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Formale Grundanforderungen 35<br />

Initialen des/der Zitierenden zu kennzeichnen sind, wird unterschiedlich beantwortet:<br />

explizit dafür scheint nur Bieker zu sein (vgl. 2011, S. 150); direkt<br />

dagegen sprechen sich Standop/Meyer aus, die dies für die meisten Fälle als<br />

„pedantisch und überflüssig“ (Standop/Meyer 2008, S. 63) klassifizieren.<br />

Fehler im wörtlich zitierten Original, insbesondere (mit Sicherheit als solche<br />

erkannte!) Rechtschreib- bzw. Druckfehler sind direkt dahinter durch [!] oder<br />

noch besser durch [sic!] (im Sinne von: wirklich so) zu kennzeichnen (vgl. z.<br />

B. Karmasin/Ribing 2012, S. 115). Wir raten aber – im Einklang mit Haines<br />

(vgl. 2009, S. 153) – dringend davon ab, die Orthographie in Zitaten älteren<br />

Datums entsprechend zu markieren, da zum einen seinerzeit die Schreibung<br />

korrekt gewesen ist und zum anderen das Zitat evtl. schwer leserlich wird. Das<br />

im Beleg gezeigte Erscheinungsjahr verdeutlicht ja, dass (früher: daß!) es<br />

sich um einen Text aus „vorreformatorischer“ Zeit handelt, der nicht an den<br />

Regeln der reformierten Rechtschreibung gemessen werden kann. Darum ist<br />

„…die Modernisierung älterer Schreibung oder die Veränderung der Zeichensetzung<br />

… nicht statthaft“ (Standop/Meyer 2008, S. 61).<br />

Nicht sinnverändernde Auslassungen (Ellipsen) innerhalb eines wörtlichen Zitats<br />

sind erlaubt, sie werden durch drei Punkte (…) gekennzeichnet. Die Auslassung<br />

nur eines Wortes ist nach Auffassung verschiedener Autoren/innen<br />

nur mit zwei Punkten (..) zu markieren (vgl. Rossig 2011, S. 149; Samac/Prenner/Schwetz<br />

2011, S. 119; Stickel-Wolf/Wolf 2009, S. 238; Theisen<br />

2011, S. 148). Dies halten wir für übertrieben und folgen deshalb denjenigen<br />

Autoren/innen, die jede Auslassung (ein Wort, mehrere Wörter, ganzer Satz,<br />

mehrere ganze Sätze) stets durch drei Punkte gekennzeichnet wissen wollen,<br />

denen jeweils ein Leerschritt vorangeht und folgt (vgl. Badry u. a. 2012, S.<br />

131; Bieker 2011, S. 149 f.; Karmasin/Ribing 2012, S. 114; Standop/Meyer<br />

2008, S. 64): „Nach den Regeln der deutschen Rechtschreibung … stehen<br />

diese [drei Punkte] – entgegen der überwiegenden praktischen Handhabung –<br />

ohne Einklammerung“ (Bieker 2011, S. 149 f.; Hervorh. B. R.). Das heißt: die<br />

eckige Einklammerung der drei Auslassungspunkte kann – insbesondere bei<br />

Auslassung eines ganzen Satzes oder mehrerer ganzer Sätze – praktisch sein,<br />

ist aber nicht zwingend. Wir stellen anheim, welche Variante gewählt wird.<br />

Kennzeichnung von<br />

Fehlern im Original<br />

Kennzeichnung von<br />

Auslassungen im<br />

Zitat

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