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Globalevaluation des Massnahmenpakets des Bundes zur ... - IUMSP

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Monitoring und Beurteilung <strong>des</strong> MaPaDro Phase 4Für die vertikale Koordination zwischen Bund, Kantonenund Städten wurde schliesslich eine besondereInstanz gegründet:• der Nationale Drogenausschuss (NDA), dem 18 Vertreterangehören, deren Sitze gleichmässig auf Bund,Kantone und Städte verteilt sind.Ziele und Strategie <strong>des</strong> BAGFür die Koordinationsaktivitäten (Beauftragte, Kommissionen)im Drogenbereich ist seit der Einführung <strong>des</strong> erstenBetäubungsmittelgesetzes im Jahre 1924 das EidgenössischeDepartement zuständig, das mit dem Gesundheitswesenbetraut ist. Noch immer obliegt diese Aufgabedem BAG und das geltende Gesetz (Art. 15c)schreibt vor, dass der Bund ein Amt für die Dokumentation,Information und Koordination gründet, um die Tätigkeitender Kantone zu unterstützen.ZieleIm Rahmen <strong>des</strong> MaPaDro hat sich BAG vorgenommen,den Dialog zu institutionalisieren und den Konsens zwischenden Bun<strong>des</strong>-, Kantons- und Gemeindebehördenzu fördern, um gemeinsame Interventions-strategien zuentwickeln. Gleichzeitig möchte das BAG die Beteiligungder Kantone an den drogenpolitischen Entscheidungenund Strategien <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> fördern.Zum Zuständigkeitsbereich der KDS gehören nochmehrere weitere Aktivitäten, mit denen sie die Arbeitder Plattformen und Kommissionen unterstützen kann.Der Kantonsbericht ist eine Bestan<strong>des</strong>aufnahme derProbleme und Interventionen im Zusammenhang mitden Drogen in der Schweiz. Mit der Einsetzung einerArbeitsgruppe für neu auftretende Problemen will manlangfristig erreichen, dass neue Entwicklungen beimDrogenkonsum erkannt werden und man möglichstschnell darauf reagieren kann. Schliesslich sollte esdank der Durchführung einer nationalen Kokainkonferenzmöglich sein, die Kenntnisse über die Problemeim Zusammenhang mit dieser Substanz und geeigneteGegenmassnahmen zu erweitern.Es wurden auch Massnahmen <strong>zur</strong> internationalen Koordinationergriffen, insbesondere im Zusammenhang mit derärztlichen Verschreibung von Heroin. Diese fallen jedochnicht in den Bereich <strong>des</strong> MaPaDro ooo . Dasselbe gilt fürdie Umfragen, welche das BAG bezüglich den gesetzlichenBestimmungen im Suchtmittelbereich durchführt.Hingegen wurden im Rahmen <strong>des</strong> Programms nationalenKoordinationsaktivitäten durchgeführt, welche speziellbestimmte Bereiche betreffen (stationäre Therapien,Schadenminderung usw.). Diese sind in den vorgängigenKapiteln dieses Berichts bereits vorgestellt worden.StrategieEinzig die interne Koordination von Kantonen und Städtenund die damit verbundenen Aufgaben fallen nicht indie Zuständigkeit <strong>des</strong> BAG. Hingegen hat sich dieses inder ersten Hälfte der 1990er Jahre für den Aufbau deroben erwähnten Konferenzen und Plattformen <strong>zur</strong> nationalenKoordination eingesetzt. Zusammen mit dem Bun<strong>des</strong>amtfür Polizei schuf es 1996 zudem eine zentraleStelle: die Koordinations- und DienstleistungsplattformSucht (KDS). Diese besorgt das Sekretariat der direktdem Bund unterstellten Organe (nationaler Drogenausschuss,interdepartementale Arbeitsgruppe, eidgenössischeKommission, Zusammenarbeit mit der Polizei) undbietet den interkantonalen und interkommunalen Instanzenlogistische Unterstützung an.oooSiehe Kapitel 1 <strong>des</strong> vorliegenden Berichts.111

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