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Formale Grundanforderungen 35<br />
Initialen des/der Zitierenden zu kennzeichnen sind, wird unterschiedlich beantwortet:<br />
explizit dafür scheint nur Bieker zu sein (vgl. 2011, S. 150); direkt<br />
dagegen sprechen sich Standop/Meyer aus, die dies für die meisten Fälle als<br />
„pedantisch und überflüssig“ (Standop/Meyer 2008, S. 63) klassifizieren.<br />
Fehler im wörtlich zitierten Original, insbesondere (mit Sicherheit als solche<br />
erkannte!) Rechtschreib- bzw. Druckfehler sind direkt dahinter durch [!] oder<br />
noch besser durch [sic!] (im Sinne von: wirklich so) zu kennzeichnen (vgl. z.<br />
B. Karmasin/Ribing 2012, S. 115). Wir raten aber – im Einklang mit Haines<br />
(vgl. 2009, S. 153) – dringend davon ab, die Orthographie in Zitaten älteren<br />
Datums entsprechend zu markieren, da zum einen seinerzeit die Schreibung<br />
korrekt gewesen ist und zum anderen das Zitat evtl. schwer leserlich wird. Das<br />
im Beleg gezeigte Erscheinungsjahr verdeutlicht ja, dass (früher: daß!) es<br />
sich um einen Text aus „vorreformatorischer“ Zeit handelt, der nicht an den<br />
Regeln der reformierten Rechtschreibung gemessen werden kann. Darum ist<br />
„…die Modernisierung älterer Schreibung oder die Veränderung der Zeichensetzung<br />
… nicht statthaft“ (Standop/Meyer 2008, S. 61).<br />
Nicht sinnverändernde Auslassungen (Ellipsen) innerhalb eines wörtlichen Zitats<br />
sind erlaubt, sie werden durch drei Punkte (…) gekennzeichnet. Die Auslassung<br />
nur eines Wortes ist nach Auffassung verschiedener Autoren/innen<br />
nur mit zwei Punkten (..) zu markieren (vgl. Rossig 2011, S. 149; Samac/Prenner/Schwetz<br />
2011, S. 119; Stickel-Wolf/Wolf 2009, S. 238; Theisen<br />
2011, S. 148). Dies halten wir für übertrieben und folgen deshalb denjenigen<br />
Autoren/innen, die jede Auslassung (ein Wort, mehrere Wörter, ganzer Satz,<br />
mehrere ganze Sätze) stets durch drei Punkte gekennzeichnet wissen wollen,<br />
denen jeweils ein Leerschritt vorangeht und folgt (vgl. Badry u. a. 2012, S.<br />
131; Bieker 2011, S. 149 f.; Karmasin/Ribing 2012, S. 114; Standop/Meyer<br />
2008, S. 64): „Nach den Regeln der deutschen Rechtschreibung … stehen<br />
diese [drei Punkte] – entgegen der überwiegenden praktischen Handhabung –<br />
ohne Einklammerung“ (Bieker 2011, S. 149 f.; Hervorh. B. R.). Das heißt: die<br />
eckige Einklammerung der drei Auslassungspunkte kann – insbesondere bei<br />
Auslassung eines ganzen Satzes oder mehrerer ganzer Sätze – praktisch sein,<br />
ist aber nicht zwingend. Wir stellen anheim, welche Variante gewählt wird.<br />
Kennzeichnung von<br />
Fehlern im Original<br />
Kennzeichnung von<br />
Auslassungen im<br />
Zitat