zusatz „f.“ („folgende“) ergänzt werden. Erstreckt sich das (dann i. d. R.<br />
sinngemäße) Zitat über mehrere Folgeseiten, muss die Seitenzahl mit dem<br />
Zusatz „ff.“ („fortfolgende“) versehen werden. Alternativ kann – der besseren<br />
Abgrenzbarkeit halber – auch die letzte Seite des Zitats mit belegt und beide<br />
Seitenzahlen mit einem Bindestrich (ohne Leerschritte!) verbunden werden;<br />
diese Art der Seitenidentifikation wird aber von Karmasin/Ribing (vgl. 2012,<br />
S. 132) als für den deutschen Sprachraum unüblich qualifiziert.<br />
Der Kurzbeleg in Klammern bei einem kürzeren, in den Fließtext eingearbeiteten<br />
wörtlichen Zitat steht nach den schließenden Anführungszeichen und einem<br />
Leerschritt, erst danach folgt der Punkt als Satzzeichen, d. h. es wird kein<br />
Punkt vor dem das Zitat schließenden Anführungszeichen gesetzt – es sei<br />
denn, am Ende des Zitats wurde eine – dann aber durch drei Punkte zu kennzeichnende<br />
– Auslassung vorgenommen (vgl. Bohl 2008, S. 38).<br />
Der Kurzbeleg in Klammern bei einem längeren, in einem eigenen Absatz stehenden<br />
längeren wörtlichen Zitat steht hingegen gesondert nach dem schließenden<br />
Punkt als Satzzeichen, dem das Zitat beendenden Anführungszeichen<br />
und einem Leerschritt (vgl. Bohl 2008, S. 38). Die von uns bevorzugte Praxis<br />
setzt den Kurzbeleg sogar auf eine neue Zeile.